Berechnen Sie Ihre Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung nach Anlage 2 SGB VI. Der Rechner zeigt, bis zu welchem Einkommen Beiträge gezahlt werden und wie hoch die jährliche Begrenzung ausfällt. Gültig für 2024–2026.
Rechtsgrundlage
- Anlage 2 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) ↗
Beitragsbemessungsgrenze — West/Ost differenziert
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Die Beitragsbemessungsgrenze nach Anlage 2 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) ist einer der wichtigsten Parameter des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie bestimmt den maximalen Einkommensbetrag, bis zu dem Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden. Für das Jahr 2026 beträgt die BBG in den alten Bundesländern 7.750 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern 7.550 Euro monatlich. Wer über diese Grenzen hinaus verdient, zahlt keine höheren Rentenbeiträge und erwirbt auch keine höheren Rentenansprüche.
Warum eine Beitragsbemessungsgrenze?
Die BBG verfolgt zwei Ziele: Einerseits schützt sie Besserverdienende vor unverhältnismäßig hohen Beitragslasten, andererseits stellt sie sicher, dass die gesetzliche Rente eine Umverteilungskomponente behält. Ohne BBG würden Spitzenverdiener überproportional hohe Beiträge zahlen und entsprechend hohe Rentenansprüche erwerben. Die BBG begrenzt also sowohl die Beitragshöhe als auch die Rentenhöhe für hohe Einkommen.
Jährliche Anpassung
Die BBG wird jährlich zum 1. Januar entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Die Bundesregierung veröffentlicht die neuen Werte in der Regel im Herbst des Vorjahres. Für die Beitragsberechnung ist der monatliche Grenzwert maßgeblich — Jahreseinkommen werden durch 12 geteilt und dann mit der BBG verglichen. Die BBG 2025 betrug West 7.750 Euro und Ost 7.550 Euro, was einem Anstieg von rund 2,6 Prozent gegenüber 2024 entspricht.
Häufig gestellte Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Einkommensbetrag, bis zu dem Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden. Sie schützt Besserverdienende davor, übermäßig hohe Beiträge zu zahlen, und begrenzt gleichzeitig die spätere Rente auf ein sozial verträgliches Niveau. Die BBG wird jährlich entsprechend der Lohnentwicklung angepasst und unterscheidet zwischen West und Ost.
Warum gibt es unterschiedliche Werte für West und Ost?
Die unterschiedlichen BBG-Werte für West- und Ostdeutschland spiegeln die historisch geringere Lohnentwicklung in den neuen Bundesländern wider. Der Gesetzgeber hat diese Unterscheidung bewusst beibehalten, um den geringeren Lebenshaltungskosten und Einkommensniveaus in Ostdeutschland Rechnung zu tragen. Die Angleichung erfolgt schrittweise und soll in den kommenden Jahren weiter angepasst werden.
Wie wirkt sich die BBG auf meine Rente aus?
Einkommen über der BBG wird nicht mit Rentenversicherungsbeiträgen belastet und führt auch nicht zu höheren Rentenansprüchen. Die BBG begrenzt damit sowohl die Beitragslast als auch die Rentenhöhe. Für die gesetzliche Rente bedeutet das: Wer mehr als die BBG verdient, zahlt zwar nur Beiträge bis zur BBG, erhält aber trotzdem eine im Verhältnis geringere Rente als bei einer reinen Beitragsorientierung zu erwarten wäre.
Was passiert mit Einkommen über der BBG?
Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist von Rentenversicherungsbeiträgen befreit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen in diesem Fall den Differenzbetrag. Allerdings können freiwillige Beiträge oder betriebliche Altersvorsorge eine Alternative sein, um die Rentenlücke zu schließen. DiebbG gilt dabei für das jeweilige Bundesland — Ost-Arbeitnehmer zahlen die niedrigere Ost-BBG, auch wenn sie in Westdeutschland arbeiten.
Wie oft ändert sich die BBG?
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vergangenen Jahr. Die BBG-West steigt dabei in der Regel stärker als die BBG-Ost, da der Angleichungsprozess bereits weit fortgeschritten ist. Die aktuellen Werte für 2026 sind in Anlage 2 SGB VI festgelegt.