§ 2 Abs. 3, Abs. 5 KAV

Berechnen Sie die Konzessionsabgabe 2026 für Gas-Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 3 KAV: 0,03 ct/kWh. Inkl. automatischer Grenzpreisbefreiung bei Jahresverbrauch > 5 Mio. kWh (§ 2 Abs. 5 KAV).

Konzessionsabgabe Gas Sondervertrag Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Konzessionsabgabe Gas 2026 — Sondervertragskunden nach § 2 KAV

<div class="mt-4 space-y-6 text-slate-700"> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Konzessionsabgabe Gas für Sondervertragskunden nach § 2 Abs. 3 KAV</h3> <p class="mt-2"> Die <strong>Konzessionsabgabe</strong> ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für das Recht zur Nutzung öffentlicher Wege zum Betrieb von Versorgungsleitungen entrichten. Für <strong>Gas-Sondervertragskunden</strong> — also Gewerbe- und Industrieabnehmer mit individuellem Liefervertrag — beträgt der Abgabesatz einheitlich <strong>0,03 ct/kWh</strong> nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV). Dieser Satz liegt deutlich unter den Tarifsätzen für Grundversorgungskunden, die je nach Gemeindegröße zwischen 0,51 und 0,93 ct/kWh betragen. </p> <p class="mt-2"> Die KAV unterscheidet bei Gas grundsätzlich zwischen zwei Kundengruppen: <strong>Tarifkunden</strong> (Grundversorgung) mit gemeindeabhängigen Sätzen und <strong>Sondervertragskunden</strong> mit dem bundeseinheitlichen Satz von 0,03 ct/kWh. Die niedrigere Abgabe für Sondervertragskunden spiegelt die wirtschaftliche Bedeutung großer Gasabnehmer wider und soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen unterstützen. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Grenzpreisregelung und Befreiung nach § 2 Abs. 5 KAV</h3> <p class="mt-2"> Eine besondere Regelung enthält <strong>§ 2 Abs. 5 KAV</strong>: Sondervertragskunden, deren Jahresverbrauch <strong>5.000.000 kWh übersteigt</strong>, sind vollständig von der Konzessionsabgabe befreit (Grenzpreisregelung). Diese Schwelle zielt auf Großabnehmer wie Industriebetriebe, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Gaskraftwerke ab. Die Befreiung erfolgt automatisch bei Überschreitung der Verbrauchsschwelle und muss nicht gesondert beantragt werden. </p> <p class="mt-2"> Für die Praxis bedeutet dies: Ein Gewerbekunde mit 500.000 kWh Jahresverbrauch zahlt 150 € Konzessionsabgabe pro Jahr (500.000 × 0,0003 €/kWh). Ein Industriebetrieb mit 4.000.000 kWh zahlt 1.200 €. Übersteigt der Verbrauch jedoch die Grenze von 5 Millionen kWh, entfällt die Abgabe vollständig — auch auf die ersten 5 Millionen kWh. Diese Alles-oder-nichts-Regelung kann bei Verbrauchswerten knapp unter der Schwelle zu strategischen Überlegungen führen. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Praktische Bedeutung und Einordnung</h3> <p class="mt-2"> Die Konzessionsabgabe ist für Sondervertragskunden ein relativ kleiner Preisbestandteil: Bei einem Gaspreis von 5–8 ct/kWh macht die Abgabe von 0,03 ct/kWh weniger als 1 % der Gesamtkosten aus. Dennoch summiert sich die Belastung bei hohen Verbräuchen: 2 Millionen kWh ergeben 600 € Konzessionsabgabe, 4 Millionen kWh bereits 1.200 €. Für kommunale Haushalte ist die Konzessionsabgabe hingegen eine wichtige Einnahmequelle — bundesweit werden jährlich mehrere Milliarden Euro an Gas- und Strom-Konzessionsabgaben eingenommen. </p> <p class="mt-2"> Die Abgabe wird vom Gasversorger eingezogen und als durchlaufender Posten an die jeweilige Gemeinde abgeführt. Auf der Gasrechnung erscheint sie als separater Posten und unterliegt der <strong>Umsatzsteuer</strong>. Unternehmen können die Konzessionsabgabe als Betriebsausgabe geltend machen. Bei der Planung von Energiebeschaffungskosten sollte die Konzessionsabgabe — obwohl gering — im Gesamtkostenkalkül berücksichtigt werden, insbesondere wenn der Verbrauch nahe an die 5-Mio.-kWh-Grenze heranreicht. </p> </div> </div>

Häufige Fragen zur Konzessionsabgabe Gas

Was ist die Konzessionsabgabe für Gas?

Die Konzessionsabgabe (KA) ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Wege zur Verlegung und zum Betrieb von Gasleitungen zahlen (§ 1 KAV). Die Höhe wird in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und richtet sich nach der Kundengruppe: Tarifkunden zahlen nach Gemeindegröße gestaffelte Sätze, Sondervertragskunden einheitlich 0,03 ct/kWh.

Was ist der Unterschied zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden?

Tarifkunden (auch Grundversorgungskunden) beziehen Gas zu den allgemeinen Tarifen des Grundversorgers. Sondervertragskunden haben einen individuellen Liefervertrag mit ihrem Gasversorger ausgehandelt — typischerweise Gewerbe- und Industriekunden mit höherem Verbrauch. Für Sondervertragskunden gilt ein deutlich niedrigerer Konzessionsabgabesatz von 0,03 ct/kWh (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV), während Tarifkunden je nach Gemeindegröße 0,51 bis 0,93 ct/kWh zahlen.

Was bedeutet die Grenzpreisregelung nach § 2 Abs. 5 KAV?

Die Grenzpreisregelung nach § 2 Abs. 5 KAV besagt, dass Sondervertragskunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 5.000.000 kWh von der Konzessionsabgabe befreit sind. Hintergrund: Bei extrem hohem Gasverbrauch soll die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen nicht durch zusätzliche Abgaben belastet werden. Die Befreiung greift automatisch bei Überschreitung der Schwelle.

Wie hoch ist die Konzessionsabgabe für Gas-Sondervertragskunden?

Der Satz für Sondervertragskunden beträgt einheitlich 0,03 ct/kWh (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV). Das entspricht 0,0003 €/kWh. Bei einem typischen Gewerbekunden mit 500.000 kWh Jahresverbrauch ergibt sich eine Konzessionsabgabe von 150 € pro Jahr. Zum Vergleich: Ein Tarifkunde in einer Gemeinde mit über 500.000 Einwohnern zahlt 0,93 ct/kWh — also das 31-fache des Sondervertragssatzes.

Wird die Konzessionsabgabe auf der Gasrechnung ausgewiesen?

Ja, die Konzessionsabgabe ist ein eigenständiger Preisbestandteil und wird auf der Gasrechnung separat ausgewiesen. Sie gehört zu den regulierten Entgelten und ist nicht verhandelbar. Gasversorger reichen die Konzessionsabgabe als durchlaufenden Posten an die jeweilige Gemeinde weiter. Die Höhe fließt in den Netto-Gaspreis ein und unterliegt der Umsatzsteuer.

Wer zahlt die Konzessionsabgabe und wer erhält sie?

Zahler ist das Energieversorgungsunternehmen (Gasversorger), das die Kosten über den Gaspreis an die Endkunden weitergibt. Empfänger ist die Gemeinde, auf deren Gebiet die Gasleitungen verlaufen. Die Konzessionsabgabe ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen — bundesweit belaufen sich die Gas-Konzessionsabgaben auf mehrere Milliarden Euro jährlich.

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