§ 248 BGB

Berechnen Sie Verzugszinsen nach BGB § 248 — 5 % über dem Basiszinssatz für Handelsgeschäfte zwischen Kaufleuten. Aktueller Zinssatz: 6,97 % p.a.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

§ 248 BGB normiert den erhöhten Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte und stellt eine Sonderregelung gegenüber dem allgemeinen Verzugszinssatz des § 243 BGB dar. Die Vorschrift berücksichtigt, dass im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten ein erhöhter Zinsschaden entsteht und der kaufmännische Verkehr einem strengeren Sorgfaltsmaßstab unterliegt. Der erhöhte Verzugszinssatz soll zugleich präventiv wirken und Zahlungsverzug im Geschäftsleben reduzieren.

Anwendungsbereich des § 248 BGB

Die erhöhte Verzugszinsregelung des § 248 BGB gilt ausschließlich für Handelsgeschäfte, also Geschäfte zwischen Kaufleuten im Sinne des HGB. Ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB) oder对公司kraft Gesetzes Kaufmann ist (§§ 2, 3 HGB). Für Verbraucherverträge oder Geschäfte zwischen einem Kaufmann und einem Verbraucher gilt der allgemeine Satz nach § 243 BGB mit 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Berechnung und aktuelle Höhe

Der Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte berechnet sich als Summe des aktuellen Basiszinssatzes nach § 247 BGB zuzüglich eines Aufschlags von 5 Prozentpunkten. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank angepasst und orientiert sich am Diskontsatz der Europäischen Zentralbank. Für das Jahr 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,97 %, sodass der Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte derzeit bei 6,97 % p.a. liegt.

Verhältnis zu § 243 BGB und Rechtsfolgen

§ 248 BGB ist eine speziellere Regelung gegenüber § 243 BGB und geht bei Vorliegen eines Handelsgeschäfts als Kaufmannsregelung vor. Der Gläubiger kann bei Verzug in einem Handelsgeschäft nicht nur den erhöhten Zinssatz nach § 248 BGB verlangen, sondern auch den Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens nach § 280 BGB. Die Verjährung von Kaufpreisforderungen im Handelsverkehr beträgt nach dem HGB nur 2 Jahre, was eine zügige Rechtsverfolgung erfordert.

Häufig gestellte Fragen zu § 248 BGB

Was regelt § 248 BGB?

§ 248 BGB regelt den erhöhten Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte. Während der allgemeine Verzugszinssatz nach § 243 BGB 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt, können Kaufleute im Geschäftsverkehr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen. Der erhöhte Zinssatz gilt zwischen Kaufleuten, die beim Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Wie hoch ist der Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte?

Der Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte beträgt derzeit 6,97 % p.a. Dies setzt sich zusammen aus dem aktuellen Basiszinssatz von 1,97 % (Stand 2026) zuzüglich 5 Prozentpunkten Aufschlag gemäß § 248 BGB. Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank auf Grundlage des Diskontsatzes der Europäischen Zentralbank halbjährlich angepasst.

Unterscheidet sich § 248 BGB von § 243 BGB?

Ja, § 248 BGB regelt einen erhöhten Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte zwischen Kaufleuten. Der Unterschied beträgt 1 Prozentpunkt: während § 243 BGB 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz vorsieht, gewährt § 248 BGB 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser erhöhte Satz soll dem besonderen Schutzbedürfnis im Geschäftsverkehr Rechnung tragen und signalisiert die erhöhte Zivilrechtskultur im Handelsrecht.

Gilt § 248 BGB auch für Verbrauchergeschäfte?

Nein, § 248 BGB gilt ausschließlich im Verhältnis zwischen Kaufleuten. In Verbraucherverträgen oder Geschäften mit Nicht-Kaufleuten findet der allgemeine Verzugszinssatz nach § 243 BGB Anwendung (4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Der erhöhte Satz nach § 248 BGB setzt voraus, dass beide Parteien bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Wie berechnen sich die Verzugszinsen nach § 248 BGB?

Die Verzugszinsen berechnen sich nach der Formel: Kapital × Zinssatz × Verzugstage / 365. Der Zinssatz beträgt derzeit 6,97 % p.a. (Basiszinssatz 1,97 % + 5 Prozentpunkte). Bei unvollständigen Jahren werden die Kalendertage exakt gezählt. Für die Berechnung können Sie unseren Rechner verwenden, der die tagesgenaue Berechnung durchführt.

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