Wie viel Beihilfe erhalten Bundesbeamte für Hilfsmittel? Unser Rechner ermittelt den Beihilfebetrag nach § 25 BBhV — mit Höchstbeträgen für Rollstuhl (2.600 €), Hörgerät (1.400 €), Sehhilfe (400 €) und Ihrem Eigenanteil für 2026.
Beihilfe Hilfsmittel Rechner 2026
Beihilfefähige Aufwendungen und Beihilfebetrag nach § 25 BBhV
Rechtsgrundlage
- § 25 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ↗
Hilfsmittel und Körperersatzstücke — Höchstbeträge und beihilfefähige Aufwendungen
Gültig ab: 1. 11. 2012
- § 46 Bundesbeamtengesetz (BBG) ↗
Rechtsgrundlage der Beihilfe für Bundesbeamte
Gültig ab: 1. 3. 2009
Beihilfe für Hilfsmittel nach § 25 BBhV — Höchstbeträge und Eigenanteil 2026
Häufige Fragen zur Beihilfe für Hilfsmittel
Welche Hilfsmittel sind nach § 25 BBhV beihilfefähig?
Beihilfefähig nach § 25 BBhV sind Hilfsmittel und Körperersatzstücke, die vom Arzt verordnet werden und medizinisch notwendig sind. Dazu gehören Rollstühle (Höchstbetrag 2.600 €), Hörgeräte (1.400 €), Sehhilfen (400 €) sowie sonstige Hilfsmittel wie Prothesen, Orthesen oder Gehhilfen (je nach Typ, Höchstbetrag 500 € für sonstige Hilfsmittel). Voraussetzung ist stets die ärztliche Verordnung.
Was bedeutet Höchstbetrag bei der Beihilfe?
Der Höchstbetrag nach § 25 BBhV ist die Obergrenze, bis zu der Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt werden. Liegen die tatsächlichen Kosten unter dem Höchstbetrag, werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Übersteigen die Kosten den Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag berücksichtigt. Der Beihilfebetrag ergibt sich dann aus dem Bemessungssatz (z. B. 50 %) auf die beihilfefähigen Aufwendungen.
Wie hoch ist der Bemessungssatz bei der Beihilfe?
Der Bemessungssatz richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des Beihilfeberechtigten: 50 % für Beamte ohne berücksichtigungsfähige Kinder, 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern, 70 % für Versorgungsempfänger, 80 % für Beihilfeberechtigte in vollstationärer Pflege. Ehegatten erhalten 70 %, Kinder 80 % der beihilfefähigen Aufwendungen.
Wird Beihilfe für Hilfsmittel auch bei Rentnern gewährt?
Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamte) haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe für Hilfsmittel nach § 25 BBhV, sofern sie beihilfeberechtigt sind. Der Bemessungssatz beträgt für Versorgungsempfänger in der Regel 70 %. Pensionäre der Länder unterliegen den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen, die von der BBhV abweichen können.
Kann ich Beihilfe und GKV-Leistungen gleichzeitig erhalten?
Nein — das sogenannte Verbot der Doppelerstattung gilt: Wer Kassenleistungen erhalten hat, kann für denselben Betrag keine Beihilfe beanspruchen. Beihilfe wird nur für den Teil gewährt, der nach Abzug aller sonstigen Erstattungen (z. B. durch die PKV oder GKV) verbleibt. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Beamten kann die Beihilfe die verbliebene Kostenlücke schließen.
Wie stelle ich einen Beihilfeantrag für Hilfsmittel?
Der Antrag auf Beihilfe für Hilfsmittel wird bei der zuständigen Beihilfestelle des Dienstherrn eingereicht (z. B. Bundesverwaltungsamt für Bundesbeamte). Beizufügen sind: ärztliche Verordnung, Kostenvoranschlag oder Rechnung sowie ggf. Bewilligung der Krankenkasse. Die Frist für die Antragstellung beträgt in der Regel ein Jahr nach Entstehen der Aufwendungen (§ 54 BBhV).