§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG

Ob Homeoffice-Tagespauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr) oder anteilige Arbeitszimmerkosten — dieser Rechner ermittelt nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b und 6c EStG die steuerlich abzugsfähigen Kosten für Ihr häusliches Arbeitszimmer oder Ihre Homeoffice-Tätigkeit als Selbständiger oder Freiberufler.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice steuerlich absetzen — § 4 EStG

Seit der Reform des Jahressteuergesetzes 2022 (gültig ab 2023) gelten neue Regelungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale. Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende haben nun drei Möglichkeiten, ihre Kosten für das Arbeiten von zu Hause steuerlich geltend zu machen.

Option 1: Voller Abzug bei Mittelpunkt der Tätigkeit

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, können die anteiligen Raumkosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Flächenanteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche bestimmt, welcher Anteil der Gesamtraumkosten (Miete, Nebenkosten, Heizung, Strom, Reinigung, Gebäudeversicherung) abzugsfähig ist. Es gibt keine Begrenzung des Abzugsbetrags.

Option 2: Begrenzter Abzug bei fehlendem anderen Arbeitsplatz

Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung — etwa weil kein Arbeitgeber ein Büro bereitstellt — können die anteiligen Arbeitszimmerkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 € pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3 EStG) abgesetzt werden. Die Berechnung erfolgt ebenfalls über den Flächenanteil. Übersteigen die anteiligen Kosten 1.250 €, wird der Abzug auf diesen Betrag begrenzt.

Option 3: Homeoffice-Tagespauschale (ab 2023)

Die Homeoffice-Tagespauschale von 6 € pro Arbeitstag im Homeoffice (maximal 1.260 € pro Jahr nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG) ist besonders praktisch: Sie gilt für jeden Tag, an dem hauptsächlich von zu Hause gearbeitet wird, ohne dass ein gesondertes Arbeitszimmer vorhanden sein muss. Auch wenn die Arbeit am Küchentisch stattfindet, ist die Pauschale abzugsfähig. Die Maximalanzahl von 210 Homeoffice-Tagen entspricht der Jahrespauschale von 1.260 €.

Welche Option ist die richtige?

Bei geringen Raumkosten oder wenigen Homeoffice-Tagen ist oft die Tagespauschale günstiger, weil kein gesondertes Arbeitszimmer nachgewiesen werden muss. Bei großem Arbeitszimmer, hoher Miete und ganzjähriger Homeoffice-Nutzung kann der Flächenanteilsabzug deutlich vorteilhafter sein. Dieser Rechner vergleicht alle drei Optionen und zeigt die optimale Wahl für Ihre individuelle Situation.

Häufige Fragen — Homeoffice & Arbeitszimmer Kosten Rechner 2026

Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer vollständig absetzen?

Ein häusliches Arbeitszimmer kann vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Das ist der Fall, wenn die qualitativ wertvollste Arbeit im Arbeitszimmer geleistet wird, z. B. bei Schriftstellern, Heimarbeitern oder Unternehmern ohne externe Betriebsstätte.

Was ist die Homeoffice-Tagespauschale und wie hoch ist sie?

Die Homeoffice-Tagespauschale beträgt seit 2023 nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG 6 € pro Arbeitstag im Homeoffice, maximal 1.260 € pro Jahr (entspricht 210 Arbeitstagen). Sie kann ohne gesondertes Arbeitszimmer geltend gemacht werden und gilt auch für Selbständige. Die Pauschale ersetzt den Abzug anteiliger Wohnraumkosten.

Wie hoch ist der Abzug bei fehlendem anderen Arbeitsplatz?

Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (z. B. kein Büro beim Arbeitgeber), können die anteiligen Kosten des Arbeitszimmers bis maximal 1.250 € im Jahr nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 3 EStG abgesetzt werden. Dieser Betrag gilt pro Person und wird durch den Flächenanteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche ermittelt.

Wie berechnet sich der Flächenanteil des Arbeitszimmers?

Der Flächenanteil ergibt sich aus der Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch die gesamte Wohnfläche der Wohnung, multipliziert mit 100. Ein Arbeitszimmer von 15 m² bei 100 m² Gesamtfläche ergibt einen Flächenanteil von 15 %. Dieser Prozentsatz wird dann auf alle anteiligen Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung) angewendet.

Kann ich Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmerkosten kombinieren?

Nein, die Homeoffice-Tagespauschale und der Abzug tatsächlicher Arbeitszimmerkosten schließen sich gegenseitig aus. Man muss sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Die Homeoffice-Pauschale ist einfacher zu handhaben, die tatsächlichen Kosten können bei großem Arbeitszimmer und hohen Mietkosten vorteilhafter sein.

Verwandte Rechner

Homeoffice & Arbeitszimmer Kosten Rechner 2026 | RuleCalc | RuleCalc