Berechnen Sie die Tabaksteuer auf Wasserpfeifentabak (Shisha) nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 TabStG für 2026: Spezifische Steuer (15,66 €/kg) + proportionale Steuer (13,13 % des Kleinhandelspreises) + Zuschlag ab 2026 (23 €/kg). Mindeststeuer: 38,66 €/kg. Auch E-Liquid-Ersatzstoffe (0,32 €/ml) abgedeckt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1 Tabaksteuergesetz (TabStG) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
Die Tabaksteuer auf Wasserpfeifentabak (Shisha-Tabak) hat in den letzten Jahren erhebliche Steigerungen erfahren. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 TabStG (Tabaksteuergesetz) setzt sich die Steuer auf Wasserpfeifentabak aus einem spezifischen Mengenbetrag je kg und einem proportionalen Anteil am Kleinhandelspreis zusammen. Ab 2026 kommt ein zusätzlicher Zuschlag von 23 € je kg hinzu, was die Gesamtbelastung erheblich erhöht.
Steuerstruktur für Shisha-Tabak 2026
Die Tabaksteuer auf Wasserpfeifentabak gliedert sich 2026 in drei Teile: Der spezifische Teil beträgt 15,66 € je kg Tabak. Der proportionale Teil beläuft sich auf 13,13 % des Kleinhandelspreises. Neu ab 2026 ist ein zusätzlicher Zuschlag von 23 € je kg. Für alle drei Komponenten gilt zusammen eine Mindeststeuer von 38,66 € je kg. Diese Steuerlast ist im Vergleich zu herkömmlichem Zigarettentabak relativ hoch und hat den Markt für Wasserpfeifentabak stark verändert.
E-Liquid-Besteuerung
Elektronische Zigaretten und E-Liquids unterliegen seit dem 1. Juli 2022 einer eigenen Tabaksteuer nach § 2 Abs. 2 TabStG. Der Steuersatz beträgt 0,32 € je Milliliter für nikotinhaltige und nikotinfreie Liquids gleichermaßen. Diese Besteuerung soll eine Gleichstellung von E-Zigaretten mit herkömmlichen Tabakprodukten herbeiführen und ist ein wichtiger Schritt zur Konsistenz der Tabaksteuerpolitik. Hersteller und Importeure von E-Liquids müssen die Steuer entrichten und die Produkte entsprechend kennzeichnen.
Entwicklung und Zukunft
Der stufenweise Anstieg des Zuschlags für Wasserpfeifentabak von 15 € (2022) über verschiedene Zwischenstufen auf 23 € (2026) je kg folgt einem gesetzgeberischen Plan zur schrittweisen Anpassung. Die Steigerungen sollen sowohl gesundheitspolitische Ziele (Konsumreduzierung) als auch fiskalische Ziele (Steuereinnahmen) erfüllen. Die Auswirkungen auf den Markt sind spürbar: Viele Händler berichten von Umsatzrückgängen und einem Ausweichen der Konsumenten auf günstigere Produkte oder illegale Bezugsquellen.
Häufig gestellte Fragen zur Wasserpfeifentabak-Steuer
Wie hoch ist die Tabaksteuer auf Shisha-Tabak 2026?
Die Tabaksteuer auf Wasserpfeifentabak (Shisha-Tabak) setzt sich 2026 aus drei Komponenten zusammen: 15,66 € je kg spezifische Steuer, 13,13 % des Kleinhandelspreises als proportionale Steuer sowie einem Zuschlag von 23 € je kg, der ab Januar 2026 gilt. Die Mindeststeuer beträgt 38,66 € je kg. Dieser steht für erhebliche Steigerungen gegenüber früheren Jahren.
Wie hoch ist die Tabaksteuer auf E-Liquid 2026?
E-Liquids und andere E-Zigaretten-Produkte unterliegen seit 2022 einer eigenen Tabaksteuer. Der Steuersatz beträgt 0,32 € je Milliliter E-Liquid (Volumen). Die Steuer gilt sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie E-Liquids, die als Wasserpfeifenersatz verwendet werden können.
Warum steigt die Shisha-Steuer so stark?
Der schrittweise Anstieg der Tabaksteuer auf Wasserpfeifentabak ist Teil einer langfristigen politischen Strategie zur Angleichung der Steuerlast verschiedener Tabakprodukte und zur Gesundheitsförderung. Von 2022 bis 2026 wurde der Zuschlag für Wasserpfeifentabak von 15 € auf 23 € je kg erhöht. Diese Entwicklung folgt dem Muster anderer europäischer Länder und den WHO-Empfehlungen zur Tabaksteuerpolitik.
Wer muss die Tabaksteuer auf Shisha-Tabak zahlen?
Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer, die grundsätzlich beim Hersteller oder Einführer anfällt (§ 15 TabStG). Sie wird als Aufschlag auf den Großhandelspreis oder Kleinhandelspreis einkalkuliert. Der Verbraucher zahlt die Steuer indirekt über den Kaufpreis. Händler und Importeure sind zur ordnungsgemäßen Versteuerung verpflichtet.
Was passiert bei der Einfuhr von Shisha-Tabak aus dem Ausland?
Bei der privaten Einfuhr von Tabakwaren aus anderen EU-Ländern gelten Reisefreimengen, bis zu denen keine Abgaben anfallen. Für Shisha-Tabak gilt wie für anderen Tabak eine Freigrenze (§ 1 EF-VO). Werden diese Grenzen überschritten oder findet eine gewerbliche Einfuhr statt, ist die volle deutsche Tabaksteuer inklusive des 2026er Zuschlags zu entrichten.