§ 26 GmbHG

Berechnen Sie die Nachschusspflicht von GmbH-Gesellschaftern nach § 26 GmbHG. Ermitteln Sie anteiligen Verlust, maximalen Nachschuss (unbeschränkt oder beschränkt) und die Eigenkapitalquote nach Ausgleich. Alle Werte für 2026.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Nachschusspflicht § 26 GmbHG

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verdankt ihren Namen dem Grundprinzip, dass die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. Private Vermögenswerte der Gesellschafter sind grundsätzlich vor den Gläubigern der GmbH geschützt. Das GmbH-Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, im Gesellschaftsvertrag eine sogenannte Nachschusspflicht zu vereinbaren, die dieses Haftungsprinzip modifiziert.

Rechtliche Grundlage und Voraussetzungen

Nach § 26 GmbHG können Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag verpflichtet werden, neben der Stammeinlage weitere Einzahlungen (Nachschüsse) zu leisten. Die Nachschusspflicht ist ein Satzungsbestandteil — sie kann also nicht durch Gesellschafterbeschluss ohne Änderung des Gesellschaftsvertrags eingeführt werden. Die Einforderung von Nachschüssen erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.

Beschränkte vs. unbeschränkte Nachschusspflicht

§ 26 GmbHG unterscheidet zwischen beschränkter und unbeschränkter Nachschusspflicht: Bei unbeschränkter Pflicht gibt es keine Höchstgrenze für den einzuzahlenden Betrag. Bei beschränkter Pflicht ist im Gesellschaftsvertrag ein Maximalbetrag pro Geschäftsanteil festgelegt. Bei beschränkter Pflicht hat der Gesellschafter das Recht, seinen Anteil aufzugeben (§ 27 Abs. 1 GmbHG), statt den Nachschuss zu leisten.

Konsequenz bei Nichtleistung

Leistet ein Gesellschafter den Nachschuss trotz Aufforderung nicht, kann die GmbH nach § 27 GmbHG die Kaduzierung vornehmen — der Gesellschafter verliert seinen Geschäftsanteil. Die GmbH kann diesen Anteil im Eigeninteresse verwerten oder Rechtsnachfolger zur Zahlung heranziehen.

Häufige Fragen zur GmbH Nachschusspflicht

Was ist die Nachschusspflicht bei einer GmbH?

Die Nachschusspflicht nach § 26 GmbHG erlaubt es der GmbH, von ihren Gesellschaftern zusätzliche Einlagen zu verlangen, die über die ursprüngliche Einlageverpflichtung hinausgehen. Eine Nachschusspflicht muss im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart werden — ohne entsprechende Satzungsregelung gibt es keine Pflicht zur Nachschussleistung. Die Nachschusspflicht kann beschränkt oder unbeschränkt sein.

Was ist der Unterschied zwischen beschränkter und unbeschränkter Nachschusspflicht?

Bei der unbeschränkten Nachschusspflicht ist der Betrag, den ein Gesellschafter leisten muss, nicht begrenzt — er richtet sich nach dem Bedarf der Gesellschaft und dem Gesellschaftsanteil. Bei der beschränkten Nachschusspflicht ist im Gesellschaftsvertrag ein Höchstbetrag pro Anteil festgelegt. Übersteigt der Bedarf diesen Betrag, hat der Gesellschafter kein Wahlrecht zur Kaduzierung (§ 27 GmbHG): er kann bei beschränkter Pflicht die Leistung auf den Höchstbetrag beschränken.

Was passiert, wenn ein Gesellschafter den Nachschuss nicht leistet?

Leistet ein Gesellschafter den eingeforderten Nachschuss nicht, kann die GmbH nach § 27 GmbHG den Gesellschafter kaduzieren — also seinen Geschäftsanteil für verlustig erklären. Der Gesellschafter verliert seinen Anteil und hat keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Einlagen. Die Gesellschaft kann den kaduziertem Anteil verkaufen und aus dem Erlös die ausstehende Forderung befriedigen.

Nach welchem Schlüssel wird der Nachschuss auf die Gesellschafter verteilt?

Der Nachschuss wird im Verhältnis der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter verteilt. Hält ein Gesellschafter 30% der Anteile, trägt er 30% des Nachschussbedarfs. Der Gesellschaftsvertrag kann von diesem Schlüssel abweichen, sofern dies von allen Gesellschaftern akzeptiert wird. In der Regel folgt die Nachschussverteilung der Stammkapitalbeteiligung.

Ist ein Gesellschafter verpflichtet, Nachschüsse zu leisten?

Nur wenn der Gesellschaftsvertrag eine Nachschusspflicht ausdrücklich vorsieht. Die GmbH ist gesetzlich auf das Stammkapital beschränkt — ein "Aufforderungsrecht" gegenüber Gesellschaftern zu beliebigen Zahlungen besteht nicht ohne Satzungsgrundlage. Ohne Nachschusspflicht im Gesellschaftsvertrag können Gesellschafter nicht zu Nachschüssen verpflichtet werden.

Wie hängt Nachschusspflicht und Insolvenzantragspflicht zusammen?

Wenn eine GmbH Verluste erleidet, die das Eigenkapital aufzehren, können Geschäftsführer zur Insolvenzantragstellung verpflichtet sein. Ist eine Nachschusspflicht vereinbart, kann die Leistung der Nachschüsse Eigenkapital auffüllen und eine Insolvenz abwenden. Die Nachschusspflicht ist also auch ein Instrument der Unternehmenserhaltung. Nachschüsse, die im letzten Jahr vor Insolvenzantrag geleistet wurden, können unter Umständen nach § 135 InsO anfechtbar sein.

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