KraftStDV — Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Berechnen Sie Ihren Kfz-Steuer-Fälligkeitsbetrag je nach Entrichtungszeitraum (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich). Dieser Rechner hilft Ihnen, den anteiligen Steuerbetrag gemäß Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) zu ermitteln und berücksichtigt die Aussetzung der Steuer bei vorübergehender Auslandszulassung.

Letzte Aktualisierung: 5. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer Anmeldung und Entrichtungsfristen nach KraftStDV 2026

Die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) regelt die praktischen Verfahrensregeln für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland. Sie konkretisiert das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) in Bezug auf Anmeldepflichten, Zahlungsfristen, Stundungsmöglichkeiten und die besondere Regelung zur Aussetzung der Steuer bei Fahrzeugen mit Auslandszulassung.

Entrichtungszeiträume und Fälligkeitsbeträge

Die Kfz-Steuer kann in verschiedenen Zeiträumen entrichtet werden. Die Wahl des Entrichtungszeitraums beeinflusst die Höhe des einzelnen Zahlbetrags. Bei monatlicher Entrichtung beträgt der Fälligkeitsbetrag 1/12 der Jahressteuer, bei vierteljährlicher Zahlung 3/12 (= 1/4), bei halbjährlicher Zahlung 6/12 (= 1/2) und bei jährlicher Zahlung der volle Jahresbetrag. Die Fälligkeitstage werden vom zuständigen Hauptzollamt in der Regel im Steuerbescheid bekannt gegeben.

Anmeldepflicht und Steuerfestsetzung

Halter eines Kraftfahrzeugs sind nach der KraftStDV verpflichtet, das Fahrzeug beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden. Die Steuerfestsetzung erfolgt durch Steuerbescheid des Hauptzollamts. Seit dem 1. Juli 2014 ist die Bundeszollverwaltung (vormals Finanzämter) zuständig für die Verwaltung der Kfz-Steuer. Die Steuer entsteht mit der Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr.

Aussetzung der Steuer bei Auslandszulassung

Besonders relevant für Fahrzeughalter mit Auslandsaufenthalt ist die Möglichkeit der Aussetzung der Kfz-Steuer bei vorübergehender Auslandszulassung. Wird ein inländisch zugelassenes Fahrzeug vorübergehend im Ausland registriert, kann die deutsche Kfz-Steuerpflicht für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. Der Halter muss dies beim Hauptzollamt beantragen und nachweisen. Während der Aussetzungsphase beträgt der Fälligkeitsbetrag 0 € — das Fahrzeug bleibt jedoch grundsätzlich steuerpflichtig, sobald die Auslandszulassung endet.

Säumniszuschläge und Konsequenzen bei Nichtzahlung

Wird die Kfz-Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, entstehen Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung (AO). Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des rückständigen Steuerbetrags je angefangenem Monat der Säumnis. Bei anhaltender Nichtzahlung kann das Hauptzollamt die Zulassung widerrufen und das Kennzeichen einziehen. In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Kfz-Steuer 2026: aktuelle Bedeutung

Die Kfz-Steuer bleibt 2026 ein relevanter Kostenfaktor für alle Fahrzeughalter. Insbesondere Fahrzeuge mit höheren CO₂-Emissionen unterliegen seit 2021 der reformierten CO₂-Komponente der Kfz-Steuer. Der vorliegende Rechner hilft dabei, die genauen Fälligkeitsbeträge je nach gewähltem Zahlungsrhythmus zu ermitteln und die finanzielle Planung zu erleichtern.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer Anmeldung (KraftStDV)

Was regelt die KraftStDV?

Die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) regelt die verfahrenstechnischen Einzelheiten zur Erhebung der Kfz-Steuer: Anmeldepflichten, Entrichtungsfristen, Stundung sowie die Aussetzung der Steuer bei Auslandszulassung. Sie ergänzt das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Welche Entrichtungszeiträume sind möglich?

Die Kfz-Steuer kann je nach Jahresbetrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Der Fälligkeitsbetrag ergibt sich als anteiliger Jahressteuerbetrag multipliziert mit dem Anteil des gewählten Zeitraums am Jahressteuer.

Wann wird die Kfz-Steuer bei Auslandszulassung ausgesetzt?

Bei vorübergehender Auslandszulassung eines inländischen Fahrzeugs kann die Kfz-Steuer für die Dauer der Auslandsregistrierung ausgesetzt werden. In diesem Zeitraum fällt keine deutsche Kfz-Steuer an; der Fälligkeitsbetrag beträgt dann 0 €.

Wie berechnet sich der Fälligkeitsbetrag bei vierteljährlicher Entrichtung?

Bei vierteljährlicher Entrichtung entspricht der Fälligkeitsbetrag einem Viertel der Jahressteuer: Jahressteuer × 3 / 12. Beispiel: Jahressteuer 240 € → Fälligkeitsbetrag 60 € je Quartal.

Was passiert bei Nichtzahlung der Kfz-Steuer?

Bei Nichtzahlung der Kfz-Steuer bis zum Fälligkeitstag entstehen Säumniszuschläge (§ 240 AO). Zudem kann das Hauptzollamt die Zulassung des Fahrzeugs widerrufen. Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer und wird von der Bundeszollverwaltung verwaltet.

Für welche Fahrzeuge gilt die Kfz-Steuerpflicht?

Steuerpflichtig sind alle inländisch zugelassenen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (§ 1 KraftStG). Die Steuerhöhe hängt bei Pkw vom Hubraum und den CO₂-Emissionen ab. Bei Lkw und Nutzfahrzeugen richtet sich die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

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