Haben Sie Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung durch einen Anwalt? Unser Rechner prüft die Einkommensgrenze für Beratungshilfe 2026 nach § 1 BerHG — Freibetrag 619 € + 291 € je Haushaltsmitglied plus voller Wohnkostenabzug nach § 115 ZPO.
Beratungshilfe Einkommensgrenze 2026
Prüfung der Bedürftigkeit nach § 1 BerHG i.V.m. § 115 ZPO — kostenlose Rechtsberatung
Rechtsgrundlage
- § 1 Beratungshilfegesetz (BerHG) ↗
Voraussetzungen für Beratungshilfe — wirtschaftliche Bedürftigkeit wie bei PKH
Gültig ab: 1. 1. 1981
- § 115 Zivilprozessordnung (ZPO) ↗
Einzusetzendes Einkommen und Freibeträge 2026 — gilt für PKH und BerHG gleichermaßen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Beratungshilfe 2026 — Einkommensgrenze und Anspruch
Was ist Beratungshilfe?
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG)ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen, kostenlos oder gegen eine geringe Eigenbeteiligung von 15 € einen Rechtsanwalt für außergerichtliche Rechtsberatung aufzusuchen. Die Leistung deckt die Anwaltsgebühren nach RVG ab und wird vom Staat getragen. Voraussetzung ist wirtschaftliche Bedürftigkeit — die Einkommensgrenze entspricht genau der Grenze für Prozesskostenhilfe nach § 115 ZPO.
Einkommensgrenze 2026 — § 115 ZPO
Die Einkommensgrenze für Beratungshilfe orientiert sich an § 115 ZPO. Das einzusetzende Einkommen darf höchstens 20 € monatlichbetragen, damit Beratungshilfe ohne Eigenbeitrag gewährt wird. Für die Berechnung gilt 2026: Grundfreibetrag: 619 € (Alleinstehende) plus 291 €für jede weitere unterhaltsberechtigte Person im Haushalt. Hinzu kommt der vollständige Abzug der tatsächlichen Wohnkosten (Miete, Nebenkosten).
Beratungshilfe vs. Prozesskostenhilfe
Beratungshilfe (BerHG) gilt für die außergerichtliche Rechtsberatung: der Anwalt berät Sie zu Ihren Rechten, verfasst Schreiben oder führt Verhandlungen ohne Gerichtsverfahren. Prozesskostenhilfe (PKH, §§ 114–127 ZPO) dagegen finanziert das gerichtliche Verfahren — Anwalts- und Gerichtskosten. Beide Leistungen verwenden dieselben Einkommensgrenzen nach § 115 ZPO. In der Praxis: Zuerst Beratungshilfe, bei Scheitern PKH für den Prozess beantragen.
Antragstellung und Ablauf
Beratungshilfe wird beim Amtsgericht des Wohnsitzes beantragt. Das Gericht stellt einen Berechtigungsschein aus, den man beim Anwalt vorlegt. Der Anwalt rechnet seine Gebühren dann direkt mit dem Staat ab. Alternativ kann man zunächst direkt zum Anwalt gehen und den Antrag nachträglich stellen — der Anwalt übernimmt dies oft in seiner Kanzlei. Die Eigenbeteiligung von 15 €ist pro Angelegenheit fällig, nicht pro Termin.
Anwendungsgebiete der Beratungshilfe
Beratungshilfe ist für nahezu alle Rechtsgebiete verfügbar: Arbeitsrecht(Kündigung, Abmahnung), Mietrecht (Kündigung, Mieterhöhung),Familienrecht (Unterhalt, Sorgerecht), Sozialrecht(Bürgergeld, Rente), Steuerrecht und Verwaltungsrecht. Unser Rechner zeigt Ihnen sofort, ob Ihr Einkommen unterhalb der Grenze liegt und Sie Anspruch auf staatliche Unterstützung bei der Rechtsberatung haben.
Häufige Fragen zur Beratungshilfe
Was ist Beratungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) ermöglicht Personen mit geringem Einkommen, kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr (15 €) einen Rechtsanwalt für außergerichtliche Rechtsberatung aufzusuchen. Voraussetzung ist nach § 1 BerHG wirtschaftliche Bedürftigkeit — das einzusetzende Einkommen darf höchstens 20 € monatlich betragen (identisch mit den PKH-Regeln nach § 115 ZPO).
Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag für Beratungshilfe 2026?
Der Grundfreibetrag für Alleinstehende beträgt 2026 nach § 115 ZPO 619 € monatlich. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person im Haushalt erhöht sich der Freibetrag um 291 €. Zusätzlich werden die tatsächlichen Wohnkosten (Miete + Nebenkosten) in voller Höhe vom Einkommen abgezogen.
Was ist der Unterschied zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114–127 ZPO deckt Kosten für gerichtliche Verfahren ab. Beratungshilfe nach BerHG gilt für außergerichtliche Rechtsberatung beim Anwalt (z.B. Kündigungsrecht, Mietrecht, Familienfragen). Beide Leistungen nutzen dieselben Einkommensgrenzen nach § 115 ZPO. Die Beratungshilfe kostet den Antragsteller maximal 15 € Eigenanteil.
Welche Kosten werden bei der Beratungshilfe abgezogen?
Abgezogen werden nach § 115 Abs. 1 ZPO: der Grundfreibetrag (619 € für Alleinstehende), Freibeträge für weitere Haushaltsmitglieder (je 291 €), tatsächliche Unterkunftskosten (Miete + Nebenkosten in voller Höhe) sowie weitere besondere Belastungen (z.B. Kinderbetreuungskosten, Heizkosten). Das verbleibende einzusetzende Einkommen darf 20 € nicht übersteigen.
Wo beantragt man Beratungshilfe?
Beratungshilfe wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt (§ 4 BerHG). Der Antrag kann formlos oder auf dem Vordruck gestellt werden. Das Amtsgericht stellt einen Berechtigungsschein aus, den man beim Rechtsanwalt vorlegt. Alternativ kann man direkt zum Anwalt gehen — dieser stellt rückwirkend den Antrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Gilt Beratungshilfe auch für Steuer- und Verwaltungsrecht?
Ja, Beratungshilfe gilt für alle Rechtsgebiete des außergerichtlichen Bereichs: Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Strafrecht (Beratung), Verwaltungsrecht und auch Steuerrecht. Ausgenommen sind Angelegenheiten, für die spezielle Beratungssysteme existieren (z.B. Insolvenzberatung nach § 305 InsO, Schuldnerberatung).