§ 4 TabStG

Berechnen Sie die Tabaksteuer 2026 nach § 4 TabStG für Zigaretten, Zigarren/Zigarillos und Feinschnitt — mit automatischer Mindeststeuerprüfung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Tabaksteuer 2026 — Berechnung nach § 4 TabStG

Tabaksteuer in Deutschland — Grundlagen

Die Tabaksteuer ist eine bundeseinheitliche Verbrauchsteuer, die auf alle steuerpflichtigen Tabakerzeugnisse erhoben wird. Rechtsgrundlage ist das Tabaksteuergesetz (TabStG). Die Steuersätze sind in § 4 TabStG geregelt und werden regelmäßig angepasst, um gesundheitspolitische Ziele mit fiskalischen Interessen zu verbinden.

Steuersätze 2026 nach § 4 TabStG

Die Tabaksteuer besteht stets aus einem Mengenteil (bezogen auf Stückzahl oder Gewicht) und einem Wertteil (bezogen auf den Kleinverkaufspreis). Bei Zigaretten gilt zusätzlich eine Mindeststeuer:

  • Zigaretten: 12,28 ct/Stück + 19,84 % KVP, Mindeststeuer 24,32 ct/Stück
  • Zigarren/Zigarillos: 1,4 ct/Stück + 1,47 % KVP
  • Feinschnitt: 81,48 €/kg + 15,66 % KVP

Zweck der Tabaksteuer

Die Tabaksteuer erfüllt eine doppelte Funktion: Einerseits ist sie eine bedeutende Einnahmequelle für den Bundeshaushalt (ca. 14 Mrd. € jährlich), andererseits soll sie durch Preiserhöhung den Tabakkonsum — insbesondere bei Jugendlichen — reduzieren (Lenkungswirkung). Die schrittweise Erhöhung der Steuersätze ist daher ein erklärtes gesundheitspolitisches Ziel.

Steuerbefreiungen und Ausnahmen

Bestimmte Tabakwaren können unter Voraussetzungen von der Tabaksteuer befreit sein, z.B. für wissenschaftliche Zwecke oder als Proben für amtliche Untersuchungen (§ 27 TabStG). Auch Reisemitbringsel aus Drittstaaten unterliegen bis bestimmten Freigrenzen nicht der Besteuerung.

Häufige Fragen zur Tabaksteuer

Wie wird die Tabaksteuer auf Zigaretten berechnet?

Die Tabaksteuer auf Zigaretten setzt sich nach § 4 TabStG aus zwei Teilen zusammen: einem Mengenteil (12,28 Cent pro Zigarette) und einem Wertteil (19,84 % des Kleinverkaufspreises). Die Summe beider Anteile darf nicht unter die Mindeststeuer von 24,32 Cent pro Stück fallen. Bei günstigeren Zigaretten greift daher die Mindeststeuer.

Was ist die Mindeststeuer bei Zigaretten?

Die Mindeststeuer bei Zigaretten beträgt 2026 laut § 4 TabStG 24,32 Cent pro Stück. Sie gilt, wenn die regulär berechnete Steuer (Mengenteil + Wertteil) diesen Wert unterschreitet. Die Mindeststeuer soll verhindern, dass besonders günstige Zigaretten de facto geringer besteuert werden als die Produktionskosten nahelegen.

Wie hoch ist die Tabaksteuer auf Zigarren und Zigarillos?

Für Zigarren und Zigarillos gilt nach § 4 TabStG ein deutlich niedrigerer Steuersatz: 1,4 Cent pro Stück (Mengenteil) plus 1,47 % des Kleinverkaufspreises (Wertteil). Es gibt keine Mindeststeuer für diese Produktgruppe. Die niedrigere Besteuerung gegenüber Zigaretten ist historisch gewachsen und wird ordnungspolitisch kontrovers diskutiert.

Wie wird Feinschnitt (Drehtabak) besteuert?

Feinschnitt (Rauchtabak) wird nach § 4 TabStG mit 81,48 € pro Kilogramm (Mengenteil) plus 15,66 % des Kleinverkaufspreises (Wertteil) besteuert. Die Steuerbelastung je nach Preislage und Menge kann damit erheblich variieren. Drehtabak wird gewichtsbezogen und nicht stückbezogen besteuert.

Wer erhebt die Tabaksteuer und wann wird sie fällig?

Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer des Bundes und wird von den Hauptzollämtern erhoben (§ 18 TabStG). Sie wird grundsätzlich mit der Entnahme der Tabakwaren aus dem Steuerlager oder beim Bezug aus anderen EU-Mitgliedstaaten fällig. Importeure und Händler müssen die Steuer für versteuerungspflichtige Tabakwaren bei der zuständigen Zollbehörde anmelden.

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