Berechnen Sie das Tierarzthonorar nach GOT 2022. Der Rechner ermittelt die Gebühr nach dem gewählten Steigerungsfaktor (1x bis 3x), fügt Zeitzuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsleistungen hinzu und zeigt den Bruttobetrag inkl. 19% MwSt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) ↗
Gebührenrahmen: 1-facher bis 3-facher Satz
Gültig ab: 22. 11. 2022
- § 4 Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) ↗
Zeitzuschläge: Nacht, Wochenende, Feiertag
Gültig ab: 22. 11. 2022
Tierarzthonorar nach GOT 2022: Gebührenrahmen und Zuschläge
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) regelt bundeseinheitlich, was Tierärzte in Deutschland für ihre Leistungen berechnen dürfen. Die Neufassung von 2022 trat am 22. November 2022 in Kraft und ersetzte die veraltete GOT von 1999 — mit deutlich höheren Gebührensätzen, die den gestiegenen Kosten in Tierarztpraxen Rechnung tragen.
Der Gebührenrahmen nach § 2 GOT
Jede tierärztliche Leistung hat einen festgelegten Einfachsatz (1,0-facher Satz). Dieser bildet die Mindestgebühr und gleichzeitig die Berechnungsgrundlage. Tierärzte dürfen die Gebühr entsprechend der Schwierigkeit des Falls, dem Aufwand, dem Wert des Tieres und anderen Umständen bis zum 3-fachen Satz anheben:
- 1,0-facher Satz — Mindestsatz, einfache Routinebehandlung
- 2,0-facher Satz — Regelfall für normale Behandlungen
- 2,5-facher Satz — erhöhter Aufwand, besondere Umstände
- 3,0-facher Satz — Höchstsatz für besonders schwierige Fälle
Zeitzuschläge nach § 4 GOT
Für Leistungen außerhalb der normalen Sprechzeiten (montags bis freitags 8 bis 18 Uhr) können Tierärzte Zeitzuschläge auf die Grundgebühr erheben:
- Nacht (18–8 Uhr): +50% auf die Grundgebühr
- Wochenende (samstags): +25% auf die Grundgebühr
- Feiertag: +50% auf die Grundgebühr
Die Zeitzuschläge werden auf die bereits mit dem Steigerungsfaktor berechnete Grundgebühr aufgeschlagen, nicht auf den Einfachsatz. Ein Notfalleinsatz nachts am Feiertag ist entsprechend teuer.
Mehrwertsteuer auf tierärztliche Leistungen
Tierärztliche Behandlungsleistungen unterliegen dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19%. Dies ist zu unterscheiden von Arzneimitteln und Impfstoffen, die ggf. dem ermäßigten Satz von 7% unterliegen können. Der Gesamtrechnungsbetrag für den Tierhalter setzt sich also zusammen aus Honorar netto (Grundgebühr + Zeitzuschlag) zuzüglich 19% MwSt.
Praxisbeispiel: Abendsprechstunde
Eine einfache Untersuchung hat z.B. einen Einfachsatz von 23,62 €. Bei 2-fachem Satz wären das 47,24 € netto als Grundgebühr. Für eine Abendkonsultation nach 18 Uhr (Nachtzuschlag +50%) käme ein Zeitzuschlag von 23,62 € hinzu — netto also 70,86 €, brutto 84,32 € (inkl. 19% MwSt.). Der Rechner ermittelt diese Beträge automatisch für jeden Einfachsatz.
Häufige Fragen zur Tierarzt-GOT
Was ist die GOT 2022?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Bundesverordnung, die die Mindest- und Höchstgebühren für tierärztliche Leistungen in Deutschland regelt. Die aktuelle Fassung von 2022 trat am 22. November 2022 in Kraft und ersetzte die alte GOT von 1999. Sie legt für jede Leistung einen Einfachsatz (1,0-fach) fest.
Was bedeutet Einfachsatz, Zweifachsatz und Dreifachsatz?
Der Einfachsatz (1,0-fach) ist der Mindestsatz, den ein Tierarzt berechnen darf. Der Regelfall ist der 2-fache Satz. Bei besonderen Umständen (schwierige Behandlung, besonderer Aufwand) kann bis zum 3-fachen Satz abgerechnet werden. Eine Überschreitung des 3-fachen Satzes ist grundsätzlich nicht zulässig, außer bei besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Welche Zeitzuschläge gibt es nach GOT?
Nach § 4 GOT 2022 können folgende Zuschläge auf die Grundgebühr erhoben werden: 50% für Nachtleistungen (18:00 bis 8:00 Uhr), 25% für Wochenendleistungen (samstags), 50% für Feiertagsleistungen. Diese Zuschläge werden auf die jeweilige Grundgebühr (inkl. gewähltem Steigerungsfaktor) aufgeschlagen.
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Tierarztleistungen?
Tierärztliche Leistungen unterliegen dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19%. Lediglich Impfstoffe und bestimmte Medikamente können dem ermäßigten Satz von 7% unterliegen — das betrifft jedoch nicht das Honorar für die Behandlung selbst.
Kann ein Tierarzt über dem 3-fachen Satz abrechnen?
Grundsätzlich ist der 3-fache Satz die Obergrenze der GOT. Eine Überschreitung ist nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Tierhalter vor der Behandlung möglich (§ 2 Abs. 3 GOT). Ohne Vereinbarung kann ein höheres Honorar nicht gerichtlich durchgesetzt werden.
Gilt die GOT auch für Kleintierpraxen und Pferdekliniken?
Ja, die GOT gilt für alle approbierten Tierärzte in Deutschland, unabhängig von der Tierart. Sowohl Kleintierpraxen (Hunde, Katzen), als auch Pferde- und Nutztierpraktiker sowie Kliniken müssen sich an den Gebührenrahmen der GOT halten.