§ 34c EStG

Anrechnung oder Abzug ausländischer Einkommensteuer nach § 34c EStG — Anrechnungshöchstbetrag und verbleibende deutsche Einkommensteuer berechnen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Anrechnung ausländischer Einkommensteuer nach § 34c EStG

Wer im Ausland Einkünfte erzielt und dort Einkommensteuer bezahlt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen (§ 34c Abs. 1 EStG) oder alternativ als Betriebsausgabe abziehen (§ 34c Abs. 3 EStG). Diese Regelung soll die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Einkünften verhindern, die sowohl in Deutschland als auch im Ausland der Einkommensteuer unterliegen.

Anrechnungsmethode nach § 34c Abs. 1 EStG

Die Anrechnungsmethode ist der Standardfall. Die im Ausland gezahlte Steuer wird direkt von der deutschen Einkommensteuer abgezogen — jedoch begrenzt auf den Anrechnungshöchstbetrag. Dieser berechnet sich als anteilige deutsche Steuer auf die ausländischen Einkünfte: Deutsche ESt × (ausländische Einkünfte / Gesamteinkünfte).

Abzugsmethode nach § 34c Abs. 3 EStG

Alternativ kann der Steuerpflichtige die ausländische Steuer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehen. Hier gibt es keinen Höchstbetrag — die volle ausländische Steuer mindert das zu versteuernde Einkommen. Dies kann günstiger sein, wenn der Anrechnungshöchstbetrag die tatsächliche ausländische Steuer unterschreitet.

Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

§ 34c EStG gilt nachrangig zu bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Hat Deutschland mit dem betreffenden Land ein DBA abgeschlossen, das die Anrechnung vorsieht, gelten die DBA-Regeln vorrangig. § 34c greift bei Nicht-DBA-Ländern oder wenn das DBA ausdrücklich auf § 34c verweist.

Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags

Der Höchstbetrag bemisst sich proportional: Je größer der Anteil der ausländischen Einkünfte am Gesamteinkommen, desto mehr anteilige deutsche Steuer kann angerechnet werden. Bei einem Auslandsanteil von 50 % kann maximal die Hälfte der deutschen Steuer durch Anrechnung eliminiert werden.

Häufige Fragen

Wie funktioniert die Steueranrechnung nach § 34c EStG?

Die im Ausland gezahlte Einkommensteuer wird von der deutschen Steuer abgezogen, begrenzt auf den Anrechnungshöchstbetrag (anteilige deutsche Steuer auf ausländische Einkünfte).

Was ist der Anrechnungshöchstbetrag nach § 34c Abs. 1?

Deutsche ESt × (ausländische Einkünfte / Gesamteinkünfte). Die tatsächlich anrechenbare Steuer ist das Minimum aus gezahlter ausländischer Steuer und diesem Höchstbetrag.

Wann lohnt sich der Abzug nach § 34c Abs. 3 statt Anrechnung?

Wenn die gezahlte ausländische Steuer den Anrechnungshöchstbetrag übersteigt. Dann kann der übersteigende Betrag via Abzug (Abs. 3) als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Gilt § 34c EStG auch bei Doppelbesteuerungsabkommen?

§ 34c gilt nachrangig zu DBA. Bei bestehenden DBA mit Anrechnungsmethode gelten die DBA-Regeln. § 34c greift bei Nicht-DBA-Ländern oder explizitem DBA-Verweis auf § 34c.

Wie berechnet sich der anteilige Anteil der deutschen Steuer?

Proportional nach der Formel: Deutsche ESt × (ausländische Einkünfte / Gesamtbetrag aller Einkünfte). Je höher der Auslandsanteil, desto höher der Anrechnungshöchstbetrag.

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