§ 240 SGB V — Beitragsbemessung Selbstständige

Berechnen Sie den GKV-Beitrag für Selbstständige nach § 240 SGB V. Berücksichtigt werden Mindestbemessungsgrundlage (1.178,33 €/Monat), Beitragsbemessungsgrenze (5.512,50 €), allgemeiner Beitragssatz (14,6%) plus kassenindividueller Zusatzbeitrag sowie der Pflegeversicherungsbeitrag.

Letzte Aktualisierung: 2. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

GKV-Beiträge für Selbstständige nach § 240 SGB V

Selbstständige in Deutschland, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, zahlen ihre Beiträge als freiwillig Versicherte nach § 240 SGB V. Im Unterschied zu Arbeitnehmern gibt es keinen Arbeitgeberanteil — Selbstständige tragen den gesamten Beitragssatz allein. Das macht die korrekte Berechnung und Kenntnis der Bemessungsgrenzen besonders wichtig für die Finanzplanung.

Mindestbemessungsgrundlage und Höchstgrenze

Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige beträgt 2026 monatlich 1.178,33 € (§ 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V). Auch wenn der tatsächliche Gewinn darunter liegt, wird mindestens dieser Betrag zur Beitragsberechnung herangezogen. Auf der anderen Seite begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 5.512,50 €/Monat die beitragspflichtigen Einkünfte nach oben. Einkommen über der BBG bleibt beitragsfrei — der maximale Monatsbeitrag ist damit gedeckelt.

Beitragssätze 2026

Der allgemeine KV-Beitragssatz beträgt gemäß § 241 SGB V 14,6%. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der 2026 durchschnittlich bei 1,7% liegt (§ 242 SGB V). Selbstständige zahlen beide Komponenten vollständig. Für die Pflegeversicherung (PV) gelten nach § 55 SGB XI die Sätze von 3,4% für Versicherte mit Kindern und 4,0% für Kinderlose ab 23 Jahren.

Besonderheiten für nebenberuflich Selbstständige

Wer die Selbstständigkeit nur nebenberuflich ausübt (weniger als 20 Stunden/Woche und Einkommen unter dem Hauptberufseinkommen), wird nicht als hauptberuflich selbstständig eingestuft. In diesem Fall gilt die Mindestbemessungsgrundlage nicht — die Beiträge richten sich nach dem tatsächlichen Gesamteinkommen, und bei geringem Nebeneinkommen kann sogar die Familienversicherung über einen GKV-versicherten Ehepartner möglich bleiben.

Einkommensnachweis und vorläufige Beiträge

Die Krankenkasse stützt sich auf den aktuellsten Einkommensteuerbescheid. Da dieser oft erst mit Verzögerung vorliegt, werden zunächst vorläufige Beiträge erhoben, die bei Vorlage des endgültigen Bescheids rückwirkend angepasst werden. Selbstständige sollten daher Rücklagen für mögliche Nachzahlungen bilden. Seit dem GKV-VEG (2019) können zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend erstattet werden — ein wichtiger Schutz vor Überzahlung bei schwankenden Einkünften.

Häufige Fragen zum GKV-Beitrag für Selbstständige

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für Selbstständige in der GKV 2026?

Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige beträgt 2026 monatlich 1.178,33 € (§ 240 Abs. 4 SGB V). Darauf wird der volle Beitragssatz (14,6% + kassenindividueller Zusatzbeitrag) erhoben. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7% ergibt sich ein KV-Mindestbeitrag von ca. 192 € plus Pflegeversicherung.

Müssen Selbstständige den vollen KV-Beitragssatz zahlen?

Ja. Anders als Arbeitnehmer, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitragssatz teilen, tragen freiwillig versicherte Selbstständige den gesamten Beitragssatz allein — sowohl den allgemeinen Satz von 14,6% als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) für die GKV 2026?

Die BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.512,50 € (jährlich 66.150 €). Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht beitragspflichtig — der maximale KV-Beitrag ist damit gedeckelt.

Wie wird der Gewinn für die Beitragsbemessung ermittelt?

Grundlage ist der letzte Einkommensteuerbescheid. Die Krankenkasse legt das dort ausgewiesene Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit zugrunde und teilt es auf 12 Monate auf. Bei fehlenden Bescheiden kann eine vorläufige Bemessung auf Basis von Einnahmen-Schätzungen erfolgen.

Wie unterscheidet sich der PV-Beitrag mit und ohne Kinder?

Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 2026 für Versicherte mit Kindern 3,4% und für Kinderlose 4,0%. Der Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten für Kinderlose ab 23 Jahren wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz eingeführt und soll die demografischen Kosten abbilden.

Kann ich als Selbstständiger in die Familienversicherung wechseln?

Ja, wenn Ihr monatlicher Gewinn dauerhaft unter 535 € liegt und Sie einen GKV-versicherten Ehepartner haben. In diesem Fall können Sie beitragsfrei familienversichert werden (§ 10 SGB V). Bei Wiederaufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit mit höherem Einkommen endet die Familienversicherung.

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