Berechnen Sie die Kfz-Steuerbefreiung 2026 für Ihr Elektrofahrzeug nach § 3d KraftStG. Vollelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sind bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit (max. bis 31.12.2030). Vergleichen Sie die Ersparnis gegenüber Plug-in-Hybriden und Verbrennern.
E-Kennzeichen-Privileg — Kfz-Steuer 2026
Rechtsgrundlage
- § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: 10 Jahre ab Erstzulassung, max. bis 31.12.2030
Gültig ab: 1. 1. 2016
- § 9 Abs. 1 Nr. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Steuersätze für PKW: Hubraum- und CO₂-Komponente (Vergleichswert)
Gültig ab: 1. 1. 2021
- § 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) (KraftStG) ↗
Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer
Gültig ab: 1. 4. 1994
E-Kennzeichen-Privileg 2026 — Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Häufige Fragen zum E-Kennzeichen-Privileg
Welche Fahrzeuge profitieren vom E-Kennzeichen-Privileg?
Nur rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) erhalten die volle Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG. Plug-in-Hybride (PHEV) und Verbrenner sind von der Befreiung ausgeschlossen und werden regulär nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert.
Wie lange gilt die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos?
Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich 10 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung, jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2030. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2026 beträgt die Befreiung voraussichtlich 5 Jahre. Nach Ablauf der Befreiung wird eine reduzierte gewichtsbasierte Steuer fällig.
Was passiert nach Ablauf der Steuerbefreiung?
Nach Ende der Befreiung wird das Elektrofahrzeug gewichtsbasiert besteuert — mit einem ermäßigten Satz von etwa 50 % des normalen gewichtsbasierten Tarifs (§ 9 Abs. 2 KraftStG). Für einen typischen Elektro-PKW mit 2.000 kg Gesamtgewicht beträgt die Jahressteuer dann rund 56 €.
Werden Plug-in-Hybride bei der Kfz-Steuer bevorzugt?
Nein, Plug-in-Hybride erhalten keine Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG. Sie werden wie herkömmliche Fahrzeuge nach Hubraum und CO₂-Ausstoß besteuert. Allerdings haben sie oft niedrigere CO₂-Werte als reine Verbrenner, was zu einer geringeren CO₂-Komponente der Steuer führt.
Gilt die Befreiung auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge?
Ja, die Steuerbefreiung nach § 3d KraftStG ist an das Fahrzeug gebunden, nicht an den Halter. Beim Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs läuft die Befreiung ab dem Datum der Erstzulassung weiter — bis maximal 10 Jahre nach Erstzulassung oder bis 31.12.2030, je nachdem was früher eintritt.
Was ist das E-Kennzeichen und welche Vorteile bietet es?
Das E-Kennzeichen (erkennbar am „E" nach der Ziffernkombination) berechtigt neben der Steuerbefreiung zu weiteren kommunalen Privilegien: kostenfreies Parken in vielen Städten, Nutzung von Busspuren (nach kommunaler Freigabe) und Befreiung von bestimmten Fahrverboten. Die genauen Vorteile variieren je nach Kommune.