Berechnung der Quellensteuer auf Zinserträge nach der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie (ZIV, Richtlinie 2003/48/EG). Quellensteuer 15 %/20 %/35 % je Übergangszeitraum. Anrechnung auf deutsche Einkommensteuer nach § 14 ZIV zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Historischer Rechner.
Rechtsgrundlage
- § 11 Zinsinformationsverordnung (ZIV) ↗
Gültig ab: 1. 7. 2004
- § 12 Zinsinformationsverordnung (ZIV) ↗
Gültig ab: 1. 7. 2004
- § 14 Zinsinformationsverordnung (ZIV) ↗
Gültig ab: 1. 7. 2004
Zur EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie (ZIV)
Die Zinsinformationsverordnung (ZIV) setzte die EU-Richtlinie 2003/48/EG über die Besteuerung von Zinserträgen in deutsches Recht um. Ziel der Richtlinie war es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung bei Zinserträgen innerhalb der Europäischen Union zu bekämpfen. Die Verordnung galt von 2004 bis zur Aufhebung der EU-Richtlinie 2015.
Das System sah während eines Übergangszeitraums vor, dass bestimmte EU-Mitgliedstaaten (insbesondere Luxemburg, Österreich und Belgien) anstelle eines automatischen Informations- austauschs eine Quellensteuer auf Zinserträge einbehalten durften. Diese Quellensteuer wurde in drei Phasen gestaffelt: In den ersten drei Jahren betrug der Satz 15 Prozent, in den folgenden drei Jahren 20 Prozent und danach 35 Prozent.
Für deutsche Steuerpflichtige war entscheidend, dass die im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden konnte, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Anrechnung war nach § 14 ZIV auf den Betrag der deutschen Einkommensteuer begrenzt, der auf die betreffenden Zinserträge entfiel.
Die EU-Richtlinie 2003/48/EG wurde im Jahr 2015 durch den automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard, CRS) abgelöst. Seitdem melden Finanzinstitute grenzüberschreitend Zinserträge direkt an die Steuerbehörden. Dieser Rechner richtet sich an Steuerpflichtige mit noch offenen historischen Fällen sowie an Steuerberater und Historiker.
Häufig gestellte Fragen zur Zinserträge-Quellensteuer
Was ist die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie?
Die EU-Richtlinie 2003/48/EG regelte die Besteuerung von Zinserträgen im EU-Binnenmarkt. Bestimmte Mitgliedstaaten durften im Übergangszeitraum Quellensteuer auf Zinserträge einbehalten statt automatisch Informationen auszutauschen. Die Richtlinie wurde 2015 aufgehoben.
Wie hoch war die Quellensteuer nach ZIV?
Die Quellensteuer wurde stufenweise erhöht: Phase 1 (erste 3 Jahre ab 2004): 15 %, Phase 2 (weitere 3 Jahre): 20 %, Phase 3 (ab 2011): 35 %. Die Sätze sind in §§ 11 und 12 ZIV geregelt.
Wie wurde die Doppelbesteuerung vermieden?
Nach § 14 ZIV konnte die im EU-Ausland einbehaltene Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Die Anrechnung war auf den Betrag der deutschen Einkommensteuer begrenzt, der auf die Zinserträge entfiel.
Gilt die ZIV noch heute?
Nein. Die EU-Richtlinie 2003/48/EG wurde 2015 aufgehoben und durch den automatischen Informationsaustausch (Common Reporting Standard) ersetzt. Die ZIV ist daher für neue Zinserträge nicht mehr relevant. Dieser Rechner dient historischen Zwecken.
Welche Länder betroffenen das Quellensteuer-System?
Hauptsächlich Luxemburg, Österreich und Belgien nutzten während des Übergangszeitraums das Quellensteuer-Modell. Die übrigen EU-Staaten wechselten früher zum automatischen Informationsaustausch.