Berechnen Sie die Leistungszeit nach BGB § 271 — der Rechtsnorm zur sofortigen Leistung und Kalenderbestimmung.
Rechtsgrundlage
- § 271 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ↗
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema
§ 271 des Bürgerlichen Gesetzbuches regelt die Zeit der Leistung und bildet damit die dritte Säule des Leistungsstörungsrechts neben Ort und Inhalt der Leistung. Die Norm unterscheidet zwischen der sofortigen Leistung nach Absatz 1 und der Kalenderbestimmung nach Absatz 2. Diese Unterscheidung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung, da sie bestimmt, ob eine Leistung ohne weiteres sofort fällig ist oder ob eine bestimmte Frist einzuhalten ist.
Sofortige Leistung
Nach § 271 Abs. 1 BGB ist die Leistung sofort zu bewirken, wenn keine andere Zeit für die Leistung bestimmt ist. Diese gesetzliche Default-Regel gilt, wenn die Parteien keine ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung über den Leistungszeitpunkt getroffen haben. In der Praxis wird diese Regel durch individuelle Vertragsgestaltung häufig abbedungen, etwa durch die Vereinbarung von Zahlungszielen oder Lieferfristen.
Kalenderbestimmung
§ 271 Abs. 2 BGB stellt klar, dass ein Zeitpunkt oder Zeitraum als Kalenderbestimmung gilt, wenn er nach dem Kalender bestimmbar ist. Dies umfasst sowohl explizite Kalendertage als auch Zeiträume, die nach dem Kalender eindeutig bestimmbar sind. Die Kalenderbestimmung ermöglicht eine präzise Festlegung des Leistungszeitpunkts und erleichtert die Durchsetzung von Verzugsfolgen.
Rechtsfolgen bei Verzug
Überschreitet der Schuldner die nach § 271 BGB bestimmte Leistungszeit, so gerät er in Verzug nach § 286 BGB. Der Gläubiger kann dann Verzugszinsen nach § 288 BGB geltend machen und bei erheblicher Pflichtverletzung Schadensersatz nach § 280 BGB verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Kenntnis der Leistungszeit ist daher Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Rechte.
Häufig gestellte Fragen zu § 271 BGB
Wann muss ich sofort leisten?
Nach § 271 Abs. 1 BGB ist die Leistung sofort zu bewirken, wenn keine anderweitige Zeit bestimmt ist. Diese Regel gilt subsidiär, das heißt, sie kommt nur zur Anwendung, wenn weder Vertrag noch Gesetz noch Handelsbrauch eine abweichende Regelung vorsehen.
Was ist eine Kalenderbestimmung nach § 271 Abs. 2 BGB?
Eine Kalenderbestimmung liegt vor, wenn die Parteien einen bestimmten Kalendertag oder einen bestimmten Zeitraum für die Leistung festgelegt haben. Ist etwa der 15. eines Monats als Zahlungstermin vereinbart, so muss die Leistung an diesem Tag bewirkt werden. Eine entsprechende Anwendung erfolgt bei einer Berechnung nach Kalendertagen.
Gilt bei Rechnung als Kalenderbestimmung?
Eine bloße Rechnungsstellung stellt keine Kalenderbestimmung dar, da sie regelmäßig erst nach Entstehung der Forderung erfolgt. Eine Kalenderbestimmung muss bei Vertragsschluss oder durch nachträgliche, einvernehmliche Vereinbarung getroffen werden.
Was ist der Unterschied zu § 271 I und II BGB?
§ 271 Abs. 1 BGB regelt die sofortige Leistung. § 271 Abs. 2 BGB normiert, dass ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum als Kalenderbestimmung gilt, wenn er nach dem Kalender bestimmbar ist. Beide Absätze zusammen ergeben das complete Bild der gesetzlichen Leistungszeitregelung.
Welche Rechtsfolgen hat die Nichteinhaltung der Leistungszeit?
Wird die Leistungszeit nicht eingehalten, gerät der Schuldner in Verzug nach § 286 BGB und schuldet Verzugszinsen nach § 288 BGB. Der Gläubiger kann zudem nach § 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder nach §§ 323 ff. BGB vom Vertrag zurücktreten.