§ 32a EStG

Berechnen Sie die tarifliche Einkommensteuer nach dem EStG-Tarif 2026. Der Rechner ermittelt den Grundfreibetrag, die anzuwendende Progressionszone und den effektiven Steuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen. Alle Werte gemäß dem Einkommensteuertarif 2026 — gültig ab 1. Januar 2026.

Letzte Aktualisierung: 23. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Der Einkommensteuertarif nach § 32a Einkommensteuergesetz (EStG) ist das zentrale Element der deutschen Einkommensteuer und bestimmt, wie hoch die Steuerlast für natürliche Personen ausfällt. Er besteht aus mehreren Tarifzonen, die jeweils unterschiedliche Steuersätze und Berechnungsformeln enthalten. Die Grundstruktur des Tarifs zielt darauf ab, einkommensschwache Steuerpflichtige zu entlasten (Grundfreibetrag), während Besserverdienende einen progressiv höheren Beitrag leisten. Der Einkommensteuertarif wurde zum Veranlagungszeitraum 2026 letztmalig angepasst — der Grundfreibetrag stieg von 11.604 Euro auf 12.348 Euro.

Die fünf Zonen des Einkommensteuertarifs 2026

Zone 1 (Grundfreibetrag) umfasst Einkommen bis 12.348 Euro und bleibt steuerfrei. Zone 2 (erste Progressionszone) erstreckt sich von 12.349 Euro bis 17.799 Euro und nutzt eine quadratische Formel: (914,51 × y + 1.400) × y, wobei y ein Zehntausendstel des über dem Grundfreibetrag liegenden Einkommens darstellt. Zone 3 (zweite Progressionszone) von 17.800 Euro bis 69.878 Euro verwendet die Formel (173,10 × z + 2.397) × z + 1.034,87. Zone 4 (Spitzensteuersatz) mit 42 % gilt von 69.879 Euro bis 277.825 Euro und nutzt die einfache Linearformel 0,42 × Einkommen - 11.135,63. Zone 5 (Reichensteuer) ab 277.826 Euro beträgt 45 % nach der Formel 0,45 × Einkommen - 19.470,38.

Besonderheiten für Eheleute und Witwer

Das Splitting-Verfahren nach § 32a Abs. 5 EStG ist ein wesentliches Element des deutschen Einkommensteuertarifs. Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, der Steuertarif darauf angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Dies führt dazu, dass Eheleute mit unterschiedlich hohen Einkommen profitieren — denn der Steuersatz wird auf die Mitte des gemeinsamen Einkommens angewendet, was typischerweise niedriger ist als der Steuersatz, der bei Einzelveranlagung auf das höhere Einkommen entfallen würde. Das Splitting-Verfahren gilt auch für Witwen und Witwer im Jahr nach dem Tod des Ehepartners, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllt waren, sowie für Steuerpflichtige, deren Ehe im laufenden Jahr aufgelöst wurde.

Abgeltungsteuer und Progressionsvorbehalt

Der Einkommensteuertarif nach § 32a gilt für die regulären Einkünfte. Für Kapitalerträge gilt jedoch der gesonderte Steuertarif von 25 % nach § 32d EStG (Abgeltungsteuer). Kapitalerträge, für die der Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird, werden mit dem persönlichen Einkommensteuertarif besteuert und erhöhen damit den Progressionsvorbehalt. Auch Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG — sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen, ohne selbst steuerpflichtig zu sein. Für Betriebsveräußerungen und außerordentliche Einkünfte gibt es mit der Fünffaches-Regelung nach § 34 EStG eine Steuervergünstigung, die den Steuersatz auf diese Einkünfte senkt.

Häufig gestellte Fragen zum Einkommensteuertarif 2026

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro für den Veranlagungszeitraum 2026. Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an. Der Grundfreibetrag wurde in den letzten Jahren schrittweise erhöht, um die Steuerbelastung für Geringverdiener zu reduzieren.

Was ist der Spitzensteuersatz und ab welchem Einkommen gilt er?

Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt für zu versteuernde Einkommen ab 69.879 Euro bis 277.825 Euro. Oberhalb von 277.825 Euro beträgt der Steuersatz 45 % (sogenannte Reichensteuer). Die Übergänge zwischen den Zonen sind nicht sprunghaft, sondern folgen quadratischen Formeln in der Progressionszone.

Wie funktionieren die Progressionszonen?

In Zone 1 (0 bis 12.348 €) beträgt die Steuer 0 €. In Zone 2 (12.349 bis 17.799 €) steigt die Steuer progressiv an (ca. 14–24 %). In Zone 3 (17.800 bis 69.878 €) steigt die Steuer weiter progressiv bis zum Spitzensteuersatz (ca. 24–42 %). Die Berechnungsformeln nutzen quadratische Terme, um einen gleitenden Übergang zu gewährleisten.

Was bedeutet das Splitting-Verfahren für Eheleute?

Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, der Steuertarif darauf angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Dadurch profitieren Eheleute mit unterschiedlich hohen Einkommen von der Progression — der Steuersatz wird auf die Mitte des gemeinsamen Einkommens angewendet.

Welche Grenzsteuersätze herrschen in den einzelnen Zonen?

Zone 1 (0–12.348 €): Grenzsteuersatz 0 %. Zone 2 (12.349–17.799 €): Grenzsteuersatz steigt von 0 auf ca. 24 %. Zone 3 (17.800–69.878 €): Grenzsteuersatz steigt von ca. 24 auf 42 %. Zone 4 (69.879–277.825 €): Grenzsteuersatz konstant 42 %. Zone 5 (ab 277.826 €): Grenzsteuersatz 45 %.

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