§ 9 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5 KraftStG

Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für LKW, leichte Nutzfahrzeuge und Anhänger nach § 9 KraftStG. Differenziert nach Fahrzeugart, zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse — inkl. Höchstbeträge und Kappungsgrenzen.

Kfz-Steuer LKW & Anhänger Rechner 2026

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Letzte Aktualisierung: 26. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kfz-Steuer 2026 — LKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger nach § 9 KraftStG

<div class="mt-4 space-y-6 text-slate-700"> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Kfz-Steuer für LKW und Anhänger nach § 9 KraftStG</h3> <p class="mt-2"> Die Kfz-Steuer für <strong>Lastkraftwagen</strong> und <strong>Anhänger</strong> in Deutschland richtet sich ausschließlich nach dem <strong>zulässigen Gesamtgewicht</strong> — im Gegensatz zu PKW, bei denen auch der CO₂-Ausstoß und der Hubraum herangezogen werden. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) unterscheidet dabei drei Fahrzeugkategorien mit jeweils eigenen Steuersätzen: leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg, schwere LKW über 3.500 kg und Anhänger. </p> <p class="mt-2"> Die Besteuerung erfolgt in <strong>Gewichtsstufen von je 200 kg</strong>: Für jede angefangene 200-kg-Stufe wird ein fester Betrag erhoben. Bei einem Fahrzeug mit 5.200 kg zulässigem Gesamtgewicht werden also 26 Stufen berechnet (5.200 ÷ 200 = 26). Der jeweilige Steuersatz pro Stufe hängt von der Fahrzeugkategorie und — bei schweren LKW — von der Schadstoffklasse ab. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Steuersätze und Höchstbeträge im Überblick</h3> <p class="mt-2"> <strong>Leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg</strong> (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG): Fahrzeuge bis 2.000 kg zahlen 11,25 € pro 200-kg-Stufe, Fahrzeuge von 2.001 bis 3.500 kg zahlen 12,78 € pro Stufe. Es gibt keinen gesetzlichen Höchstbetrag. Beispiel: Ein Transporter mit 3.200 kg zahlt 16 × 12,78 € = 204,48 € Jahressteuer. </p> <p class="mt-2"> <strong>Schwere LKW über 3.500 kg</strong> (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG): Die Steuersätze sind nach Schadstoffklasse gestaffelt. Fahrzeuge mit Euro 2 und besser (S2) zahlen die niedrigsten Sätze (6,42 bis 7,36 €/200 kg), während Fahrzeuge ohne Euronorm (G1) mit 8,60 bis 12,78 €/200 kg die höchsten Sätze tragen. Entscheidend sind die Höchstbeträge: S2 max. 556 €, S1 max. 600 €, G1 max. 742 € pro Jahr. </p> <p class="mt-2"> <strong>Anhänger</strong> (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG): Einheitlicher Satz von 7,46 € pro 200-kg-Stufe. Der Höchstbetrag beträgt 373,24 €/Jahr — erreicht bei ca. 10.000 kg. Landwirtschaftliche Anhänger können nach § 3 Nr. 7 KraftStG von der Steuer befreit sein, sofern sie ausschließlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. </p> </div> <div> <h3 class="font-semibold text-slate-900">Praktische Hinweise für Gewerbetreibende</h3> <p class="mt-2"> Für Speditionen und Gewerbebetriebe mit größeren Fuhrparks ist die Kfz-Steuer ein relevanter Kostenfaktor. Die Investition in schadstoffärmere Fahrzeuge (Euro 6d, S2 und besser) zahlt sich nicht nur durch niedrigere Steuersätze aus, sondern auch durch geringere Mautgebühren auf Bundesfernstraßen. Bei der Flottenplanung sollten die kumulierten Steuerersparnisse über die typische Nutzungsdauer eines LKW (8–12 Jahre) berücksichtigt werden. </p> <p class="mt-2"> Die Kfz-Steuer wird vom <strong>Hauptzollamt</strong> verwaltet und per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei unterjähriger Zulassung wird die Steuer tagesgenau anteilig berechnet. Eine Befreiung ist nur in Ausnahmefällen möglich — etwa für Fahrzeuge des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder für rein elektrisch angetriebene LKW (§ 3d KraftStG, befristet bis 31.12.2030). </p> </div> </div>

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für LKW und Anhänger

Wie wird die Kfz-Steuer für einen Anhänger berechnet?

Anhänger werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert: 7,46 € je angefangene 200 kg (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Die Jahressteuer ist auf einen Höchstbetrag von 373,24 € begrenzt. Das bedeutet: Ab einem Gewicht von ca. 10.000 kg bleibt die Steuer konstant bei 373,24 €.

Was ist der Unterschied zwischen leichtem und schwerem Nutzfahrzeug?

Leichte Nutzfahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3.500 kg und werden mit 11,25 €/200 kg (bis 2.000 kg) oder 12,78 €/200 kg (2.001–3.500 kg) besteuert. Schwere LKW über 3.500 kg werden zusätzlich nach Schadstoffklasse differenziert — mit Sätzen von 6,42 bis 12,78 €/200 kg und einem Höchstbetrag von 556–742 €/Jahr.

Welche Rolle spielt die Schadstoffklasse bei der LKW-Steuer?

Die Schadstoffklasse bestimmt den Steuersatz und den Höchstbetrag für schwere LKW über 3.500 kg. Euro 2+ (S2 und besser): niedrigste Sätze (6,42–7,36 €/200 kg, max. 556 €/Jahr). Euro 1 (S1): mittlere Sätze (6,96–8,00 €/200 kg, max. 600 €/Jahr). Keine Euronorm (G1): höchste Sätze (8,60–12,78 €/200 kg, max. 742 €/Jahr).

Gibt es einen Höchstbetrag für die LKW-Steuer?

Ja, für schwere LKW über 3.500 kg gelten Höchstbeträge je nach Schadstoffklasse: S2 und besser: 556 €/Jahr, S1: 600 €/Jahr, G1: 742 €/Jahr. Für Anhänger beträgt der Höchstbetrag 373,24 €/Jahr. Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg gibt es keinen gesetzlichen Höchstbetrag.

Wie werden Wohnmobile und Spezialfahrzeuge besteuert?

Wohnmobile haben einen eigenen Steuertarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG, der sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Emissionsklasse richtet. Spezialfahrzeuge (z. B. Kranwagen, Feuerwehrfahrzeuge) können Steuerbefreiungen nach § 3 KraftStG genießen. Nutzen Sie für diese Fahrzeugtypen unseren allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner.

Wird die Steuer bei unterjähriger Zulassung anteilig berechnet?

Ja, bei unterjähriger An- oder Abmeldung wird die Kfz-Steuer tagesgenau anteilig berechnet. Das Hauptzollamt erstattet bei einer Abmeldung den zu viel gezahlten Betrag automatisch. Die Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen — ein Dauerauftrag oder Überweisung ist nicht möglich.

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