Berechnen Sie die Kfz-Steuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen nach § 10a KraftStG: PKW, LKW und Wohnmobile zahlen 191,73 € pro Jahr, Krafträder 46,02 € pro Jahr — als Pauschsteuer unabhängig von Hubraum, Gewicht oder Schadstoffklasse.
Rechtsgrundlage
- § 10a Kraftfahrzeugsteuergesetz — Pauschsteuer für Oldtimer (KraftStG) ↗
Pauschsteuer für Oldtimer (H-Kennzeichen): PKW/LKW/Wohnmobil 191,73 €/Jahr, Krafträder 46,02 €/Jahr
Gültig ab: 1. 1. 1992
- § 2 Abs. 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz — Definition Oldtimer (KraftStG) ↗
Oldtimer: mindestens 30 Jahre alt, überwiegend im Originalzustand erhalten, historisches Interesse
Gültig ab: 1. 1. 1992
Kurz zum Thema: Kfz-Steuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen
Oldtimer-Enthusiasten in Deutschland profitieren von einem steuerlichen Sonderregime: Fahrzeuge mit dem H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen) unterliegen nach § 10a KraftStG einer einfachen Pauschsteuer. Statt der regulären, aufwendigen Berechnung auf Basis von Hubraum, Emissionen und Gewicht gilt ein fester Jahresbetrag — unabhängig vom konkreten Fahrzeugtyp innerhalb der Kategorie. Dies vereinfacht die Kostenkalkulation erheblich und kann je nach Fahrzeug zu einer deutlichen Ersparnis führen.
Pauschsteuersätze nach § 10a KraftStG
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Fahrzeugklassen für die Pauschsteuer: Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile zahlen einheitlich 191,73 € pro Jahr. Krafträder (Motorräder) werden mit 46,02 € pro Jahr deutlich günstiger besteuert. Der entscheidende Vorteil: Ein Oldtimer-PKW mit 4.000 cm³ Hubraum zahlt exakt denselben Betrag wie ein 1.000 cm³-Fahrzeug. Die Schadstoffklasse — bei alten Fahrzeugen oft ungünstig — spielt ebenfalls keine Rolle.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Um das H-Kennzeichen zu erhalten, müssen Fahrzeuge nach § 2 Abs. 2a KraftStG und der StVZO bestimmte Kriterien erfüllen: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, überwiegend im Originalzustand erhalten sein — also keine wesentlichen technischen Veränderungen — und von historischem Interesse sein. Ein anerkannter Sachverständiger (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) stellt ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO aus. Das H wird dann als letzter Buchstabe im Kennzeichen geführt, z.B. "M-AB 1234H".
Vergleich mit regulärer Kfz-Steuer
Ohne H-Kennzeichen würde ein klassischer Oldtimer-PKW nach dem regulären Tarif berechnet. Ein Benziner mit 3.000 cm³ Hubraum zahlt 2,00 € je angefangene 100 cm³ = 60 €. Dazu käme die CO₂-Komponente nach dem aktuellen Tarif. Bei einem älteren Fahrzeug mit hohem CO₂-Ausstoß (oft 200–300 g/km) summieren sich die Steuern schnell auf mehrere hundert Euro jährlich. Im Vergleich erscheint die H-Kennzeichen-Pauschsteuer von 191,73 € sehr attraktiv. Gleichzeitig muss bedacht werden, dass Oldtimer-Versicherungen und Wartungskosten oft höher sind.
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Steuer Oldtimer H-Kennzeichen
Was ist das H-Kennzeichen und wer bekommt es?
Das H-Kennzeichen (Historisches Kennzeichen) kennzeichnet Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt sind. Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2a KraftStG: Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, überwiegend im Originalzustand erhalten sein und von historischem Interesse sein. Ein Gutachten nach § 23 StVZO ist erforderlich. Das H-Kennzeichen berechtigt zur Nutzung der Oldtimer-Pauschsteuer.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen?
Nach § 10a KraftStG gilt eine feste Pauschsteuer: PKW, LKW und Wohnmobile zahlen 191,73 € pro Jahr, Krafträder (Motorräder) zahlen 46,02 € pro Jahr. Diese Pauschsteuer ist unabhängig von Hubraum, Motorleistung, Schadstoffklasse oder zulässigem Gesamtgewicht. Es handelt sich um einen erheblichen Vorteil gegenüber regulären Kraftfahrzeugsteuern.
Wie hoch wäre die Steuer ohne H-Kennzeichen?
Ohne H-Kennzeichen würde ein Oldtimer-PKW nach dem regulären Tarif besteuert: Hubraum × 2,00 €/100 cm³ (Otto) oder 9,50 €/100 cm³ (Diesel) zuzüglich CO₂-Komponente. Ein älterer Benziner mit 2.500 cm³ Hubraum würde so schnell 200–400 €/Jahr kosten — deutlich mehr als die Oldtimer-Pauschsteuer. Umso wichtiger ist die korrekte Einstufung als Oldtimer.
Darf ich mit einem H-Kennzeichen-Fahrzeug täglich fahren?
Ja, Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr ohne Einschränkungen genutzt werden — auch täglich. Im Gegensatz zum roten Händlerkennzeichen gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Allerdings ist das Fahrzeug für historische Zwecke gedacht; bei rein gewerblicher Nutzung kann die Anerkennung als Oldtimer entfallen.
Was kostet der Unterhalt eines Oldtimers noch neben der Steuer?
Neben der günstigen Pauschsteuer sind weitere Kosten zu beachten: Versicherung (Oldtimer-Haftpflicht ab ca. 100–200 €/Jahr), Hauptuntersuchung alle 2 Jahre, Reparatur und Ersatzteile (oft teurer als bei Neuwagen), sowie ggf. Einstellplatz. Viele Oldtimer-Enthusiasten schätzen aber den emotionalen Wert und die langfristige Wertstabilität als Kompensation.
Gilt die Pauschsteuer auch für ausländische Oldtimer-Zulassungen?
Die Kfz-Steuer nach § 10a KraftStG gilt für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland dauerhaft genutzt werden, sind grundsätzlich auch in Deutschland zulassungspflichtig. EU-Staatsangehörige können ihr Fahrzeug für eine begrenzte Zeit (üblicherweise 6 Monate) mit ausländischem Kennzeichen fahren, danach ist eine deutsche Zulassung erforderlich.