Wie viel Beihilfe erhalten Bundesbeamte für Rehabilitationsmaßnahmen? Unser Rechner ermittelt das Tagegeld nach § 35 BBhV — 13 €/Tag bei stationärer Reha, max. 23 Tage je Maßnahme — sowie Ihren Eigenanteil für 2026.
Beihilfe Rehabilitation Rechner 2026
Tagegeld bei stationärer Rehabilitation nach § 35 BBhV
Rechtsgrundlage
- § 35 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ↗
Rehabilitationsmaßnahmen — Tagegeld 13 €/Tag, max. 23 Tage je stationärer Maßnahme
Gültig ab: 1. 11. 2012
- § 46 Bundesbeamtengesetz (BBG) ↗
Rechtsgrundlage der Beihilfe für Bundesbeamte
Gültig ab: 1. 3. 2009
Beihilfe Rehabilitation 2026 — Tagegeld nach § 35 BBhV
Häufige Fragen zur Beihilfe für Rehabilitation
Welche Rehabilitationsmaßnahmen sind nach § 35 BBhV beihilfefähig?
Beihilfefähig nach § 35 BBhV sind stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, die medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Dazu zählen Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalten, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen bei chronischen Erkrankungen sowie Kuren. Die Maßnahme muss in einer zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden.
Wie hoch ist das Tagegeld bei stationärer Rehabilitation?
Bei stationärer Rehabilitation beträgt das Tagegeld nach § 35 BBhV **13 € pro Tag**. Es wird für maximal **23 Tage je Maßnahme** gewährt. Das Tagegeld soll einen Teil der entstehenden Mehrkosten (z. B. Verpflegung, Unterkunft) ausgleichen. Bei einer 3-wöchigen stationären Reha (21 Tage) ergibt sich ein Tagegeld von 273 €.
Gibt es Tagegeld auch bei ambulanter Rehabilitation?
Nein — bei ambulanter Rehabilitation wird nach § 35 BBhV kein Tagegeld gewährt. Jedoch können Fahrtkosten zur ambulanten Reha unter den Voraussetzungen des § 31 BBhV erstattet werden. Die Beihilfefähigkeit der eigentlichen Behandlungskosten bleibt davon unberührt.
Wie oft kann ich Beihilfe für Rehabilitation beantragen?
Die BBhV sieht vor, dass Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich nur alle **drei bis vier Jahre** beihilfefähig sind, sofern nicht aus medizinischen Gründen eine kürzere Frist erforderlich ist. Ausnahmen gelten bei schweren Erkrankungen oder wenn die Maßnahme zur Verhinderung einer Erwerbsminderung notwendig ist. Die genauen Fristen sollten mit der zuständigen Beihilfestelle abgestimmt werden.
Was sind typische Eigenanteile bei stationärer Reha?
Der Eigenanteil bei stationärer Rehabilitation setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem nicht durch Beihilfe und PKV gedeckten Anteil der Behandlungskosten sowie einem möglichen Tageskostenanteil (z. B. für Unterkunft und Verpflegung). Viele PKV-Tarife übernehmen 80–100 % der beihilfefähigen Kosten, sodass der tatsächliche Eigenanteil gering sein kann. Das Tagegeld der Beihilfe von 13 €/Tag soll den Mehrkostenanteil teilweise ausgleichen.
Muss ich die Rehabilitation vorab genehmigen lassen?
Ja — für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen ist in der Regel eine **vorherige Genehmigung** (Voranerkennung) durch die Beihilfestelle erforderlich. Der Antrag muss mit ärztlichem Attest, Begründung der medizinischen Notwendigkeit und Angabe der geplanten Einrichtung eingereicht werden. Ohne Voranerkennung besteht das Risiko, dass die Beihilfe nicht oder nur teilweise gewährt wird.