§ 270 BGB

Berechnen Sie die Verzugsentschädigung nach BGB § 270 — mit Basisverzugszinssatz 5 % für fällige Geldschulden.

Letzte Aktualisierung: 26. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

§ 270 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt den Zeitpunkt der Leistung bei Geldschulden. Die Norm ist für das Forderungsmanagement von Unternehmen und für Privatpersonen von erheblicher praktischer Bedeutung, da sie die Frage beantwortet, ab wann eine Zahlung fällig ist und ab wann Verzugszinsen anfallen. Die korrekte Bestimmung des Fälligkeitszeitpunkts ist Voraussetzung für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen.

Sofortige Fälligkeit nach Absatz 1

Nach § 270 Abs. 1 BGB ist eine Geldschuld, die auf eine bestimmte Summe lautet, sofort fällig, ohne dass es einer besonderen Aufforderung zur Zahlung bedarf. Diese Regelung erleichtert die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen erheblich, da der Gläubiger nicht erst mahnen muss, bevor der Verzug eintritt. Allerdings schadet eine verfrühte Mahnung dem Gläubiger nicht.

Leistungszeit nach Handelsbrauch

Absatz 2 stellt klar, dass die Vertragspartner eine von § 270 Abs. 1 abweichende Vereinbarung treffen können. In der Praxis sind Zahlungsziele von 14, 30 oder 60 Tagen üblich, die durch die sogenannte Skontoregelung oder durch besondere vertragliche Bestimmungen ergänzt werden können. Handelsbräuche nach § 346 HGB können die gesetzliche Regelung ergänzen oder abändern.

Verzugszinsen nach § 288 BGB

Befindet sich der Schuldner im Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für Rechtsgeschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dies ergibt im Jahr 2026 einen Verzugszinssatz von rund 5 %. Der Rechner auf dieser Seite berechnet die Verzugsentschädigung auf Basis dieses Satzes.

Häufig gestellte Fragen zu § 270 BGB

Wann wird eine Leistung fällig?

Die Leistung wird nach § 270 Abs. 1 BGB ohne必要性 einer Aufforderung sofort fällig, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Die Fälligkeit tritt mit dem Entstehen des Schuldverhältnisses ein, also regelmäßig mit Vertragsschluss, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist.

Ab wann gerät der Schuldner in Verzug?

Der Schuldner kommt nach § 286 BGB in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und angemessener Fristsetzung die Leistung nicht erbringt. Bei Entgeltforderungen tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern muss zusätzlich auf diese Folge hingewiesen werden.

Welche Folgen hat der Verzug?

Im Verzug schuldet der Schuldner nach § 280 Abs. 2 BGB Ersatz des Verzögerungsschadens und nach § 288 BGB Verzugszinsen. Der Basiszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank. Für Verbrauchergeschäfte gilt ein Mindestsatz.

Wie berechnet sich die Verzugsentschädigung?

Die Verzugsentschädigung berechnet sich nach der Formel: Hauptsumme × Verzugszinssatz (5 %) × Verzugstage / 365. Der Rechner auf dieser Seite führt diese Berechnung automatisch durch und zeigt die einzelnen Schritte transparent auf.

Gilt § 270 BGB auch fürynbestimmte Leistungen?

Nein, § 270 BGB gilt nur für bestimmt oder betragmäßig bestimmte Geldschulden. Bei unbestimmten Leistungen, Sachleistungen oder beweglichen Sachen gelten die allgemeinen Regeln der §§ 271 ff. BGB zur Leistungszeit.

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