Berechnen Sie die monatliche Buchführungsgebühr Ihres Steuerberaters nach § 33 StBGebV (Tabelle C) — abhängig von Jahresumsatz, Buchungszeilen und Aufwandsfaktor (Zehntelgebühr).
Rechtsgrundlage
- § 33 Steuerberatervergütungsverordnung — Buchführung (StBGebV) ↗
Gebühren für laufende Buchführung, Tabelle C Anlage 3
Gültig ab: 12. 7. 2013
- Anlage 3 Tabelle C StBGebV — Gebührentabelle Buchführung (StBGebV Anlage 3) ↗
Wertgebührentabelle für Buchführungsleistungen (Jahresumsatz-basiert)
Gültig ab: 12. 7. 2013
Steuerberater Buchführungsgebühr 2026 — § 33 StBGebV Tabelle C
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBGebV) — seit dem 01.07.2013 in Kraft — regelt verbindlich, welche Gebühren Steuerberater für ihre Leistungen berechnen dürfen. Für die laufende Buchführung gilt § 33 StBGebV in Verbindung mit der Tabelle C der Anlage 3 (früher: StBGebO).
Tabelle C: Jahresumsatz als Berechnungsgrundlage
Die Buchführungsgebühr berechnet sich anhand des Jahresumsatzes des Mandanten. Der Tabellenwert beträgt 5,20 € je angefangene 10.000 € Umsatz, mindestens jedoch 33 € pro Monat. Bei einem Umsatz von 100.000 € ergibt sich ein Tabellenwert von 52 €. Multipliziert mit dem üblichen Zehntelgebührsatz von 6/10 ergibt das eine Grundgebühr von 31,20 € netto pro Monat.
Zehntelgebühr: Flexibler Rahmen je nach Aufwand
Der Steuerberater kann die Gebühr je nach Aufwand zwischen 2/10 und 12/10des Tabellenwertes festsetzen. In der Praxis werden häufig 5/10 bis 7/10vereinbart. Faktoren, die den Aufwand erhöhen: viele Kassen, Fremdwährungsgeschäfte, komplexe Betriebsstrukturen, häufige Rückfragen. Faktoren, die den Aufwand mindern: vollständige digitale Vorerfassung durch den Mandanten, einfache Belegstruktur.
Buchungszeilengebühr: Zusatzkosten je Beleg
Ergänzend zur umsatzabhängigen Grundgebühr kann eine Buchungszeilengebührvon typischerweise 0,05 € je Buchungszeile berechnet werden. Bei 200 Buchungszeilen pro Monat kommen so 10 € zusätzlich zur Grundgebühr hinzu. Die Buchungszeilengebühr ist besonders relevant für Unternehmen mit vielen Einzelbuchungen (Einzelhandel, Gastronomie).
Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Auf die Nettogebühr kommt die Umsatzsteuer von 19%. Unternehmer, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, können die gezahlte Vorsteuer regelmäßig vollständig abziehen — die tatsächliche Belastung entspricht dann der Nettogebühr. Nicht abzugsberechtigte Mandanten (z.B. Ärzte, Kleinunternehmer) tragen die Bruttogebühr.
Praktische Einordnung der Kosten
Für ein kleines Unternehmen mit 120.000 € Jahresumsatz und 80 Buchungszeilen pro Monat ergibt sich überschlägig: Tabellenwert 62,40 €, Zehntelgebühr 6/10 = 37,44 € Grundgebühr + 4,00 € Buchungszeilengebühr = 41,44 € netto (49,31 € brutto). Jährlich sind das ca. 591 € brutto — eine überschaubare Investition für ordnungsgemäße Buchführung und den damit verbundenen steuerlichen Schutz.
Häufige Fragen zur Buchführungsgebühr des Steuerberaters
Wie berechnet sich die Buchführungsgebühr des Steuerberaters?
Die Buchführungsgebühr richtet sich nach § 33 StBGebV (Steuerberatervergütungsverordnung) in Verbindung mit der Tabelle C der Anlage 3. Grundlage ist der Jahresumsatz des Unternehmens. Die Tabellengebühr (Mindestgebühr 33 €) wird mit dem vereinbarten Zehntelgebührfaktor (typisch 6/10) multipliziert. Zusätzlich können Buchungszeilengebühren von 0,05 € je Beleg anfallen.
Was ist die Zehntelgebühr (Aufwandsfaktor)?
Die StBGebV sieht für die meisten Leistungen einen Gebührenrahmen von 2/10 bis 12/10 der Tabellengebühr vor. Bei normaler Buchführung wird üblicherweise 6/10 vereinbart. Bei besonders einfachen Sachverhalten (z.B. wenige Buchungen) können 4/10 angemessen sein, bei besonders aufwendigen Buchführungen (viele Kassen, Fremdwährungen, komplexe Strukturen) bis 10/10.
Wie hoch ist die Mindestgebühr für Buchführung?
Die Mindestgebühr nach Tabelle C der Anlage 3 StBGebV beträgt 33 € pro Monat (netto). Diese gilt für Jahresumsätze bis ca. 63.462 € (Schwellenwert: 33 / 5,20 × 10.000). Erst darüber steigt die Gebühr proportional zum Umsatz an. Auf die Nettosumme kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%.
Fällt auf Steuerberatergebühren Umsatzsteuer an?
Ja, Steuerberatungsleistungen unterliegen der vollen Umsatzsteuer von 19%. Die in diesem Rechner ausgewiesenen Beträge sind daher als Nettogebühren (ohne USt) sowie als Bruttogebühren (mit 19% USt) dargestellt. Als Unternehmer können Sie die gezahlte Vorsteuer in der Regel vollständig von Ihrer Umsatzsteuer abziehen.
Was sind Buchungszeilengebühren?
Neben der umsatzabhängigen Grundgebühr kann der Steuerberater nach § 33 StBGebV zusätzlich eine Gebühr je Buchungszeile (Beleg) berechnen. Der übliche Satz liegt bei 0,05 € je Buchungszeile. Bei einem kleinen Unternehmen mit 50 Buchungszeilen pro Monat sind das 2,50 € zusätzlich zur Grundgebühr.