Das Wachstumschancengesetz 2024 hat die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder eingeführt: max. 20 % oder das Doppelte des linearen Satzes, befristet bis 2026. Dieser Rechner erstellt den vollständigen AfA-Plan inklusive optimalem Wechselzeitpunkt zur linearen Abschreibung.
Rechtsgrundlage
- § 7 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Degressive AfA — Wachstumschancengesetz 2024, befristet bis 2026
Gültig ab: 1. 1. 2024
- § 7 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Wechsel von degressiver zu linearer AfA
Gültig ab: 1. 1. 2024
Degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG — AfA-Plan und Optimierung
Die degressive Abschreibung ist eine Abschreibungsmethode, bei der in den ersten Jahren höhere und in den späteren Jahren niedrigere Abschreibungsbeträge angesetzt werden. Im Gegensatz zur linearen AfA, die gleichmäßige Jahresbeträge vorsieht, spiegelt die degressive AfA besser den tatsächlichen Wertverzehr vieler Wirtschaftsgüter wider, die in frühen Jahren stärker im Wert fallen.
Wiedereinführung durch das Wachstumschancengesetz 2024
Das Wachstumschancengesetz 2024 hat die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens rückwirkend zum 1. April 2024 und befristet bis zum 31. Dezember 2026 wieder eingeführt. Der maximale degressive AfA-Satz beträgt 20 % oder das Doppelte des linearen Satzes — je nachdem welcher Wert geringer ist. Für Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von über 10 Jahren ist der lineare Satz in der Regel günstiger.
Berechnung des degressiven AfA-Satzes
Der degressive AfA-Satz ergibt sich als kleinerer Wert aus: dem Doppelten des linearen Satzes (200 %/Nutzungsdauer) und dem gesetzlichen Maximum von 20 %. Bei einer Nutzungsdauer von 5 Jahren beträgt der lineare Satz 20 % und der doppelte lineare Satz 40 % — der Maximalsatz von 20 % greift. Bei 8 Jahren Nutzungsdauer: linearer Satz 12,5 %, doppelt 25 %, Deckel 20 % greift. Bei 10 Jahren: 10 % linear, 20 % doppelt — beide gleich.
Wechsel zur linearen AfA — der optimale Zeitpunkt
Nach § 7 Abs. 3 EStG kann jederzeit von der degressiven zur linearen Abschreibung gewechselt werden. Der optimale Wechselzeitpunkt ist der Moment, ab dem die lineare Restbuchwertabschreibung höher ist als die degressive Rate. Die lineare Rate auf den Restbuchwert berechnet sich als Restbuchwert dividiert durch die verbleibende Nutzungsdauer. Sobald dieser Betrag die degressive Rate übersteigt, lohnt der Wechsel. Unser Rechner identifiziert diesen Zeitpunkt automatisch und zeigt den optimalen AfA-Plan.
Steuerlicher Vorteil der degressiven AfA
Der wesentliche Vorteil der degressiven AfA liegt im Zinseffekt: Höhere Abschreibungen in frühen Jahren reduzieren die Steuerlast sofort und verschieben sie in die Zukunft. Selbst wenn der Gesamtbetrag der Abschreibungen über die Nutzungsdauer identisch ist, ist der Barwert der Steuerersparnis bei der degressiven Methode höher. Unternehmen mit Liquiditätsbedarf profitieren besonders von dieser Methode.
Häufige Fragen — Degressive AfA Rechner 2026
Was ist die degressive Abschreibung und wie hoch ist der Satz 2026?
Die degressive Abschreibung (AfA) nach § 7 Abs. 2 EStG ermöglicht höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren der Nutzung eines Wirtschaftsguts. Der degressive AfA-Satz beträgt maximal das Doppelte des linearen Satzes, jedoch höchstens 20 %. Das Wachstumschancengesetz 2024 hat die degressive AfA bis Ende 2026 wieder eingeführt.
Für welche Wirtschaftsgüter gilt die degressive AfA?
Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2029 angeschafft oder hergestellt wurden. Gebäude, Grundstücke und immaterielle Wirtschaftsgüter sind von der degressiven AfA ausgeschlossen — für diese gilt ausschließlich die lineare AfA.
Wann ist der Wechsel von degressiver zu linearer AfA sinnvoll?
Ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist sinnvoll, wenn die lineare Abschreibung auf den Restbuchwert höher ist als die degressive Rate. Das ist typischerweise in der zweiten Hälfte der Nutzungsdauer der Fall. Der Wechsel ist nach § 7 Abs. 3 EStG jederzeit zulässig, aber nur einmalig (zurück zur degressiven AfA ist nicht möglich).
Wie berechnet sich der optimale Wechselzeitpunkt?
Der optimale Wechselzeitpunkt ist das Jahr, in dem der lineare AfA-Satz auf den Restbuchwert erstmals höher ist als der degressive AfA-Betrag. Die lineare Rate auf den Restbuchwert ergibt sich als Restbuchwert dividiert durch die verbleibende Nutzungsdauer. Sobald dieser Wert den degressiven Betrag übersteigt, sollte zum linearen Verfahren gewechselt werden.
Kann ich die degressive AfA mit anderen Abschreibungsmethoden kombinieren?
Nein, innerhalb eines Wirtschaftsguts kann nur eine Abschreibungsmethode angewendet werden. Ein Wechsel von degressiv zu linear ist einmalig möglich, aber nicht umgekehrt. Allerdings können neben der regulären degressiven AfA in bestimmten Fällen Sonderabschreibungen nach § 7g EStG (für kleine und mittlere Unternehmen) beantragt werden.