Berechnen Sie den vGA-Betrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG sowie die steuerlichen Folgen für GmbH und Gesellschafter. Der Rechner ermittelt KSt-Nachforderung, Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes.
Rechtsgrundlage
- § 8 Abs. 3 S. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ↗
§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG — Verdeckte Gewinnausschüttung: durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensminderung
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG — vGA als Kapitalertrag beim Gesellschafter
Gültig ab: 1. 1. 2026
Verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG
Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eines der zentralen Rechtsinstitute des deutschen Körperschaftsteuerrechts. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG bestimmt, dass Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, das Einkommen der GmbH nicht mindern dürfen. Praktisch bedeutet das: Die GmbH zahlt Steuern so, als ob sie der Zahlung nicht erfolgt wäre — und der Gesellschafter muss die vGA als Kapitalertrag versteuern.
Typische Fallgruppen der vGA
In der Praxis begegnen uns folgende Hauptfallgruppen: Erstens das überhöhte Geschäftsführergehalt — hier ist der Fremdvergleich mit Gehaltsstatistiken der wichtigste Anknüpfungspunkt. Zweitens Darlehen der GmbH an Gesellschafter zu unangemessen niedrigen Zinsen oder ohne Rückzahlungsregelung (unklare Rückzahlungsaussicht = vGA). Drittens Miet- und Pachtzahlungen über oder unter Marktpreis zwischen GmbH und Gesellschafter. Viertens unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern.
Fremdvergleichsgrundsatz und Beweislast
Bei der vGA-Prüfung ist der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's length principle) entscheidend. Das Finanzgericht und der BFH stellen auf die Frage ab: Hätte die GmbH dieselbe Leistung einem fremden Dritten unter denselben Bedingungen erbracht? Die Beweislast liegt nach ständiger BFH-Rechtsprechung beim Finanzamt für das Vorliegen einer vGA, beim Steuerpflichtigen für die Angemessenheit der Vergütung. Eine gute Dokumentation bereits im Vorfeld ist daher essenziell.
Häufig gestellte Fragen zur verdeckten Gewinnausschüttung
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG?
Eine vGA liegt vor, wenn eine GmbH einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person einen Vermögensvorteil gewährt, der durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, und dies nicht als offene Gewinnausschüttung erfolgt. Typische Fälle sind: überhöhtes Geschäftsführergehalt, unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern, Darlehen zu unangemessenen Konditionen oder zu günstige Miet-/Pachtzahlungen.
Wie wird der vGA-Betrag ermittelt?
Maßgebend ist der Fremdvergleich: Was hätte die GmbH einem unabhängigen Dritten unter gleichen Bedingungen gezahlt? Die Differenz zwischen der tatsächlichen Zahlung und dem fremdüblichen Wert ist die vGA. Bei Geschäftsführergehältern sind Gehaltsvergleiche mit ähnlichen Unternehmen und Positionen heranzuziehen. Indizien für Unangemessenheit sind auch fehlende schriftliche Verträge oder nachträgliche Vereinbarungen.
Welche steuerlichen Folgen hat eine vGA für die GmbH?
Die vGA erhöht das zu versteuernde Einkommen der GmbH um den vGA-Betrag, da § 8 Abs. 3 S. 2 KStG bestimmt, dass Vermögensminderungen durch das Gesellschaftsverhältnis das Einkommen nicht mindern. Es entsteht eine KSt-Nachforderung von 15 % auf den vGA-Betrag zuzüglich Solidaritätszuschlag. Gegebenenfalls fallen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO an.
Welche steuerlichen Folgen hat eine vGA für den Gesellschafter?
Beim Gesellschafter gilt die vGA als Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Sie unterliegt der Kapitalertragsteuer von 25 % (Abgeltungsteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag. Auf Antrag kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) angewendet werden, wenn der Gesellschafter zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt ist — dann sind 60 % der vGA steuerpflichtig.
Wie kann eine vGA durch kluge Gestaltung vermieden werden?
Wichtig ist die klare, schriftliche und vor der Leistungserbringung getroffene Vereinbarung aller Zahlungen an Gesellschafter. Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers sollte regelmäßig mit einem externen Gehaltsvergleich überprüft werden. Darlehen an Gesellschafter müssen zu marktüblichen Zinsen gewährt und vertraglich dokumentiert werden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater ist bei jeder Zahlung von der GmbH an Gesellschafter empfehlenswert.