Berechnen Sie die Kfz-Steuer 2026 für LKW, leichte Nutzfahrzeuge und Anhänger nach § 9 KraftStG. Differenziert nach Fahrzeugart, zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse — inkl. Höchstbeträge und Kappungsgrenzen.
Kfz-Steuer LKW & Anhänger Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 Nr. 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersätze für leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg (11,25–12,78 €/200 kg)
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 9 Abs. 1 Nr. 4 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersätze für LKW über 3.500 kg nach Schadstoff- und Geräuschklasse
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 9 Abs. 1 Nr. 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersatz Anhänger: 7,46 €/200 kg, Höchstbetrag 373,24 €/Jahr
Gültig ab: 1. 4. 1994
- § 8 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Bemessungsgrundlage: zulässiges Gesamtgewicht für LKW und Anhänger
Gültig ab: 1. 4. 1994
Kfz-Steuer 2026 — LKW, Nutzfahrzeuge und Anhänger nach § 9 KraftStG
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für LKW und Anhänger
Wie wird die Kfz-Steuer für einen Anhänger berechnet?
Anhänger werden nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert: 7,46 € je angefangene 200 kg (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG). Die Jahressteuer ist auf einen Höchstbetrag von 373,24 € begrenzt. Das bedeutet: Ab einem Gewicht von ca. 10.000 kg bleibt die Steuer konstant bei 373,24 €.
Was ist der Unterschied zwischen leichtem und schwerem Nutzfahrzeug?
Leichte Nutzfahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3.500 kg und werden mit 11,25 €/200 kg (bis 2.000 kg) oder 12,78 €/200 kg (2.001–3.500 kg) besteuert. Schwere LKW über 3.500 kg werden zusätzlich nach Schadstoffklasse differenziert — mit Sätzen von 6,42 bis 12,78 €/200 kg und einem Höchstbetrag von 556–742 €/Jahr.
Welche Rolle spielt die Schadstoffklasse bei der LKW-Steuer?
Die Schadstoffklasse bestimmt den Steuersatz und den Höchstbetrag für schwere LKW über 3.500 kg. Euro 2+ (S2 und besser): niedrigste Sätze (6,42–7,36 €/200 kg, max. 556 €/Jahr). Euro 1 (S1): mittlere Sätze (6,96–8,00 €/200 kg, max. 600 €/Jahr). Keine Euronorm (G1): höchste Sätze (8,60–12,78 €/200 kg, max. 742 €/Jahr).
Gibt es einen Höchstbetrag für die LKW-Steuer?
Ja, für schwere LKW über 3.500 kg gelten Höchstbeträge je nach Schadstoffklasse: S2 und besser: 556 €/Jahr, S1: 600 €/Jahr, G1: 742 €/Jahr. Für Anhänger beträgt der Höchstbetrag 373,24 €/Jahr. Für leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg gibt es keinen gesetzlichen Höchstbetrag.
Wie werden Wohnmobile und Spezialfahrzeuge besteuert?
Wohnmobile haben einen eigenen Steuertarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG, der sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Emissionsklasse richtet. Spezialfahrzeuge (z. B. Kranwagen, Feuerwehrfahrzeuge) können Steuerbefreiungen nach § 3 KraftStG genießen. Nutzen Sie für diese Fahrzeugtypen unseren allgemeinen Kfz-Steuer-Rechner.
Wird die Steuer bei unterjähriger Zulassung anteilig berechnet?
Ja, bei unterjähriger An- oder Abmeldung wird die Kfz-Steuer tagesgenau anteilig berechnet. Das Hauptzollamt erstattet bei einer Abmeldung den zu viel gezahlten Betrag automatisch. Die Steuer wird per SEPA-Lastschrift eingezogen — ein Dauerauftrag oder Überweisung ist nicht möglich.