Berechnen Sie die Tabaksteuer 2026 nach § 2 TabStG für alle Produkte: Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Feinschnitt, Pfeifentabak, E-Liquid und Erhitzter Tabak — mit vollständiger Steuerstruktur und Steuerquote.
Rechtsgrundlage
- § 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) ↗
Steuersätze für alle Tabakprodukte inkl. E-Liquid und Erhitzter Tabak 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 4 Tabaksteuergesetz (TabStG) ↗
Steuertarife und Mindeststeuerregelungen
Gültig ab: 1. 1. 2026
Tabaksteuer 2026 — alle Produkte nach § 2 TabStG
Alle Tabakprodukte 2026 im Überblick
Das Tabaksteuergesetz (TabStG) regelt in § 2 die Besteuerung aller steuerpflichtigen Tabak- und Nikotinprodukte. Die Steuersätze 2026 umfassen klassische Tabakwaren sowie neuere Produkte wie E-Liquid und Erhitzten Tabak.
Steuersätze 2026 nach § 2 TabStG
- Zigaretten: 12,28 ct/Stück + 19,84 % KVP, Mindeststeuer 25,106 ct/Stück
- Zigarren: 1,4 ct/Stück + 1,47 % KVP
- Zigarillos: 1,4 ct/Stück + 1,47 % KVP
- Feinschnitt: 61,58 €/kg + 17,40 % KVP
- Pfeifentabak: 15,66 €/kg + 13,13 % KVP
- E-Liquid: 0,32 €/ml (nur Mengenteil)
- Erhitzter Tabak: 0,20 €/Stück (nur Mengenteil)
Steuerstruktur und Mindeststeuer
Die Tabaksteuer besteht grundsätzlich aus einem spezifischen Mengenteil und einem ad-valorem Wertteil. Bei Zigaretten gilt zusätzlich eine Mindeststeuer, die greift, wenn die berechnete Steuer unter 25,106 Cent pro Stück fällt. E-Liquid und Erhitzter Tabak haben nur einen Mengenteil ohne Wertkomponente.
Tabaksteuerreform und Angleichung
Die 2021 begonnene Tabaksteuerreform zielt auf eine schrittweise Angleichung der Besteuerung aller Nikotinprodukte. Insbesondere E-Liquids und HnB-Produkte werden stärker an traditionelle Zigaretten angeglichen. Dieser Rechner zeigt die aktuellen Sätze für 2026.
Häufige Fragen zur Tabaksteuer (TabStG)
Was ist der Unterschied zwischen Mengensteuer und Wertsteuer?
Die Tabaksteuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Die Mengensteuer (spezifischer Anteil) ist ein fester Betrag pro Stück oder kg unabhängig vom Preis. Die Wertsteuer (ad-valorem-Anteil) ist ein prozentualer Anteil am Kleinverkaufspreis. Beide zusammen ergeben die Gesamtsteuer. Bei Zigaretten gilt zusätzlich eine Mindeststeuer.
Wie wird E-Liquid besteuert?
E-Liquid (nikotinhaltiges Liquid für E-Zigaretten) wird seit der Tabaksteuerreform in Deutschland nach § 2 TabStG mit 0,32 € pro Milliliter besteuert. Es gibt nur eine Mengenkomponente, keine Wertkomponente. Diese Besteuerung gilt für alle nikotinhaltigen E-Liquids unabhängig davon, ob sie in offenen oder geschlossenen Systemen verwendet werden.
Wie hoch ist die Steuer auf Erhitzten Tabak (Heat-not-Burn)?
Erhitzte Tabakprodukte (sog. Sticks für HnB-Geräte wie IQOS) werden nach § 2 TabStG mit 0,20 € pro Stück besteuert. Dies entspricht einer mengenbasierten Steuer ohne Wertteil. Die Besteuerung ist geringer als bei konventionellen Zigaretten, wird aber schrittweise angeglichen.
Wie unterscheiden sich Feinschnitt und Pfeifentabak steuerlich?
Feinschnitt (Drehtabak) zur Selbstherstellung von Zigaretten wird 2026 mit 61,58 €/kg + 17,40 % KVP besteuert. Pfeifentabak gilt nach § 2 TabStG als sonstiger Rauchtabak und wird mit 15,66 €/kg + 13,13 % KVP besteuert. Der höhere Satz für Feinschnitt soll die Steuerlücke gegenüber Fertigzigaretten schließen.
Warum steigen die Tabaksteuern jährlich?
Deutschland erhöht die Tabaksteuersätze schrittweise im Rahmen der Tabaksteuerreform, die bis 2026 läuft. Ziele sind Angleichung der Besteuerung aller Nikotinprodukte, gesundheitspolitische Lenkung und Haushaltssicherung. Die schrittweise Erhöhung soll Ausweichreaktionen (z.B. Umstieg auf günstigere Produkte) begrenzen.