§ 247 BGB

Berechnen Sie Verzugszinsen basierend auf dem aktuellen Basiszinssatz nach § 247 BGB — der aktuelle Basiszinssatz beträgt 1,97 % p.a. (Stand 2026).

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB ist einer der wichtigsten Referenzzinssätze im deutschen Privatrecht und bildet die Grundlage für die Berechnung einer Vielzahl von gesetzlichen Zinsen, insbesondere der Verzugszinsen. Die Norm wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 eingeführt und hat die frühere Regelung des Diskontsatzes abgelöst. Seitdem orientiert sich der Basiszinssatz unmittelbar an der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und wird halbjährlich angepasst.

Berechnung und Höhe des Basiszinssatzes

Der Basiszinssatz wird als die Hälfte des aktuellen EZB-Hauptrefinanzierungssatzes berechnet, auf ganze 0,1 Prozentpunkte gerundet. Der aktuelle Wert beträgt 1,97 % p.a. (Stand 2026). Die Anpassung erfolgt automatisch zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres durch die Deutsche Bundesbank. Die runde Dezimalstelle ergibt sich aus der Berechnungsmethode: beträgt der EZB-Leitzins beispielsweise 3,65 %, so ergibt sich ein Basiszinssatz von 1,825 %, aufgerundet auf 1,9 %.

Bedeutung für Verzugszinsen und andere Zinssätze

Der Basiszinssatz dient als Grundlage für zahlreiche gesetzliche Zinssätze. Der allgemeine Verzugszinssatz beträgt nach § 243 BGB 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (derzeit 5,97 % p.a.). Für Handelsgeschäfte zwischen Kaufleuten gilt nach § 248 BGB ein erhöhter Satz von 5 Prozentpunkten (derzeit 6,97 % p.a.). Auch bei Stundungszinsen, Prozesszinsen und anderen gesetzlichen Zinsansprüchen wird der Basiszinssatz herangezogen.

Historische Entwicklung

Von 2002 bis 2014 lag der EZB-Leitzins bei etwa 1–4 %, was zu einem Basiszinssatz von 0,5–2 % führte. In der Niedrigzinsphase der EZB von 2014 bis 2022 wurde der Einlagezinssatz sogar negativ, der Basiszinssatz blieb jedoch nach einer Änderung des § 247 BGB bei mindestens 0 % (Gesetz vom 15. Juli 2013). Mit dem Ende der Negativzinspolitik der EZB und den Zinserhöhungen seit Juli 2022 stieg der Basiszinssatz deutlich an.

Häufig gestellte Fragen zu § 247 BGB

Was ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB?

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB orientiert sich am Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Er wird zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst und dient als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Der aktuelle Basiszinssatz beträgt 1,97 % p.a. (Stand: 2026).

Wie wird der Basiszinssatz berechnet?

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank auf Basis des EZB-Hauptrefinanzierungssatzes berechnet. Er beträgt die Hälfte des aktuellen EZB-Leitzinses, auf volle 0,1 Prozentpunkte gerundet. Diese Regelung wurde durch die Schuldrechtsmodernisierung 2001 eingeführt und zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung von Verzugszinsen zum 1. Januar 2002 modifiziert.

Welche Bedeutung hat der Basiszinssatz für Verzugszinsen?

Der Basiszinssatz dient als Referenzwert für die Berechnung von Verzugszinsen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 243 BGB = 5,97 % p.a.), für Handelsgeschäfte 5 Prozentpunkte (§ 248 BGB = 6,97 % p.a.). Auch bei der Berechnung von Stundungszinsen und anderen gesetzlichen Zinssätzen wird der Basiszinssatz herangezogen.

Wie oft ändert sich der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz wird halbjährlich angepasst — jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Die Anpassung orientiert sich an der Veränderung des EZB-Hauptrefinanzierungssatzes. Seit der Nullzinspolitik der EZB in den 2010er Jahren lag der Basiszinssatz lange Zeit unter 1 % und stieg mit den Zinserhöhungen der EZB seit 2022 wieder deutlich an.

Wo finde ich den aktuellen Basiszinssatz?

Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank regelmäßig auf ihrer Website und im Bundesanzeiger. Auch die Deutsche Bundesbank bietet eine kostenlose Abrufmöglichkeit. Der Basiszinssatz kann auch in unserem Rechner verwendet werden — wir aktualisieren den Wert regelmäßig mit den neuesten verfügbaren Daten der EZB.

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