Berechnen Sie die Prüfungsgebühren und Gesamtkosten für die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe. Der Rechner berücksichtigt Teile I und II der Meisterprüfung nach der BestMstrV, regionale Gebührenunterschiede zwischen den Handwerkskammern und geschätzte Vorbereitungskosten für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 1 Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe (BestMstrV) ↗
Anwendungsbereich und Meisterprüfungsberufsbild Bestattungsgewerbe
Gültig ab: 1. 4. 2006
- § 8 Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe (BestMstrV) ↗
Prüfungsanforderungen im fachtheoretischen Teil II
Gültig ab: 1. 4. 2006
- § 45 Handwerksordnung (HwO) ↗
Meisterprüfung im Handwerk — allgemeine Regelungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Das Bestattungsgewerbe ist ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfungsverordnung für das Bestattungsgewerbe (BestMstrV) regelt die Anforderungen an die Prüfungsteile I und II. Die Meisterprüfung qualifiziert zur selbstständigen Tätigkeit als Bestatter und zur Ausbildung von Auszubildenden. Die Prüfungsgebühren werden von den Handwerkskammern regional festgesetzt und variieren je nach Bundesland erheblich.
Prüfungsstruktur nach BestMstrV
Teil I der Meisterprüfung umfasst den praktischen Nachweis beruflicher Fertigkeiten: die fachgerechte Überführung, Bestattungsvorbereitung, Thanatopraxie, Gestaltung von Trauerfeiern sowie die einfühlsame Beratung von Angehörigen. Teil II prüft die fachtheoretischen Kenntnisse: Bestattungsrecht (einschließlich Friedhofsrecht und Bestattungsgesetze der Länder), Hygienevorschriften, Trauerpädagogik und Fürsorge. Teile III (Betriebswirtschaft/Recht) und IV (Ausbildereignung) entsprechen dem einheitlichen Meisterprüfungsstandard nach HwO.
Besondere Anforderungen im Bestattungsgewerbe
Das Bestattungsgewerbe unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen: Bestattungsgesetze der Länder regeln Bestattungspflichten, Fristen und Hygienevorschriften. Der Umgang mit Verstorbenen erfordert nicht nur handwerkliche Kompetenz, sondern auch seelsorgerische Fähigkeiten und psychologisches Einfühlungsvermögen. Die Ausbildung zum Bestatter dauert drei Jahre und mündet in der Gesellenprüfung. Erst nach ausreichender Berufserfahrung (in der Regel mindestens ein Jahr Gesellenzeit) kann die Zulassung zur Meisterprüfung beantragt werden. Manche Bundesländer haben zusätzliche Anforderungen an die Berufsausübung im Bestattungsgewerbe.
Häufig gestellte Fragen zur Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe
Welche Prüfungsteile umfasst die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe?
Die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe besteht nach der BestMstrV aus vier Teilen: Teil I (praktischer Teil) mit den Handlungsfeldern Beratung, Überführung und Bestattungsvorbereitung, Teil II (fachtheoretischer Teil) mit Kenntnissen zu Bestattungsrecht, Hygiene und Trauerpädagogik, Teil III (Betriebswirtschaft, Recht und Steuern) und Teil IV (Ausbildereignung/AEVO). Die KosmetikermstrV gilt nur für das Kosmetiker-Handwerk; für das Bestattungsgewerbe gilt die spezifische BestMstrV.
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren für den Bestattungsmeister?
Die Prüfungsgebühren werden von den Handwerkskammern regional festgelegt. Typische Richtwerte liegen bei 700–1.100 € für Teil I (praktischer Teil) und 450–700 € für Teil II (fachtheoretischer Teil). Hinzu kommen Gebühren für Teile III und IV. Die Gesamtprüfungsgebühren liegen üblicherweise zwischen 1.600 und 2.800 €. Vorbereitungskurse können zusätzlich 1.500 bis 3.000 € kosten.
Welche besonderen Anforderungen gelten für die praktische Prüfung im Bestattungsgewerbe?
Teil I der Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe prüft praktische Fertigkeiten: die fachgerechte Durchführung von Überführungen, die Vorbereitung zur Aufbahrung, Thanatopraxie (Einbalsamierung), Beratung von Angehörigen sowie die Gestaltung von Trauerfeiern. Diese Prüfung berücksichtigt die besonderen Anforderungen der Branche, einschließlich der Würde im Umgang mit Verstorbenen und der Begleitung trauernder Angehöriger.
Ist der Meisterbrief im Bestattungsgewerbe Pflicht?
Ja, das Bestattungsgewerbe ist in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk gemäß Anlage A der Handwerksordnung (HwO). Für die selbstständige Ausübung dieses Gewerbes ist der Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation zwingend erforderlich. Ausnahmen gelten für bestimmte Tätigkeiten und für EU-Bürger mit nachgewiesenen gleichwertigen Qualifikationen aus dem Heimatland.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für die Bestattungsmeisterprüfung?
Wie alle Handwerksmeisterprüfungen kann die Bestattungsmeisterprüfung durch das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG gefördert werden. Dies umfasst einen Kostenzuschuss von bis zu 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie ein zinsgünstiges Darlehen für den Rest. Auch die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsgutscheine ausstellen. Einige Bundesländer bieten zusätzliche Förderprogramme für Handwerksmeisterprüfungen an.
Wo kann die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe abgelegt werden?
Die Meisterprüfung wird von der regional zuständigen Handwerkskammer abgenommen. In Deutschland bieten nicht alle 53 Handwerkskammern jährlich die Bestattungsmeisterprüfung an, da es sich um eine Nischenbranche handelt. Interessierte müssen sich frühzeitig bei der zuständigen HWK informieren, wann Prüfungstermine stattfinden, da Prüfungen bisweilen nur alle ein bis zwei Jahre durchgeführt werden. Bundesweite Informationen bietet der Bundesverband Bestattung.