§ 266 HGB

Ermitteln Sie die HGB-Größenklasse Ihrer Kapitalgesellschaft nach §§ 266–267 HGB: klein, mittel oder groß. Das Ergebnis bestimmt Ihre Offenlegungspflichten, Prüfungspflichten, Berichtspflichten und die Offenlegungsfrist. Schwellen 2026: Klein ≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 15 Mio. € Umsatz, ≤ 50 Arbeitnehmer.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

HGB-Bilanzgliederung und Größenklassen nach §§ 266–267 HGB

Das Handelsgesetzbuch teilt Kapitalgesellschaften nach ihrer Größe in drei Klassen ein: klein, mittelgroß und groß (§ 267 HGB). Von der Größenklasse hängen wesentliche Pflichten ab: Umfang des Jahresabschlusses, Offenlegungspflichten, Prüfungspflicht und Lagebericht-Pflicht.

§ 266 HGB selbst regelt die Gliederung der Bilanz (Aktiva und Passiva) für Kapitalgesellschaften — er schreibt eine vollständige Strukturierung in Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite sowie Eigen- und Fremdkapital auf der Passivseite vor. Kleine Gesellschaften dürfen eine verkürzte Fassung aufstellen.

Schwellenwerte 2026

Nach Umsetzung der EU-Omnibus-Richtlinie 2023/2775 gelten erhöhte Schwellenwerte: Kleine Kapitalgesellschaft: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatz ≤ 15 Mio. €, AN ≤ 50. Mittelgroß: BS ≤ 25 Mio. €, UE ≤ 50 Mio. €, AN ≤ 250. Mindestens 2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein — an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Jahre.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen: keine Pflichtprüfung durch Abschlussprüfer (spart i.d.R. 3.000–15.000 € pro Jahr), kein Lagebericht, vereinfachter Anhang und vereinfachte Offenlegung (nur Bilanz beim Bundesanzeiger, keine GuV). Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag.

Häufige Fragen zur Bilanzgliederung § 266 HGB

Wann gilt eine GmbH als kleine Kapitalgesellschaft?

Eine Kapitalgesellschaft ist klein (§ 267 Abs. 1 HGB), wenn mindestens 2 von 3 Kriterien nicht überschritten werden: Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. €, Umsatzerlöse ≤ 15 Mio. €, durchschnittlich ≤ 50 Arbeitnehmer. Die Schwellen gelten an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.

Welche Erleichterungen hat eine kleine GmbH?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen keine Abschlussprüfung durchführen (§ 316 HGB), können einen verkürzten Jahresabschluss aufstellen (§ 274a HGB), brauchen keinen Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB) und profitieren von verkürzten Anhangspflichten (§ 288 HGB). Die Offenlegung ist vereinfacht (§ 326 HGB).

Welche Schwellen gelten 2026 nach der BiRiLiG-Erhöhung?

Nach der EU-Richtlinienänderung (Omnibus-Richtlinie 2023/2775) wurden die HGB-Größenklassenschwellen angehoben. Für 2026 gelten: Klein: BS ≤ 7,5 Mio., UE ≤ 15 Mio., AN ≤ 50; Mittel: BS ≤ 25 Mio., UE ≤ 50 Mio., AN ≤ 250. Die erhöhten Schwellen entlasten viele Unternehmen von Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

Was bedeutet die 2-von-3-Regel?

Die Größenklasse bestimmt sich nach dem sogenannten 2-von-3-Kriterien-Prinzip (§ 267 HGB): Ein Unternehmen fällt in eine bestimmte Größenklasse, wenn es an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre mindestens 2 der 3 Kriterien erfüllt (oder überschreitet). Neu gegründete Gesellschaften werden nach dem ersten Abschluss eingeordnet.

Bis wann muss eine GmbH ihren Jahresabschluss offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag beim Bundesanzeiger einreichen (§ 325 Abs. 1a HGB). Große Kapitalgesellschaften haben nur 4 Monate Zeit. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Gilt § 266 HGB auch für Personengesellschaften?

Nein — § 266 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, SE, KGaA) und Personenhandelsgesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person (GmbH & Co. KG). Reine Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelkaufleute haben abweichende Aufstellungs- und Offenlegungspflichten.

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