Berechnen Sie die Konzessionsabgabe 2026 für Gas-Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 3 KAV: 0,03 ct/kWh. Inkl. automatischer Grenzpreisbefreiung bei Jahresverbrauch > 5 Mio. kWh (§ 2 Abs. 5 KAV).
Konzessionsabgabe Gas Sondervertrag Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 3 Nr. 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Konzessionsabgabe Gas Sondervertragskunden: 0,03 ct/kWh
Gültig ab: 9. 1. 1992
- § 2 Abs. 5 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Grenzpreisregelung: Befreiung bei Jahresverbrauch > 5.000.000 kWh
Gültig ab: 9. 1. 1992
- § 1 Abs. 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) (KAV) ↗
Definition Konzessionsabgabe: Entgelt für Wegerecht an Gemeinden
Gültig ab: 9. 1. 1992
Konzessionsabgabe Gas 2026 — Sondervertragskunden nach § 2 KAV
Häufige Fragen zur Konzessionsabgabe Gas
Was ist die Konzessionsabgabe für Gas?
Die Konzessionsabgabe (KA) ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung und zum Betrieb von Gasleitungen zahlen (§ 1 KAV). Die Höhe wird in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und richtet sich nach der Kundengruppe: Tarifkunden zahlen nach Gemeindegröße gestaffelte Sätze, Sondervertragskunden einheitlich 0,03 ct/kWh.
Was ist der Unterschied zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden?
Tarifkunden (auch Grundversorgungskunden) beziehen Gas zu den allgemeinen Tarifen des Grundversorgers. Sondervertragskunden haben einen individuellen Liefervertrag mit ihrem Gasversorger ausgehandelt — typischerweise Gewerbe- und Industriekunden mit höherem Verbrauch. Für Sondervertragskunden gilt ein deutlich niedrigerer Konzessionsabgabesatz von 0,03 ct/kWh (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV), während Tarifkunden je nach Gemeindegröße 0,51 bis 0,93 ct/kWh zahlen.
Was bedeutet die Grenzpreisregelung nach § 2 Abs. 5 KAV?
Die Grenzpreisregelung nach § 2 Abs. 5 KAV besagt, dass Sondervertragskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 5.000.000 kWh von der Konzessionsabgabe befreit sind. Hintergrund: Bei extrem hohem Gasverbrauch soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen nicht durch zusätzliche Abgaben belastet werden. Die Befreiung greift automatisch bei Überschreitung der Schwelle.
Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Gas-Sondervertragskunden?
Der Satz für Sondervertragskunden beträgt einheitlich 0,03 ct/kWh (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV). Das entspricht 0,0003 €/kWh. Bei einem typischen Gewerbekunden mit 500.000 kWh Jahresverbrauch ergibt sich eine Konzessionsabgabe von 150 € pro Jahr. Zum Vergleich: Ein Tarifkunde in einer Gemeinde mit über 500.000 Einwohnern zahlt 0,93 ct/kWh — also das 31-fache des Sondervertragssatzes.
Wird die Konzessionsabgabe auf der Gasrechnung ausgewiesen?
Ja, die Konzessionsabgabe ist ein eigenständiger Preisbestandteil und wird auf der Gasrechnung separat ausgewiesen. Sie gehört zu den regulierten Entgelten und ist nicht verhandelbar. Gasversorger reichen die Konzessionsabgabe als durchlaufenden Posten an die jeweilige Gemeinde weiter. Die Höhe fließt in den Netto-Gaspreis ein und unterliegt der Umsatzsteuer.
Wer zahlt die Konzessionsabgabe und wer erhält sie?
Zahler ist das Energieversorgungsunternehmen (Gasversorger), das die Kosten über den Gaspreis an die Endkunden weitergibt. Empfänger ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Gasleitungen verlaufen. Die Konzessionsabgabe ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen — bundesweit belaufen sich die Gas-Konzessionsabgaben auf mehrere Milliarden Euro jährlich.