§ 55 SGB V

Wie viel zahlt Ihre Krankenkasse 2026 für Zahnersatz? Unser Rechner berechnet den GKV-Festzuschuss nach § 55 SGB V60 % Basis, 70 % nach 5 Jahren Bonusheft, 80 % nach 10 Jahren — sowie Ihren Eigenanteil und die Härtefallregelung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Zahnersatz Festzuschuss 2026 — Berechnung, Bonussystem und Härtefallregelung

GKV-Festzuschuss für Zahnersatz nach § 55 SGB V

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf einen Festzuschuss der Krankenkasse für Zahnersatzleistungen. Dieser beträgt nach § 55 SGB V mindestens 60 % der Regelversorgungskosten. Die Regelversorgungskosten werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Basis der durchschnittlichen Kosten für die zahnmedizinisch notwendige Standardversorgung festgelegt.

Bonuszuschuss für regelmäßige Vorsorge

Wer regelmäßig — mindestens einmal jährlich — zur Zahnvorsorge geht und dies im Bonusheft dokumentiert, erhält einen höheren Festzuschuss. Nach 5 lückenlosen Jahren steigt der Zuschuss auf 70 %, nach 10 Jahren auf 80 % der Regelversorgungskosten. Bei einer Lücke (kein Zahnarztbesuch in einem Kalenderjahr) beginnt die Zählung von vorn.

Härtefallregelung: Doppelter Zuschuss

Versicherte mit geringem Einkommen können die Härtefallregelung nach § 55 Abs. 2 SGB V in Anspruch nehmen. Liegt das monatliche Bruttoeinkommen unter der Belastungsgrenze, wird der Festzuschuss verdoppelt — maximal jedoch bis zur vollständigen Übernahme der Regelversorgungskosten. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse die gesamte Regelversorgung ohne Eigenanteil.

Regelversorgung vs. andersartige Versorgung

Der GKV-Festzuschuss bezieht sich stets auf die Regelversorgung — also die zahnmedizinisch ausreichende Standardlösung. Wählt der Patient eine hochwertigere Versorgung (Keramikkrone statt Metallkrone, Implantat statt Brücke), zahlt die Kasse weiterhin nur den Festzuschuss auf Regelversorgungsniveau. Den Mehraufwand trägt der Patient. Vor der Behandlung muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) vorlegen und von der Krankenkasse genehmigen lassen.

Eigenanteil und Planung

Der Eigenanteil ergibt sich als Differenz aus den tatsächlichen Behandlungskosten und dem GKV-Festzuschuss. Bei Regelversorgung: Eigenanteil = Regelversorgungskosten − Festzuschuss. Bei andersartiger Versorgung kommen die Mehrkosten gegenüber der Regelversorgung hinzu. Eine private Zahnzusatzversicherung kann helfen, den Eigenanteil zu reduzieren.

Häufige Fragen zum Zahnersatz Festzuschuss

Wie hoch ist der GKV-Festzuschuss für Zahnersatz 2026?

Der GKV-Festzuschuss beträgt nach § 55 SGB V mindestens 60 % der Regelversorgungskosten. Bei lückenlosen Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft erhöht er sich auf 70 % (ab 5 Jahren) oder 80 % (ab 10 Jahren). Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss direkt an den Zahnarzt.

Was ist die Regelversorgung beim Zahnersatz?

Die Regelversorgung ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegte zahnmedizinisch notwendige Standardversorgung für bestimmte Zahnbefunde (§ 56 SGB V). Wählt der Patient eine aufwendigere Versorgung (z. B. Implantat statt Brücke), zahlt die Krankenkasse weiterhin nur den Festzuschuss auf die Regelversorgungskosten — den Mehraufwand trägt der Patient selbst.

Was ist die Härtefallregelung beim Zahnersatz?

Versicherte mit geringem Einkommen können die Härtefallregelung nach § 55 Abs. 2 SGB V beantragen. Liegt das monatliche Bruttoeinkommen unterhalb der Belastungsgrenze (ca. 1.316 €/Monat 2026), wird der Festzuschuss verdoppelt — maximal bis zu 100 % der Regelversorgungskosten. Die Krankenkasse übernimmt die gesamte Regelversorgung.

Wie funktioniert das Bonusheft bei Zahnersatz?

Das Zahnarztbonusheft dokumentiert regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. Mindestens einmal jährlich beim Zahnarzt erscheinen und eintragen lassen. Nach 5 lückenlosen Jahren steigt der Zuschuss von 60 % auf 70 %. Nach 10 Jahren auf 80 %. Eine Lücke (kein Eintrag in einem Jahr) setzt den Zeitraum zurück.

Was zahle ich bei einer Zahnimplantat-Versorgung selbst?

Implantate sind in der Regel nicht Teil der Regelversorgung — die GKV zahlt nur den Festzuschuss für die entsprechende Regelversorgung (z. B. Brücke oder herausnehmbarer Zahnersatz). Die Mehrkosten für das Implantat selbst tragen Sie vollständig. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen können Implantate als Regelversorgung anerkannt werden.

Kann ich Zahnersatzkosten steuerlich absetzen?

Ja. Der Eigenanteil bei Zahnersatz kann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden — soweit er die zumutbare Belastung übersteigt. Auch Beiträge zu einer privaten Zahnzusatzversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar.

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