Prüfen Sie, ob Ihr Paket aus dem Ausland abgabenfrei ist: Geschenke bis 45 € komplett frei, Bestellungen bis 150 € zollfrei. Berechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll nach NkWAbgV und EU-Verordnung 1186/2009.
Private Einfuhren Steuerfreiheit Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- §§ 1, 2 Nichterhebung von Einfuhrabgaben (NkWAbgV) (NkWAbgV) ↗
Freistellung von Einfuhrabgaben für nichtkommerzielle Warensendungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Art. 23–27 EU-Verordnung 1186/2009 (Zollbefreiung) (VO 1186/2009) ↗
Zollbefreiungen für Geschenke bis 45 € und kommerzielle Waren bis 150 €
Gültig ab: 30. 11. 2009
- § 1 Abs. 1 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) (UStG) ↗
Einfuhrumsatzsteuer auf Wareneinfuhr aus Drittländern
Gültig ab: 1. 1. 2026
Einfuhrabgaben 2026 — Freigrenzen und Berechnung
Häufige Fragen zu Einfuhrabgaben
Bis zu welchem Wert sind Pakete aus dem Ausland zollfrei?
Für kommerzielle Bestellungen (z. B. aus China, USA, UK) gilt eine Zollfreigrenze von 150 €. Liegt der Warenwert inklusive Versandkosten unter 150 €, fällt kein Zoll an. Achtung: Seit Juli 2021 fällt aber in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer (EUSt, 19 %) an — die alte 22-€-EUSt-Freigrenze wurde im Rahmen des IOSS-Systems abgeschafft.
Sind Geschenke aus dem Ausland steuerfrei?
Ja, Geschenke von Privatpersonen aus Drittländern sind bis zu einem Wert von 45 € komplett abgabenfrei — weder Zoll noch EUSt fallen an (EU-Verordnung 1186/2009, Art. 25–27). Voraussetzung: Die Sendung muss tatsächlich ein Geschenk von einer Privatperson an eine Privatperson sein, nicht bestellt und nicht bezahlt.
Was hat sich seit Juli 2021 bei den Einfuhrabgaben geändert?
Seit dem 1. Juli 2021 gilt das IOSS-System (Import One-Stop-Shop) der EU. Die bisherige Freigrenze von 22 € für die Einfuhrumsatzsteuer bei kommerziellen Sendungen wurde komplett abgeschafft. Jetzt fällt auf alle kommerziellen Importe aus Drittländern EUSt (19 %) an — auch auf ein Paket im Wert von 1 €. Die Zollfreigrenze von 150 € bleibt davon unberührt.
Wie werden die Versandkosten bei der Zollbewertung berücksichtigt?
Die Versandkosten werden zum Warenwert addiert und bilden den sogenannten Zollwert. Wenn ein Artikel 140 € kostet und der Versand 15 €, beträgt der Gesamtwert 155 € — damit liegt er über der 150-€-Zollfreigrenze und es fallen Zoll und EUSt an. Bei Geschenken zählen die Versandkosten ebenfalls zum Gesamtwert für die 45-€-Freigrenze.
Welcher Zollsatz gilt für mein Paket?
Der tatsächliche Zollsatz hängt von der Warenart ab und richtet sich nach dem TARIC-Zolltarif der EU. Typische Sätze liegen zwischen 0 % und 12 %. Unser Rechner verwendet einen pauschalen Durchschnittszollsatz von 4 % zur Orientierung. Für den genauen Zollsatz Ihres Produkts nutzen Sie die TARIC-Datenbank der EU-Kommission.
Muss ich beim Zoll selbst aktiv werden?
In den meisten Fällen übernimmt der Paketdienstleister (DHL, DPD, UPS etc.) die Zollanmeldung und stellt Ihnen die Einfuhrabgaben in Rechnung. DHL erhebt dafür eine Servicepauschale von ca. 6 €. Bei Deutsche Post/Brief wird die Sendung an das nächste Zollamt weitergeleitet und Sie werden per Benachrichtigungskarte informiert.