Der Rechner prüft, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen können. Ab 2025 gilt eine neue Umsatzgrenze: Ihr Vorjahresumsatz muss unter 25.000 € und Ihr voraussichtlicher laufender Jahresumsatz unter 100.000 € liegen.
Rechtsgrundlage
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) ↗
Kleinunternehmerregelung — neue Umsatzgrenzen ab 2025
Gültig ab: 1. 1. 2025
Kleinunternehmerregelung § 19 UStG — Steuerbefreiung für kleine Unternehmen
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ermöglicht es kleinen Unternehmen, keine Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Dies vereinfacht die Buchführung erheblich und kann für Gründer und Freiberufler mit geringen Umsätzen sehr attraktiv sein.
Neue Umsatzgrenzen ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung gemäß dem Jahressteuergesetz 2024. Die bisherige Grenze von 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (laufendes Jahr) wurde angehoben. Die neue Regelung: Vorjahresumsatz maximal 25.000 € netto und voraussichtlicher laufender Jahresumsatz maximal 100.000 € netto.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuererklärung abgeben (nur Anlage UR in der Einkommensteuererklärung), keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Rechnungsstellung wird vereinfacht: Es entfällt der Ausweis der Umsatzsteuer. Das macht die Buchhaltung deutlich einfacher und spart Zeit und Kosten.
Nachteile und Einschränkungen
Der wesentliche Nachteil: Kleinunternehmer können keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Wer hohe betriebliche Ausgaben mit Umsatzsteuer hat — beispielsweise bei Fahrzeugen, Maschinen oder umfangreichen Büroausstattungen — kann erhebliche Steuerbeträge nicht zurückfordern. In solchen Fällen lohnt sich häufig der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.
Option zur Regelbesteuerung
Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln. Diese Entscheidung bindet ihn für mindestens 5 Kalenderjahre. Die Option ist besonders sinnvoll, wenn im Startjahr hohe Investitionen mit Vorsteuer anfallen oder wenn die Kunden überwiegend Unternehmer sind, die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025
Seit 2025 können Kleinunternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auch die deutsche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr EU-weiter Gesamtumsatz 100.000 € nicht überschreitet. Umgekehrt können deutsche Kleinunternehmer die vereinfachte Regelung auch in anderen EU-Ländern nutzen.
Rechnungsanforderungen für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen keinen Umsatzsteuerausweis vornehmen, dürfen dies aber auch nicht. Empfohlen wird ein ausdrücklicher Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, zum Beispiel: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Fehlt dieser Hinweis, ist die Rechnung zwar nicht ungültig, aber für Empfänger, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, klarer formuliert.
Häufige Fragen — Kleinunternehmerregelung § 19 UStG
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer 2026?
Ab 2025 gilt die neue Kleinunternehmergrenze: Vorjahresumsatz darf 25.000 € (netto) nicht überschreiten, und der laufende Jahresumsatz muss voraussichtlich unter 100.000 € liegen. Bei Überschreitung der 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr entfällt die Befreiung sofort.
Muss ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen?
Richtig. Ein Kleinunternehmer darf gemäß § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht erheben. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung stehen, z. B. "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet".
Kann ein Kleinunternehmer zur Umsatzsteuer optieren?
Ja. Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln (Option). Diese Bindung gilt für 5 Jahre. Sinnvoll, wenn hohe Vorsteuerabzüge anfallen (z. B. bei großen Investitionen).
Was passiert beim Überschreiten der Umsatzgrenze?
Überschreitet der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 €, entfällt die Kleinunternehmerregelung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung sofort. Für den Rest des Jahres muss Umsatzsteuer erhoben werden. Die Grenze von 25.000 € im Vorjahr entscheidet über den Status im Folgejahr.
Hat ein Kleinunternehmer Vorsteuerabzug?
Nein. Der Kleinunternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit, kann aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG). Wer viele betriebliche Ausgaben mit Vorsteuer hat, sollte die Option zur Regelbesteuerung prüfen.