§ 36a EStG

Prüfen Sie, ob die Mindesthaltedauer von 45 ununterbrochenen Tagen nach § 36a EStG erfüllt ist — und berechnen Sie, wie viel der einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf Ihre Einkommensteuer angerechnet werden kann.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

§ 36a EStG — 45-Tage-Regel bei Kapitalertragsteuer

Die 45-Tage-Regel nach § 36a EStG — Missbrauchsschutz bei Dividenden

§ 36a EStG wurde als Reaktion auf die sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte eingeführt, bei denen Anleger durch geschicktes Timing des Aktienhandels rund um den Dividendenstichtag Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet bekommen haben, obwohl sie nur einmal bezahlt worden war. Die Vorschrift schützt den Fiskus vor solchen Gestaltungen durch eine Mindesthaltedauer.

Das Grundprinzip: Wer Aktien oder andere Dividendenpapiere hält, muss das wirtschaftliche Eigentum mindestens 45 ununterbrochene Tage rund um den Dividendenstichtag (Ex-Datum) innegehabt haben, um die einbehaltene Kapitalertragsteuer (KapESt) vollständig auf die Einkommensteuer anrechnen zu können. Die 45 Tage können sich auf beide Seiten des Ex-Datums aufteilen — Hauptsache, sie sind lückenlos.

Wer die Frist nicht erfüllt, kann nur 3/5 (60 %) der einbehaltenen Kapitalertragsteuer anrechnen. Die restlichen 2/5 (40 %) verfallen ohne Erstattungsmöglichkeit. Das ist eine empfindliche Einschränkung, gerade bei hohen Dividendenzahlungen.

Besonders wichtig: Es kommt auf das wirtschaftliche Eigentum an, nicht nur auf die formale Inhaberschaft. Wer Wertpapiere zwar im Depot hat, aber durch Wertpapierleihe, Leerverkäufe oder Total-Return-Swaps das wirtschaftliche Eigentum faktisch übertragen hat, erfüllt die Voraussetzungen nicht. Dies war das Kernproblem bei vielen Cum-Ex-Konstruktionen.

Für normale Anleger ist § 36a in der Praxis selten ein Problem, da sie ihre Aktien typischerweise langfristig halten. Relevant wird die Regel vor allem bei kurzfristigen Handelsstrategien, bei Dividenden-Arbitrage oder wenn Wertpapiere kurz vor und nach der Dividendenzahlung gehandelt werden.

FAQ — Häufige Fragen zur Mindesthaltedauer bei Kapitalertragsteuer

Wie lange muss ich Aktien halten für die volle Steueranrechnung?

Mindestens 45 ununterbrochene Tage als wirtschaftlicher Eigentümer rund um den Dividendenstichtag (Ex-Datum). Die Tage können sich auf Zeitraum vor und nach dem Ex-Datum verteilen.

Was besagt § 36a EStG zur Mindesthaltedauer?

§ 36a EStG schränkt die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ein: Wird die 45-Tage-Frist nicht erfüllt oder das wirtschaftliche Eigentum unterbrochen, sind nur 3/5 (60 %) der KapESt anrechenbar. Die restlichen 2/5 verfallen.

Was passiert wenn ich die 45-Tage-Frist nicht erfülle?

Bei Nichterfüllung können Sie nur 60 % der einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf Ihre Einkommensteuer anrechnen. Die verbleibenden 40 % verfallen ohne Erstattungsmöglichkeit — ein dauerhafter Steuerverlust.

Gilt die Mindesthaltedauer auch für ausländische Dividenden?

§ 36a gilt grundsätzlich für alle Kapitalerträge, auf die deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Bei ausländischen Dividenden ist die Situation komplexer, da ggf. Doppelbesteuerungsabkommen gelten.

Warum gibt es die 45-Tage-Regel im deutschen Steuerrecht?

Die Regelung wurde als Reaktion auf die Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandale eingeführt, bei denen durch systematische Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde. § 36a verhindert diese Gestaltungen.

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