Berechnen Sie die Luftsicherheitsgebühren 2026 nach der LuftSiGebV: pauschale Gebühr je abgefertigtem Fluggast (8,50 € — Anlage 1) sowie Zeitgebühr nach Bundesland-Stundensätzen (Anlage 2).
Luftsicherheitsgebühren Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 1, § 5 Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) (LuftSiGebV) ↗
Grundlage und Bemessung der Luftsicherheitsgebühren
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Anlage 1 Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) (LuftSiGebV) ↗
Pauschale Gebühr je abgefertigtem Fluggast: 8,50 €
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Anlage 2 Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) (LuftSiGebV) ↗
Stundensätze je Bundesland für Zeitgebühren (33,90–36,80 €/h)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Luftsicherheitsgebühren nach LuftSiGebV — Anlage 1 und Anlage 2
Die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
Die Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) regelt die Erhebung von Gebühren für Sicherheitsmaßnahmen an deutschen Flughäfen. Grundlage ist das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), das den Staat verpflichtet, die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten. Die dabei entstehenden Kosten werden über ein Gebührensystem auf die Nutzer des Luftverkehrs umgelegt. Das Gebührensystem besteht aus zwei Komponenten: einer pauschalen Gebühr je Fluggast (Anlage 1) und einer zeitbasierten Gebühr nach Bundesland-Stundensätzen (Anlage 2).
Pauschale Gebühr je Fluggast (Anlage 1 LuftSiGebV)
Gemäß Anlage 1 der LuftSiGebV beträgt die pauschale Gebühr 8,50 € je abgefertigtem Fluggast. Diese Gebühr fällt für jeden kontrollierten Passagier an und deckt die standardisierten Kosten der Personenkontrolle, einschließlich Sicherheitspersonal, Kontrollequipment und Verwaltungsaufwand. Bei einem Flug mit 200 Passagieren ergibt sich eine Pauschale von 1.700 €. Die Pauschale ist bundesweit einheitlich und wird unabhängig vom Flughafen oder der Flugdauer erhoben. Sie bildet die Grundkomponente der Luftsicherheitsgebühren.
Zeitgebühr nach Bundesland-Stundensätzen (Anlage 2 LuftSiGebV)
Neben der Pauschalgebühr wird eine Zeitgebühr nach den in Anlage 2 der LuftSiGebV festgelegten Stundensätzen erhoben. Diese Sätze variieren je nach Bundesland: Nordrhein-Westfalen 34,20 €/h, Bayern 35,50 €/h, Baden-Württemberg 36,80 €/h, Hessen 35,10 €/h, Niedersachsen 33,90 €/h sowie ein allgemeiner Satz von 34,50 €/h für sonstige Bundesländer. Die unterschiedlichen Sätze spiegeln die regionalen Lohnunterschiede im Sicherheitsbereich wider.
Praxisbeispiel und Bedeutung
Für einen Flughafen in Baden-Württemberg mit 500 Fluggästen und 4 Kontrollstunden ergibt sich: Pauschale 500 × 8,50 € = 4.250 €, Zeitgebühr 4 × 36,80 € = 147,20 €, Gesamtgebühr = 4.397,20 €. Die Luftsicherheitsgebühren sind ein wichtiger Kostenfaktor für Flughäfen und Fluggesellschaften. Sie werden in der Regel über die Flughafenentgelte an Luftfahrtunternehmen weitergegeben und fließen mittelbar in die Flugpreise ein. Der vorliegende Rechner ermöglicht eine schnelle Übersicht, ersetzt aber keine behördliche Gebührenfestsetzung.
Häufig gestellte Fragen zur Luftsicherheitsgebühr
Was berechnet dieser Rechner?
Der Rechner berechnet die Luftsicherheitsgebühren nach der LuftSiGebV: die pauschale Gebühr je abgefertigtem Fluggast gemäß Anlage 1 sowie die Zeitgebühr nach Bundesland-Stundensätzen gemäß Anlage 2. Beide Gebührenarten werden addiert, um die Gesamtgebühr zu ermitteln.
Welche gesetzliche Grundlage gilt?
Die Grundlage bilden § 1 und § 5 der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV), Anlage 1 (pauschale Fluggastgebühr) sowie Anlage 2 (Stundensätze je Bundesland). Die LuftSiGebV regelt die Erhebung von Gebühren für Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen.
Wie hoch ist die pauschale Gebühr je Fluggast?
Gemäß Anlage 1 der LuftSiGebV beträgt die pauschale Gebühr je abgefertigtem Fluggast 8,50 €. Diese Gebühr wird pro kontrollierten Passagier berechnet und unabhängig vom Reiseziel oder der Flugdauer erhoben.
Warum unterscheiden sich die Stundensätze je Bundesland?
Die Stundensätze nach Anlage 2 LuftSiGebV variieren je nach Bundesland, da die Kosten für Sicherheitspersonal und Infrastruktur regional unterschiedlich sind. Baden-Württemberg hat mit 36,80 €/h den höchsten Satz, Niedersachsen mit 33,90 €/h den niedrigsten unter den aufgeführten Ländern.
Für welches Jahr gilt dieser Rechner?
Der Rechner gilt für das Jahr 2026. Die verwendeten Gebührensätze basieren auf der aktuell gültigen Fassung der Luftsicherheitsgebührenverordnung. Er dient nur zur Orientierung — für verbindliche Gebührenberechnungen wenden Sie sich an die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
Wer ist zur Zahlung der Luftsicherheitsgebühren verpflichtet?
Zur Zahlung der Luftsicherheitsgebühren sind in der Regel die Flughafenbetreiber oder Luftfahrtunternehmen verpflichtet. Die Gebühren können im Rahmen von Flughafenentgelten an Fluggesellschaften und letztlich an Passagiere weitergegeben werden.