Berechnen Sie Ihren steuerpflichtigen Arbeitslohn nach § 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV): Grundgehalt zuzüglich Sachbezüge, geldwerte Vorteile und Prämien, abzüglich steuerfreier Bestandteile nach §§ 3, 3b EStG. Das Ergebnis ist die Bemessungsgrundlage für den Lohnsteuereinbehalt.
Lohnsteuer Arbeitslohn Pauschalierung Rechner (LStDV) 2026
Rechtsgrundlage
- § 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) (LStDV) ↗
Definition Arbeitslohn: Grundlohn, Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Prämien − steuerfreie Bestandteile
Gültig ab: 1. 1. 2015
- § 19 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) (EStG) ↗
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit — Arbeitslohn und Entschädigungen
Gültig ab: 1. 1. 2022
Steuerpflichtiger Arbeitslohn 2026 — § 2 LStDV im Detail
Der steuerpflichtige Arbeitslohn ist nach § 2 LStDV die Summe aller geldwerten Zuflüsse des Arbeitnehmers, abzüglich der gesetzlich steuerfreien Bestandteile. Er bildet die Bemessungsgrundlage für den Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber nach § 38 EStG.
Bestandteile des Arbeitslohns nach § 2 LStDV
Das Grundgehalt ist der vertraglich vereinbarte Regellohn. Hinzu kommen Sachbezüge — geldwerte Leistungen in Sachwert (Gutscheine, Mahlzeiten, Unterkunft) — sowie geldwerte Vorteile wie die private Nutzung eines Firmenwagens oder einer Dienstwohnung. Prämien und Sondervergütungen (Boni, Tantiemen, Urlaubsgeld) sind ebenfalls Arbeitslohn und steuerpflichtig.
Steuerfreie Abzüge nach §§ 3, 3b EStG
Nicht alle Zuflüsse sind steuerpflichtig. § 3 EStG listet zahlreiche steuerfreie Einnahmen auf, darunter Aufwandsentschädigungen, Reisekostenerstattungen im Rahmen der gesetzlichen Pauschbeträge und bestimmte Arbeitgeberzuschüsse. § 3b EStG befreit Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit bis zu bestimmten Höchstgrenzen.
Sachbezugsfreigrenze 50 € pro Monat
Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG sind Sachbezüge bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei. Diese Freigrenze gilt kumulativ für alle Sachbezüge eines Monats. Wird sie um auch nur 1 Cent überschritten, wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig (Freigrenze, nicht Freibetrag). Ab 2022 gelten verschärfte Anforderungen an die Zweckbindung von Gutscheinen.
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
Der Rechner zeigt zusätzlich eine Näherung des Arbeitgeberanteils Sozialversicherung (ca. 20,25 % des steuerpflichtigen Monatslohns). Dies sind die Kosten, die dem Arbeitgeber über den Bruttolohn hinaus entstehen. Im Gegensatz zum Arbeitnehmeranteil taucht der AG-Anteil nicht im Lohnkonto auf, ist aber Teil der Gesamtpersonalkosten.
Lohnsteuerklassen und Jahresausgleich
Der steuerpflichtige Arbeitslohn ist steuerklassenunabhängig — die Lohnsteuerklasse bestimmt lediglich den Einbehaltungsbetrag durch den Arbeitgeber. Der tatsächliche Steuerbetrag wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung (Jahresausgleich) endgültig festgesetzt. Zu hohe Lohnsteuervorauszahlungen werden erstattet.
Häufige Fragen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn (§ 2 LStDV)
Was zählt nach § 2 LStDV zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?
Nach § 2 LStDV umfasst steuerpflichtiger Arbeitslohn alle Zuflüsse des Arbeitnehmers: Grundgehalt, Sachbezüge (z. B. Mahlzeiten, Dienstwohnung), geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen), Prämien und Bonuszahlungen. Abzuziehen sind steuerfreie Bestandteile nach §§ 3, 3b EStG — zum Beispiel steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit.
Wie wird der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens berechnet?
Der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen wird nach der 1-%-Methode oder der Fahrtenbuchmethode berechnet. Bei der 1-%-Methode: monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises. Bei Elektrofahrzeugen gelten Sonderregelungen (0,25 % oder 0,5 %). Der so ermittelte Betrag fließt als geldwerter Vorteil in den steuerpflichtigen Monatslohn ein.
Was sind Sachbezüge und welche Freigrenzen gibt es?
Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers in nicht-monetärer Form (Gutscheine, Waren, Verpflegung). Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat sind Sachbezüge steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Darüber hinaus werden sie als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt und mit dem Marktpreis angesetzt.
Welche Zuschläge sind nach § 3b EStG steuerfrei?
Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei — aber nur bis zu bestimmten Prozentsätzen des Grundlohns (max. 50 €/Std.): Sonntagszuschlag 50 %, Feiertagszuschlag 125 % (am 25.12. und 01.01.: 150 %), Nachtzuschlag 25 %. Nur der steuerfreie Anteil wird in diesem Rechner als "steuerfreie Bestandteile" abgezogen.
Wer ist zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet?
Der Arbeitgeber ist nach § 38 EStG verpflichtet, die Lohnsteuer vom steuerpflichtigen Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bemessungsgrundlage ist der steuerpflichtige Arbeitslohn nach § 2 LStDV. Bei pauschal versteuerten Arbeitslohnbestandteilen (z. B. Sachbezüge über Pauschalierungsoptionen nach § 40 EStG) trägt der Arbeitgeber die Steuer.
Was ist der Unterschied zwischen Jahres- und Monatslohn in diesem Rechner?
Der Rechner nimmt monatliche Eingaben und multipliziert sie auf das Jahr. Der steuerpflichtige Jahreslohn ist die Summe der 12 Monatslöhne und dient als Bemessungsgrundlage für die jährliche Einkommensteuererklärung. Der monatliche Wert wird für den tatsächlichen Lohnsteuereinbehalt des Arbeitgebers verwendet.