Berechnen Sie Seelotsgebühren (Lotsabgabe + Lotsgeld) für Schiffe in deutschen Seelotsrevieren nach der Lotstarifverordnung (LTV). Der Rechner berücksichtigt Bruttoraumzahl (BRZ), Fahrtstreckenlänge, Revier und Ermäßigungen für Passagier- und Containerschiffe. Gültig für 2026.
Rechtsgrundlage
- § 1 Lotstarifverordnung (LTV) ↗
Lotsabgaben nach Bruttoraumzahl und Revier (Anlage 1)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 2 Lotstarifverordnung (LTV) ↗
Lotsgelder nach Fahrtstreckenlänge und BRZ (Anlage 2)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Seelotsgebühren sind Entgelte für die Dienste von Seelotsen in deutschen Küstengewässern. Seelotsen sind speziell ausgebildete Schiffsführer, die Schiffe sicher durch schwierige Fahrwasser, Häfen und Kanäle navigieren. Die Lotstarifverordnung (LTV) regelt bundesweit einheitlich, wie diese Gebühren berechnet werden. Sie setzt sich aus der Lotsabgabe und dem Lotsgeld zusammen.
Lotsabgabe nach Anlage 1 LTV
Die Lotsabgabe ist eine reviergebundene Grundgebühr, die nach der Bruttoraumzahl (BRZ) des Schiffes und dem jeweiligen Lotsrevier gestaffelt ist. Große Reviere mit hohem Verkehrsaufkommen wie das Elbrevier weisen höhere Tarife auf als kleinere Ostseereviere. Die Lotsabgabe fließt in die Infrastrukturfinanzierung der Seelotsreviere ein und deckt Kosten für Lotsenstationen, -boote und -organisation.
Lotsgeld nach Anlage 2 LTV
Das Lotsgeld ist das eigentliche Entgelt für den eingesetzten Seelotsen. Es wird nach der zurückgelegten Fahrtstreckenlänge in Seemeilen und der BRZ des Schiffes berechnet. Das Lotsgeld geht an die jeweilige Lotsbrüderschaft und damit direkt an den Lotsen, der die Navigation durchgeführt hat. Bei langen Fahrtstrecken auf großen Revieren kann das Lotsgeld den Hauptteil der Gesamtgebühr ausmachen.
Ermäßigungen und besondere Schiffstypen
Die LTV sieht Ermäßigungen für bestimmte Schiffstypen vor: Passagierschiffe erhalten Rabatte, um den Fährverkehr und den Kreuzfahrttourismus zu fördern. Containerschiffe, die einen wesentlichen Teil des deutschen Außenhandels abwickeln, erhalten ebenfalls günstigere Tarife. Diese Differenzierung soll die deutschen Häfen im internationalen Wettbewerb stärken und gleichzeitig die Kosten für regelmäßige Linien in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen halten.
Häufig gestellte Fragen zu Seelotsgebühren
Was sind Seelotsgebühren?
Seelotsgebühren sind Entgelte, die Schiffsführer oder Reeder für die Dienste eines Seelotsen entrichten müssen. Sie setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: der Lotsabgabe (Grundgebühr nach Bruttoraumzahl und Revier) und dem Lotsgeld (streckenabhängige Vergütung für den Lotsen selbst). Beide Gebühren werden nach der Lotstarifverordnung (LTV) berechnet.
Was ist die Bruttoraumzahl (BRZ) und warum ist sie relevant?
Die Bruttoraumzahl (BRZ) ist ein dimensionsloses Maß für das Gesamtvolumen aller umschlossenen Räume eines Schiffes und damit ein Indikator für Schiffsgröße und -komplexität. Je höher die BRZ, desto höher die Lotsgebühren — größere Schiffe erfordern mehr Aufwand und verantwortungsvolle Manövrierhilfe durch den Lotsen. Die BRZ ist im Schiffsmessbrief des Schiffes angegeben.
Welche Lotsreviere gibt es in Deutschland?
Deutschland hat mehrere Seelotsreviere entlang der Nord- und Ostseeküste: Emden (Ems), Weser/Jade, Elbe (größtes Revier, Hamburg), sowie die Ostseereviere Flensburg, Kiel und Lübeck. Jedes Revier hat eigene Tarifstrukturen nach der LTV, wobei die großen Reviere wie Elbe aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens und der Komplexität höhere Koeffizienten aufweisen.
Gibt es Ermäßigungen auf die Seelotsgebühren?
Ja, die Lotstarifverordnung sieht Ermäßigungen für bestimmte Schiffstypen vor. Passagierschiffe erhalten in der Regel eine Ermäßigung von 10 % auf die Lotsgebühren, Containerschiffe von 5 %. Diese Ermäßigungen sollen den regelmäßigen Linienverkehr von Fähren und Containerschiffen fördern und die Hafenstandorte wettbewerbsfähig halten.
Ist die Lotsenpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Die Lotsenpflicht wird durch das Seelotsgesetz (SeeLotG) und die Seelotsenrevierverordnungen geregelt. Für bestimmte Schiffsgrößen und Reviere besteht gesetzliche Lotsenpflicht — Schiffe ab einem bestimmten Tiefgang oder BRZ müssen in definierten Revieren einen Seelotsen an Bord nehmen. Für andere Schiffe besteht lediglich Lotsberatungspflicht (Beauftragung auf Anfrage).
Wie unterscheiden sich Lotsabgabe und Lotsgeld?
Die Lotsabgabe (Anlage 1 LTV) ist eine Grundgebühr, die unabhängig von der tatsächlichen Fahrtstreckenlänge anfällt und nach BRZ und Revier gestaffelt ist. Das Lotsgeld (Anlage 2 LTV) ist das eigentliche Entgelt für den Lotsen und wird nach der zurückgelegten Fahrtstreckenlänge in Seemeilen berechnet. Beide zusammen ergeben die Gesamtlotsgebühr. Das Lotsgeld geht an die Brüderschaft der Seelotsen.