§ 2 SchaumwZwStG

Berechnen Sie die Schaumweinsteuer (Sektsteuer) nach § 2 SchaumwZwStG. Der Rechner unterstützt alle Produktkategorien: Schaumwein (136 €/hl), leichten Schaumwein (51 €/hl) und Zwischenerzeugnisse (bis 153 €/hl für Portwein, Sherry). Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Schaumweinsteuer ist eine der ältesten noch bestehenden Verbrauchsteuern Deutschlands. Sie wurde 1902 unter Kaiser Wilhelm II. eingeführt, ursprünglich zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte. Heute wird sie durch das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) geregelt. Deutschland ist weltweit eines der wenigen Länder, das eine spezifische Steuer auf Schaumwein erhebt.

Steuersätze 2026

Die Steuersätze nach § 2 SchaumwZwStG betragen seit 1992 unverändert: 136 Euro je Hektoliter für Schaumwein (Kohlensäuredruck ≥3 bar, Alkohol über 6 % vol), 51 Euro je Hektoliter für leichten Schaumwein (Alkohol unter 6 % vol). Für Zwischenerzeugnisse gelten nach § 30 SchaumwZwStG 136 Euro je Hektoliter (≤15 % vol) bzw. 153 Euro je Hektoliter (über 15 % vol). Pro Flasche Sekt (0,75 l) entspricht dies einer Steuerbelastung von ca. 1,02 Euro.

Steuerentstehung und Steuerpflichtige

Die Schaumweinsteuer entsteht, wenn Schaumwein aus dem Steuerlager in den steuerlich freien Verkehr überführt wird. Steuerpflichtig sind Hersteller, Importeure und Lagerinhaber. Im innergemeinschaftlichen Handel wird Schaumwein im Steueraussetzungsverfahren (EMCS) bewegt; die Steuer entsteht erst im Bestimmungsland. Die Steuer ist bei dem für den Steuerpflichtigen zuständigen Hauptzollamt anzumelden und abzuführen.

Abgrenzung zu anderen Getränkesteuern

Deutschland erhebt neben der Schaumweinsteuer auch Bier-, Branntwein- und Kaffeesteuer. Stillwein (Tafelwein, Qualitätswein) ist von der Besteuerung ausgenommen — Deutschland hat seit der EU-Harmonisierung keine Weinsteuer mehr. Die Schaumweinsteuer ist daher eine Besonderheit im deutschen Steuerrecht. Auf EU-Ebene ist eine Harmonisierung der Schaumweinsteuer nicht vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen zur Schaumweinsteuer

Was ist die Schaumweinsteuer (Sektsteuer)?

Die Schaumweinsteuer (umgangssprachlich auch Sektsteuer genannt) ist eine spezifische Verbrauchsteuer auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse in Deutschland. Sie wird durch das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) geregelt und besteht in Deutschland seit 1902. Deutschland ist damit eines der wenigen Länder weltweit, das Schaumwein gesondert besteuert.

Wie hoch ist die Schaumweinsteuer 2026?

Die Schaumweinsteuer beträgt gemäß § 2 SchaumwZwStG: 136 Euro je Hektoliter für Schaumwein mit einem Kohlensäuredruck von mindestens 3 bar und einem Alkoholgehalt von mehr als 6 Volumenprozent (Sekt, Champagner, Prosecco). Für Schaumwein mit weniger als 6% vol gilt ein ermäßigter Satz von 51 €/hl. Zwischenerzeugnisse mit mehr als 15% vol werden mit 153 €/hl besteuert.

Was sind Zwischenerzeugnisse im Sinne des SchaumwZwStG?

Zwischenerzeugnisse sind alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 22 Volumenprozent, die aus vergorenem Traubenmost oder Wein hergestellt und nicht als Schaumwein oder Wein einzustufen sind. Typische Beispiele sind Portwein, Sherry, Madeira und andere verstärkte Weine. Sie unterliegen gemäß § 30 SchaumwZwStG einem eigenen Steuertarif.

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist nach dem SchaumwZwStG der Hersteller, Importeur oder Lagerinhaber bei Überführung des Schaumweins in den steuerrechtlich freien Verkehr. Bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern entsteht die Steuerschuld bei der Einfuhr. Innerhalb der EU wird Schaumwein im Steueraussetzungsverfahren bewegt; die Steuer entsteht erst bei der Entnahme aus dem Steuerlager.

Ist Champagner genauso besteuert wie Sekt?

Ja, für Zwecke der Schaumweinsteuer gibt es keinen Unterschied zwischen Champagner, Sekt, Cava, Prosecco oder Crémant. Alle unterliegen dem gleichen Steuersatz von 136 €/hl, sofern sie die Voraussetzungen (Kohlensäuredruck ≥3 bar, Alkoholgehalt >6% vol) erfüllen. Die geografische Herkunft oder Qualitätsstufe spielt steuerlich keine Rolle.

Wie wird die Steuer in den Preis eines Sektglases eingerechnet?

Bei einem typischen Sekt werden 136 €/hl = 1,36 €/Liter = 0,136 €/100 ml Steuer fällig. Ein 0,1-Liter-Sektglas (100 ml) enthält also ca. 0,136 Euro Schaumweinsteuer. Dazu kommt die Mehrwertsteuer (19%). Die Schaumweinsteuer ist eine der wenigen Verbrauchsteuern in Deutschland, die seit ihrer Einführung 1902 kaum verändert wurde und in absoluten Zahlen seit 1992 unverändert ist.

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