Rechner für die Tagessatzabrechnung in psychiatrischen Einrichtungen nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Der Rechner ermittelt das Basisentgelt aus Tagessatz und Behandlungstagen (§ 7 BPflV) sowie das Gesamtentgelt nach Anwendung von Zu- oder Abschlägen (§ 8 BPflV). Geeignet für psychiatrische Krankenhäuser, psychosomatische Einrichtungen und Kinder- und Jugendpsychiatrien.
Rechtsgrundlage
- § 7 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) ↗
Tagessätze für psychiatrische Einrichtungen
Gültig ab: 1. 1. 1994
- § 8 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) ↗
Abrechnungsverfahren — Zu- und Abschläge
Gültig ab: 1. 1. 1994
Tagessatzberechnung für psychiatrische Einrichtungen — Grundlagen 2026
Die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) regelt die Vergütung stationärer und teilstationärer Leistungen in psychiatrischen Einrichtungen, die nicht in das DRG-System einbezogen sind. Im Gegensatz zur pauschalierten Vergütung im Akutkrankenhaus wird in der Psychiatrie nach Behandlungstagen abgerechnet — ein System, das der Natur psychiatrischer Erkrankungen mit ihren variablen Behandlungsdauern besser entspricht.
Tagessatz nach § 7 BPflV
Der Tagessatz wird prospektiv zwischen der Einrichtung und den Sozialleistungsträgern im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen vereinbart. Er umfasst alle Kosten für einen durchschnittlichen stationären Behandlungstag: Personalkosten, Sachkosten, Infrastrukturkosten sowie einen Anteil für Vorhalteleistungen. DasBasisentgelt errechnet sich durch Multiplikation des Tagessatzes mit der tatsächlichen Anzahl an Behandlungstagen.
Zu- und Abschläge nach § 8 BPflV
Das vereinbarte Basisentgelt kann durch Zuschläge erhöht oder durchAbschläge vermindert werden. Zuschläge sind z.B. für Qualitätssicherungsmaßnahmen, Ausbildungsleistungen oder spezielle therapeutische Angebote möglich. Abschläge können bei Nichteinhaltung von Qualitätsstandards oder zur Budgetausgleichung anfallen. Das Gesamtentgelt ergibt sich als Produkt aus Basisentgelt und dem Faktor (1 + Zuschlag/100).
Verhältnis zum DRG-System und PEPP
Die Psychiatrie wurde bewusst vom DRG-System ausgenommen. Stattdessen wurde dasPauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)entwickelt, das seit 2013 schrittweise eingeführt wurde und das klassische BPflV-Tagessatzsystem ergänzt. Viele Einrichtungen haben die Möglichkeit, das für sie günstigere System zu wählen. Die BPflV bleibt damit als Abrechnungsgrundlage relevant, insbesondere für ältere Vereinbarungen und kleinere Einrichtungen.
Praktische Bedeutung für Kostenträger und Einrichtungen
Sowohl für Krankenhäuser als auch für Krankenkassen ist die korrekte Tagessatzberechnung essenziell. Krankenhäuser kalkulieren ihre Erlöse auf Basis der vereinbarten Tagessätze und prognostizierten Belegungszahlen. Krankenkassen prüfen die Abrechnungen auf Plausibilität. Fehler bei der Tagessatzanwendung oder der Zuschlagsberechnung können zu erheblichen Rückforderungen oder Nachberechnungen führen.
Häufige Fragen zur BPflV-Tagessatzberechnung
Für welche Einrichtungen gilt die Bundespflegesatzverordnung?
Die BPflV gilt für psychiatrische Einrichtungen und psychosomatische Krankenhäuser, die nicht in das DRG-System (Diagnosis Related Groups) einbezogen sind. Dazu zählen psychiatrische Krankenhäuser, psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern sowie Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, sofern sie das Tagessatzsystem anwenden.
Wie wird der Tagessatz nach § 7 BPflV vereinbart?
Der Tagessatz wird zwischen der Krankenhausleitung und den Sozialleistungsträgern (gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen) im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen vereinbart. Er soll die Selbstkosten der Einrichtung für einen durchschnittlichen Behandlungstag decken. Basis sind die Krankenhausbudgets und Belegungspläne des Vereinbarungsjahres.
Was sind Zu- und Abschläge nach § 8 BPflV?
Zu- und Abschläge nach § 8 BPflV passen das Basisentgelt an besondere Umstände an. Zuschläge können für spezielle Leistungen, Qualitätssicherungsmaßnahmen oder besondere Vorhalteleistungen erhoben werden. Abschläge können bei Unter- oder Überbudgetierung, bei Qualitätsmängeln oder für Ausbildungskosten anfallen. Im Rechner können positive (Zuschlag) und negative (Abschlag) Werte eingegeben werden.
Wie unterscheidet sich das Tagessatzsystem vom DRG-System?
Im DRG-System werden Krankenhausfälle pauschal nach Diagnosegruppen vergütet, unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer. Das Tagessatzsystem nach BPflV vergütet dagegen jeden tatsächlichen Behandlungstag, was für psychiatrische Behandlungen typischer ist, da Behandlungsdauern stark variieren und schwerer in Fallpauschalen abzubilden sind.
Gilt die BPflV auch für tagesklinische Behandlungen?
Ja, die BPflV kann auch auf teilstationäre (tagesklinische) Behandlungen in psychiatrischen Einrichtungen angewendet werden. Für tagesklinische Behandlungen wird in der Regel ein Tagessatz vereinbart, der unter dem vollstationären Satz liegt, da nicht alle Vorhalteleistungen (z.B. Übernachtung, Nachtversorgung) anfallen.
Wie wird das Krankenhausbudget für psychiatrische Einrichtungen festgelegt?
Das Gesamtbudget einer psychiatrischen Einrichtung ergibt sich aus der prospektiv vereinbarten Belegung multipliziert mit dem Tagessatz. Bei Über- oder Unterschreitung der vereinbarten Belegung werden Ausgleichsbeträge fällig (§ 12 KHG). Die Pflegesatzverhandlungen finden jährlich statt und berücksichtigen Kostenentwicklungen, Personalschlüssel und Qualitätsanforderungen.