Anrechnung oder Abzug ausländischer Einkommensteuer nach § 34c EStG — Anrechnungshöchstbetrag und verbleibende deutsche Einkommensteuer berechnen.
Rechtsgrundlage
- § 34c Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 34d Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Anrechnung ausländischer Einkommensteuer nach § 34c EStG
Wer im Ausland Einkünfte erzielt und dort Einkommensteuer bezahlt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen (§ 34c Abs. 1 EStG) oder alternativ als Betriebsausgabe abziehen (§ 34c Abs. 3 EStG). Diese Regelung soll die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Einkünften verhindern, die sowohl in Deutschland als auch im Ausland der Einkommensteuer unterliegen.
Anrechnungsmethode nach § 34c Abs. 1 EStG
Die Anrechnungsmethode ist der Standardfall. Die im Ausland gezahlte Steuer wird direkt von der deutschen Einkommensteuer abgezogen — jedoch begrenzt auf den Anrechnungshöchstbetrag. Dieser berechnet sich als anteilige deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte: Deutsche ESt × (ausländische Einkünfte / Gesamteinkünfte).
Abzugsmethode nach § 34c Abs. 3 EStG
Alternativ kann der Steuerpflichtige die ausländische Steuer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehen. Hier gibt es keinen Höchstbetrag — die volle ausländische Steuer mindert das zu versteuernde Einkommen. Dies kann günstiger sein, wenn der Anrechnungshöchstbetrag die tatsächliche ausländische Steuer unterschreitet.
Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
§ 34c EStG gilt nachrangig zu bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Hat Deutschland mit dem betreffenden Land ein DBA abgeschlossen, das die Anrechnung vorsieht, gelten die DBA-Regeln vorrangig. § 34c greift bei Nicht-DBA-Ländern oder wenn das DBA ausdrücklich auf § 34c verweist.
Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags
Der Höchstbetrag bemisst sich proportional: Je größer der Anteil der ausländischen Einkünfte am Gesamteinkommen, desto mehr anteilige deutsche Steuer kann angerechnet werden. Bei einem Auslandsanteil von 50 % kann maximal die Hälfte der deutschen Steuer durch Anrechnung eliminiert werden.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Steueranrechnung nach § 34c EStG?
Die im Ausland gezahlte Einkommensteuer wird von der deutschen Steuer abgezogen, begrenzt auf den Anrechnungshöchstbetrag (anteilige deutsche Steuer auf ausländische Einkünfte).
Was ist der Anrechnungshöchstbetrag nach § 34c Abs. 1?
Deutsche ESt × (ausländische Einkünfte / Gesamteinkünfte). Die tatsächlich anrechenbare Steuer ist das Minimum aus gezahlter ausländischer Steuer und diesem Höchstbetrag.
Wann lohnt sich der Abzug nach § 34c Abs. 3 statt Anrechnung?
Wenn die gezahlte ausländische Steuer den Anrechnungshöchstbetrag übersteigt. Dann kann der übersteigende Betrag via Abzug (Abs. 3) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Gilt § 34c EStG auch bei Doppelbesteuerungsabkommen?
§ 34c gilt nachrangig zu DBA. Bei bestehenden DBA mit Anrechnungsmethode gelten die DBA-Regeln. § 34c greift bei Nicht-DBA-Ländern oder explizitem DBA-Verweis auf § 34c.
Wie berechnet sich der anteilige Anteil der deutschen Steuer?
Proportional nach der Formel: Deutsche ESt × (ausländische Einkünfte / Gesamtbetrag aller Einkünfte). Je höher der Auslandsanteil, desto höher der Anrechnungshöchstbetrag.