§§ 1, 2 NkWAbgV

Prüfen Sie, ob Ihr Paket aus dem Ausland abgabenfrei ist: Geschenke bis 45 € komplett frei, Bestellungen bis 150 € zollfrei. Berechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll nach NkWAbgV und EU-Verordnung 1186/2009.

Private Einfuhren Steuerfreiheit Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Einfuhrabgaben 2026 — Freigrenzen und Berechnung

Wer Pakete oder Geschenke aus dem **Ausland** (Drittländer außerhalb der EU) bestellt oder empfängt, muss mit **Einfuhrabgaben** rechnen. Die Regeln dafür sind in der **NkWAbgV** (Nichtkommerzielle Warensendungen-Abgabenverordnung), der **EU-Verordnung 1186/2009** und dem **Umsatzsteuergesetz (UStG)** geregelt. <h3>Freigrenzen für Privatpersonen 2026</h3> Es gibt zwei zentrale Freigrenzen, die für Privatpersonen relevant sind: **Geschenke von Privatperson zu Privatperson:** Bis zu einem Gesamtwert (Warenwert + Versandkosten) von **45 €** sind Geschenke aus Drittländern **komplett abgabenfrei** — weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer fallen an. Diese Regelung basiert auf Art. 25–27 der EU-Verordnung 1186/2009. Voraussetzung: Die Sendung muss als Geschenk deklariert sein und darf nicht kommerziell bestellt worden sein. **Kommerzielle Bestellungen:** Für reguläre Online-Bestellungen gilt eine **Zollfreigrenze von 150 €**. Warensendungen mit einem Gesamtwert unter 150 € sind zollfrei, aber seit dem 1. Juli 2021 (IOSS-Reform) fällt auf **alle kommerziellen Importe** Einfuhrumsatzsteuer (19 %) an — unabhängig vom Wert. Die frühere EUSt-Freigrenze von 22 € wurde abgeschafft. <h3>IOSS — das neue System seit Juli 2021</h3> Das **Import One-Stop-Shop (IOSS)**-Verfahren der EU hat die Einfuhrbesteuerung grundlegend verändert. Vor Juli 2021 waren kommerzielle Sendungen bis 22 € Warenwert von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Lücke wurde von vielen Online-Händlern ausgenutzt, indem Warenwerte systematisch zu niedrig deklariert wurden. Das IOSS-System schließt diese Lücke: **Jeder Import zahlt EUSt**, auch wenn der Wert nur 1 € beträgt. Für Verbraucher bedeutet das: Wenn Sie bei einem Händler bestellen, der am IOSS-Verfahren teilnimmt (z. B. AliExpress, Shein), wird die EUSt bereits beim Kauf berechnet und abgeführt — Sie zahlen beim Empfang nichts extra. Nimmt der Händler nicht am IOSS teil, erhebt der Paketdienstleister die EUSt bei Zustellung. <h3>Rechenbeispiel: Bestellung aus China</h3> Angenommen, Sie bestellen Elektronik im Wert von **120 €** mit **15 € Versandkosten** aus China: - Gesamtwert: 135 € (unter 150 € → **zollfrei**) - EUSt: 135 € × 19 % = **25,65 €** - Gesamte Abgaben: **25,65 €** Wäre der Warenwert 160 € + 15 € Versand = 175 € (über 150 €): - Zoll: 175 € × ca. 4 % = **7,00 €** (Durchschnittszoll) - EUSt: 175 € × 19 % = **33,25 €** - Gesamte Abgaben: **40,25 €** <h3>Praktische Tipps</h3> Beachten Sie, dass der **Zollwert** nicht nur den Artikelpreis umfasst, sondern auch Versandkosten und ggf. Versicherungskosten. Bei mehreren Artikeln in einer Sendung wird der Gesamtwert aller Waren zusammengerechnet. Sendungen dürfen nicht aufgeteilt werden, um unter die Freigrenze zu fallen — der Zoll erkennt solche Umgehungsversuche und kann Nacherhebungen vornehmen.

Häufige Fragen zu Einfuhrabgaben

Bis zu welchem Wert sind Pakete aus dem Ausland zollfrei?

Für kommerzielle Bestellungen (z. B. aus China, USA, UK) gilt eine Zollfreigrenze von 150 €. Liegt der Warenwert inklusive Versandkosten unter 150 €, fällt kein Zoll an. Achtung: Seit Juli 2021 fällt aber in jedem Fall Einfuhrumsatzsteuer (EUSt, 19 %) an — die alte 22-€-EUSt-Freigrenze wurde im Rahmen des IOSS-Systems abgeschafft.

Sind Geschenke aus dem Ausland steuerfrei?

Ja, Geschenke von Privatpersonen aus Drittländern sind bis zu einem Wert von 45 € komplett abgabenfrei — weder Zoll noch EUSt fallen an (EU-Verordnung 1186/2009, Art. 25–27). Voraussetzung: Die Sendung muss tatsächlich ein Geschenk von einer Privatperson an eine Privatperson sein, nicht bestellt und nicht bezahlt.

Was hat sich seit Juli 2021 bei den Einfuhrabgaben geändert?

Seit dem 1. Juli 2021 gilt das IOSS-System (Import One-Stop-Shop) der EU. Die bisherige Freigrenze von 22 € für die Einfuhrumsatzsteuer bei kommerziellen Sendungen wurde komplett abgeschafft. Jetzt fällt auf alle kommerziellen Importe aus Drittländern EUSt (19 %) an — auch auf ein Paket im Wert von 1 €. Die Zollfreigrenze von 150 € bleibt davon unberührt.

Wie werden die Versandkosten bei der Zollbewertung berücksichtigt?

Die Versandkosten werden zum Warenwert addiert und bilden den sogenannten Zollwert. Wenn ein Artikel 140 € kostet und der Versand 15 €, beträgt der Gesamtwert 155 € — damit liegt er über der 150-€-Zollfreigrenze und es fallen Zoll und EUSt an. Bei Geschenken zählen die Versandkosten ebenfalls zum Gesamtwert für die 45-€-Freigrenze.

Welcher Zollsatz gilt für mein Paket?

Der tatsächliche Zollsatz hängt von der Warenart ab und richtet sich nach dem TARIC-Zolltarif der EU. Typische Sätze liegen zwischen 0 % und 12 %. Unser Rechner verwendet einen pauschalen Durchschnittszollsatz von 4 % zur Orientierung. Für den genauen Zollsatz Ihres Produkts nutzen Sie die TARIC-Datenbank der EU-Kommission.

Muss ich beim Zoll selbst aktiv werden?

In den meisten Fällen übernimmt der Paketdienstleister (DHL, DPD, UPS etc.) die Zollanmeldung und stellt Ihnen die Einfuhrabgaben in Rechnung. DHL erhebt dafür eine Servicepauschale von ca. 6 €. Bei Deutsche Post/Brief wird die Sendung an das nächste Zollamt weitergeleitet und Sie werden per Benachrichtigungskarte informiert.

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