§ 35 EStG

§ 35 EStG ermöglicht Gewerbetreibenden, die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen. Das 4-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags wird von der Einkommensteuer abgezogen — bei einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer so vollständig neutralisiert. Dieser Rechner berechnet die tatsächliche Anrechnung und die verbleibende Netto-Belastung.

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG — Doppelbelastung vermeiden

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erhoben wird. Gewerbetreibende zahlen damit sowohl Einkommensteuer als auch Gewerbesteuer auf denselben Gewinn — eine potenzielle Doppelbelastung. § 35 EStG schafft hier einen Ausgleich: Durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wird die Doppelbelastung bei üblichen Hebesätzen weitgehend beseitigt.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer berechnet sich in drei Schritten: Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt (steuerlicher Gewinn mit gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen). Davon wird der Freibetrag von 24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG) abgezogen. Der verbleibende Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert (Steuermessbetrag). Der Steuermessbetrag wird mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert, der je nach Gemeinde typischerweise zwischen 200 % und 600 % liegt.

Die § 35 EStG Steuerermäßigung

Nach § 35 EStG wird das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags von der Einkommensteuer abgezogen. Bei einem Hebesatz von 400 % entspricht die Gewerbesteuer genau dem 4-fachen Messbetrag — die Anrechnung gleicht die Gewerbesteuer vollständig aus. Bei einem Hebesatz von 500 % zahlt der Gewerbetreibende dagegen netto 1/5 der Gewerbesteuer als zusätzliche Steuer (Mehrbelastung gegenüber dem Freiberufler).

Begrenzung der Anrechnung

Die Anrechnung ist zweifach begrenzt: Sie darf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer nicht übersteigen, und sie ist auf die anteilige Einkommensteuer begrenzt, die auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Wenn andere Einkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge) das zvE erhöhen, verringert sich die anrechenbare ESt-Quote. Dieser Rechner berücksichtigt beide Begrenzungen und zeigt die tatsächliche Anrechnung.

Praktische Bedeutung

Bei dem in Deutschland üblichen Hebesatz von 400 % ist die § 35 EStG Anrechnung für die meisten Gewerbetreibenden vollständig wirksam — die Gewerbesteuer ist steuerlich neutral. Das ändert sich bei höheren Hebesätzen in Großstädten (oft 400–550 %) und bei Gewerbetreibenden mit niedrigem Einkommensteuersatz, da dann die Anrechnungsobergrenze schneller greift.

Häufige Fragen — Gewerbesteuer Anrechnung Rechner § 35 EStG 2026

Wie funktioniert die Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG?

Nach § 35 EStG können Gewerbetreibende (Einzelunternehmer und Personengesellschafter) die Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Angerechnet wird das 4,0-fache des Gewerbesteuer-Messbetrags (§ 11 Abs. 2 GewStG: Gewerbeertrag × 3,5 %). Die Anrechnung ist begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und auf die anteilige Einkommensteuer der gewerblichen Einkünfte.

Wer kann die § 35 EStG Anrechnung in Anspruch nehmen?

Die Steuerermäßigung nach § 35 EStG steht Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften zu, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Körperschaften (GmbH, AG) sind ausgeschlossen, weil sie keine Einkommensteuer, sondern Körperschaftsteuer zahlen und die Körperschaftsteuer bereits ohne Gewerbesteuer-Anrechnung auskommt.

Was passiert wenn der Hebesatz 400% beträgt?

Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von exakt 400 % entspricht die Gewerbesteuer (Messbetrag × 4,0 = Anrechnungsbetrag) dem 4-fachen Messbetrag. In diesem Fall gleicht die § 35 EStG Anrechnung die Gewerbesteuer vollständig aus — vorausgesetzt, die Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte ist hoch genug. Bei höheren Hebesätzen verbleibt eine Restbelastung durch die Gewerbesteuer.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag für Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren von einem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € nach § 11 Abs. 1 GewStG. Das bedeutet, dass Gewerbesteuer erst auf den Gewerbeertrag oberhalb von 24.500 € anfällt. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) erhalten diesen Freibetrag nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbeertrag und zu versteuerndem Einkommen?

Der Gewerbeertrag ist die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer und wird aus dem steuerlichen Gewinn um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt (§§ 8, 9 GewStG). Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist die Basis für die Einkommensteuer und kann durch Sonderausgaben und Freibeträge vom Gewerbeertrag abweichen.

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