§ 2 SchaumwZwStG

Berechnen Sie die deutsche Schaumweinsteuer (Sektsteuer) nach § 2 SchaumwZwStG. Der Rechner berücksichtigt den Alkoholgehalt und die Produktart (Schaumwein oder Zwischenerzeugnis) und ermittelt Steuersatz, Gesamtbetrag sowie Steuer je Flasche. Gültig für 2026.

Letzte Aktualisierung: 10. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die deutsche Sektsteuer (Schaumweinsteuer) ist eine der ältesten Verbrauchsteuern Deutschlands und existiert seit 1902. Das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) differenziert den Steuertarif nach Produktart und Alkoholgehalt. Der Steuersatz für normalen Sekt, Champagner und Prosecco beträgt seit 1992 unverändert 136 Euro je Hektoliter — das entspricht 1,02 Euro je Standardflasche (0,75 l).

Steuertarife nach Alkoholgehalt

Das SchaumwZwStG unterscheidet zwei Hauptkategorien für Schaumwein: Schaumwein mit mehr als 6 Volumenprozent Alkohol (regulärer Sekt, Champagner, Cava, Prosecco) wird mit 136 €/hl besteuert. Schaumwein mit weniger als 6% vol (leichte Varianten, Perlwein mit Kohlensäurezusatz) unterliegt dem ermäßigten Satz von 51 €/hl. Zwischenerzeugnisse (verstärkte Weine wie Portwein und Sherry) werden nach § 30 SchaumwZwStG mit 136 €/hl (bis 15 % vol) oder 153 €/hl (über 15 % vol) besteuert.

Wirtschaftliche Bedeutung

Deutschland ist einer der größten Sektkonsumenten weltweit. Die Schaumweinsteuer brachte dem Fiskus zuletzt über 400 Millionen Euro jährlich ein. Trotz mehrfacher Forderungen aus der Weinwirtschaft und der Politik wurde der Steuersatz seit 1992 nicht mehr angepasst. In realen Kaufkraftbegriffen ist die Steuerbelastung durch die Inflation seit 1992 erheblich gesunken. Im internationalen Vergleich zahlen Sektkonsumenten in Deutschland damit eine vergleichsweise moderate Steuer.

Abgrenzung zu Wein und anderen Getränken

Wichtig: Stillwein (nicht perlender Tafelwein, Qualitätswein) ist in Deutschland steuerfrei — es gibt keine deutsche Weinsteuer für Stillwein. Die Schaumweinsteuer gilt nur für Weine mit erheblichem Kohlensäuredruck (≥3 bar) oder ausdrücklich als Zwischenerzeugnisse eingestufte Produkte. Bier unterliegt der Biersteuer, Spirituosen der Branntweinsteuer — jeweils separate Verbrauchsteuern.

Häufig gestellte Fragen zur Sektsteuer

Wie hoch ist die Sektsteuer 2026 je Flasche?

Bei einem normalen Sekt (12% vol, 0,75 Liter) beträgt die Schaumweinsteuer 1,02 Euro je Flasche (136 €/hl × 0,0075 hl). Bei leichtem Schaumwein (<6% vol) sind es nur 0,38 Euro je Flasche (51 €/hl × 0,0075 hl). Diese Steuer ist seit 1992 unverändert und wird im Verkaufspreis enthalten — sie wird zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhoben.

Warum gibt es einen ermäßigten Steuersatz für <6% vol?

Schaumwein mit weniger als 6 Volumenprozent Alkohol (z. B. bestimmte Sektarten, Perlwein mit Kohlensäurezusatz) wird mit dem ermäßigten Satz von 51 €/hl besteuert. Dieser niedrigere Satz soll alkoholarmen Varianten einen Marktvorteil verschaffen und entspricht dem EU-Grundsatz, dass Getränke mit niedrigerem Alkoholgehalt steuerlich günstiger behandelt werden können.

Wie unterscheiden sich Schaumwein und Zwischenerzeugnisse steuerlich?

Schaumwein (§ 2 SchaumwZwStG) wird pauschal mit 136 oder 51 €/hl besteuert. Zwischenerzeugnisse (§ 30 SchaumwZwStG) wie Portwein und Sherry unterliegen einem gestaffelten Tarif: 136 €/hl bei ≤15% vol und 153 €/hl bei >15% vol. Der höhere Satz für Zwischenerzeugnisse mit hohem Alkoholgehalt spiegelt den Grundsatz wider, dass stärkere Alkoholika höher besteuert werden.

Gilt die Sektsteuer auch für Sekt aus dem Ausland?

Ja. Für in Deutschland zum Konsum bereitgestellten Schaumwein gilt die deutsche Schaumweinsteuer unabhängig vom Herstellungsland. Bei Einfuhr aus Drittländern wird die Steuer beim Zoll erhoben. Bei innergemeinschaftlichem Bezug aus EU-Ländern entsteht die Steuer in Deutschland beim Empfänger. Nur für persönliche Reisemitbringungen aus EU-Ländern gelten Freimengenregelungen.

Wie berechnet man die Sektsteuer für eine Weinkarte oder einen Einkauf?

Pro 0,75-l-Flasche Sekt (12% vol): 1,02 Euro Sektsteuer. Pro 0,2-l-Sektglas: 0,272 Euro. Im Restaurantpreis ist die Steuer bereits enthalten. Für eine grobe Kalkulation: Steuersatz (136 €/hl) ÷ 100 = 1,36 €/Liter. Multipliziert mit dem Volumen ergibt sich der Steuerbetrag. Zusätzlich gilt die Mehrwertsteuer von 19% (oder 7% bei Außer-Haus-Verkauf).

Ist die Sektsteuer EU-weit harmonisiert?

Nein. Die EU-Tabaksteuerrichtlinie und Alkoholsteuerrichtlinie harmonisieren viele Verbrauchsteuern, nicht aber die Schaumweinsteuer. Deutschland ist neben einigen wenigen anderen EU-Ländern (z. B. Irland, UK bis Brexit) einer der Staaten, der spezifisch Schaumwein besteuert. Andere EU-Länder wie Frankreich oder Italien erheben keine eigenständige Schaumweinsteuer, obwohl sie bekannte Schaumweinproduzenten sind.

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