§ 35 BBhV

Wie viel Beihilfe erhalten Bundesbeamte für Rehabilitationsmaßnahmen? Unser Rechner ermittelt das Tagegeld nach § 35 BBhV — 13 €/Tag bei stationärer Reha, max. 23 Tage je Maßnahme — sowie Ihren Eigenanteil für 2026.

Beihilfe Rehabilitation Rechner 2026

Tagegeld bei stationärer Rehabilitation nach § 35 BBhV

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Letzte Aktualisierung: 24. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Beihilfe Rehabilitation 2026 — Tagegeld nach § 35 BBhV

Die **Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen** nach **§ 35 BBhV** unterstützt Bundesbeamte und Versorgungsempfänger bei den Kosten für medizinisch notwendige Reha-Maßnahmen. Neben der allgemeinen Erstattung der Behandlungskosten sieht § 35 BBhV ein **Tagegeld** für stationäre Rehabilitationsaufenthalte vor. <h3>Tagegeld bei stationärer Rehabilitation</h3> Für jeden Tag einer **stationären Rehabilitationsmaßnahme** wird ein Tagegeld von **13 € pro Tag** gewährt. Die Höchstgrenze liegt bei **23 Tagen je Maßnahme**. Dauert die stationäre Reha länger, wird das Tagegeld nur für die ersten 23 Tage gezahlt. Das Tagegeld dient als pauschaler Ausgleich für den erhöhten Lebenshaltungsaufwand während des stationären Aufenthalts. <h3>Ambulante Rehabilitation — Besonderheiten</h3> Bei **ambulanter Rehabilitation** gibt es nach § 35 BBhV kein Tagegeld. Hier sind primär die Fahrtkosten nach § 31 BBhV von Bedeutung: Für medizinisch notwendige Fahrten zur ambulanten Reha können die Kosten — abzüglich eines Eigenanteils von 13 € je Fahrt — erstattet werden. Die eigentlichen Behandlungskosten der ambulanten Reha sind wie reguläre ambulante Behandlungen beihilfefähig. <h3>Beihilfefähige Einrichtungen und Voraussetzungen</h3> Die Rehabilitation muss in einer zugelassenen Einrichtung stattfinden. Für stationäre Maßnahmen kommen Rehabilitationskliniken in Betracht, die nach § 107 SGB V zugelassen sind oder entsprechende Qualitätsstandards erfüllen. Die ärztliche Verordnung und — bei stationären Maßnahmen — die **vorherige Genehmigung (Voranerkennung)** durch die Beihilfestelle sind Voraussetzungen für die Erstattung. <h3>Zusammenspiel mit PKV und GKV</h3> Beihilfeberechtigte sind in der Regel auch privat krankenversichert. Die Kosten der Rehabilitation werden zwischen Beihilfe und PKV aufgeteilt: Die Beihilfe übernimmt je nach Bemessungssatz (z. B. 50 % oder 70 %) den entsprechenden Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, die PKV den restlichen Teil. Das Tagegeld nach § 35 BBhV wird dabei **zusätzlich** zur allgemeinen Kostenerstattung gewährt und mindert nicht den PKV-Anteil. <h3>Beantragung und Fristen</h3> Der Antrag auf Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen sollte frühzeitig — idealerweise **vor Beginn der Maßnahme** — bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Nach Durchführung der Maßnahme sind die Kosten innerhalb eines Jahres geltend zu machen (§ 54 BBhV). Für Anschlussheilbehandlungen (AHB) direkt nach einem Krankenhausaufenthalt gelten vereinfachte Verfahren.

Häufige Fragen zur Beihilfe für Rehabilitation

Welche Rehabilitationsmaßnahmen sind nach § 35 BBhV beihilfefähig?

Beihilfefähig nach § 35 BBhV sind stationäre und ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, die medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Dazu zählen Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalten, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen bei chronischen Erkrankungen sowie Kuren. Die Maßnahme muss in einer zugelassenen Einrichtung durchgeführt werden.

Wie hoch ist das Tagegeld bei stationärer Rehabilitation?

Bei stationärer Rehabilitation beträgt das Tagegeld nach § 35 BBhV **13 € pro Tag**. Es wird für maximal **23 Tage je Maßnahme** gewährt. Das Tagegeld soll einen Teil der entstehenden Mehrkosten (z. B. Verpflegung, Unterkunft) ausgleichen. Bei einer 3-wöchigen stationären Reha (21 Tage) ergibt sich ein Tagegeld von 273 €.

Gibt es Tagegeld auch bei ambulanter Rehabilitation?

Nein — bei ambulanter Rehabilitation wird nach § 35 BBhV kein Tagegeld gewährt. Jedoch können Fahrtkosten zur ambulanten Reha unter den Voraussetzungen des § 31 BBhV erstattet werden. Die Beihilfefähigkeit der eigentlichen Behandlungskosten bleibt davon unberührt.

Wie oft kann ich Beihilfe für Rehabilitation beantragen?

Die BBhV sieht vor, dass Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich nur alle **drei bis vier Jahre** beihilfefähig sind, sofern nicht aus medizinischen Gründen eine kürzere Frist erforderlich ist. Ausnahmen gelten bei schweren Erkrankungen oder wenn die Maßnahme zur Verhinderung einer Erwerbsminderung notwendig ist. Die genauen Fristen sollten mit der zuständigen Beihilfestelle abgestimmt werden.

Was sind typische Eigenanteile bei stationärer Reha?

Der Eigenanteil bei stationärer Rehabilitation setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem nicht durch Beihilfe und PKV gedeckten Anteil der Behandlungskosten sowie einem möglichen Tageskostenanteil (z. B. für Unterkunft und Verpflegung). Viele PKV-Tarife übernehmen 80–100 % der beihilfefähigen Kosten, sodass der tatsächliche Eigenanteil gering sein kann. Das Tagegeld der Beihilfe von 13 €/Tag soll den Mehrkostenanteil teilweise ausgleichen.

Muss ich die Rehabilitation vorab genehmigen lassen?

Ja — für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen ist in der Regel eine **vorherige Genehmigung** (Voranerkennung) durch die Beihilfestelle erforderlich. Der Antrag muss mit ärztlichem Attest, Begründung der medizinischen Notwendigkeit und Angabe der geplanten Einrichtung eingereicht werden. Ohne Voranerkennung besteht das Risiko, dass die Beihilfe nicht oder nur teilweise gewährt wird.

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