§ 850c ZPO

Berechnen Sie den pfändbaren Anteil Ihres Monatsgehalts nach der Pfändungstabelle 2026 (§ 850c ZPO). Der Rechner ermittelt Freibetrag, pfändbaren Betrag und Pfändungsquote auf Basis von Nettoeinkommen und Unterhaltsberechtigten.

Letzte Aktualisierung: 9. 4. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Pfändungstabelle 2026: Pfändbares Einkommen berechnen

Die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO bestimmt, welcher Teil des Arbeitseinkommens gepfändet werden darf. Ziel ist es, dem Schuldner ein Existenzminimum zu sichern, ohne dass Gläubiger vollständig leer ausgehen. Der gesetzliche Grundfreibetrag 2026 beträgt 1.491,75 €.

Staffelung der Pfändung

Das Nettoeinkommen bis zur Pfändungsfreigrenze ist vollständig unpfändbar. Der darüber liegende Betrag wird nach einem gestaffelten Schlüssel aus der Pfändungstabelle aufgeteilt: Bei niedrigem Überschuss ist der pfändbare Anteil gering, bei hohem Einkommen steigt er. Ab ca. 4.463,87 € Nettoeinkommen (ohne Unterhaltspflichten) ist der gesamte Mehrbetrag pfändbar.

Unterhaltspflichten und erhöhter Schutz

Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich die Freigrenze und damit der Schutz des Einkommens. Die Freigrenze steigt für die erste Person um 560,89 €, für jede weitere um 312,73 €. Gleichzeitig erhöht sich auch der Schwellenwert für die vollständige Pfändbarkeit. Ein Schuldner mit zwei Kindern hat dadurch deutlich weniger pfändbares Einkommen.

Praktische Bedeutung für Gläubiger und Schuldner

Für Gläubiger zeigt der Rechner, wie viel monatlich durch eine Lohnpfändung eingetrieben werden kann. Für Schuldner ist ersichtlich, welcher Betrag des Gehalts auf jeden Fall geschützt ist. Bei Pfändungsbescheiden empfiehlt es sich, die Berechnung durch einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung überprüfen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen zur Pfändungstabelle

Was zeigt die Pfändungstabelle 2026?

Die Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO) zeigt für verschiedene Nettoeinkommen und Unterhaltsberechtigte-Anzahlen, welcher Betrag monatlich gepfändet werden darf. Sie ist gesetzlich festgelegt und wird alle zwei Jahre aktualisiert.

Wie berechnet sich der pfändbare Betrag?

Zunächst wird die persönliche Pfändungsfreigrenze ermittelt (Grundfreibetrag + Unterhaltszuschläge). Der darüber liegende Betrag des Nettoeinkommens ist pfändbar, aber nicht vollständig: Die Pfändungstabelle legt einen gestaffelten pfändbaren Anteil fest. Bei sehr hohem Einkommen ist alles über ca. 4.463 € vollständig pfändbar.

Gilt die Pfändungstabelle auch für Selbstständige?

Nein, § 850c ZPO gilt nur für Arbeitseinkommen. Bei Selbstständigen richtet sich die Pfändung nach § 850i ZPO: Das Vollstreckungsgericht setzt einen pfandfreien Betrag fest, der dem Schuldner für seinen Lebensunterhalt und zur Berufsausübung verbleiben muss.

Was passiert mit Weihnachtsgeld oder Sonderzahlungen?

Einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld unterliegen ebenfalls der Pfändung. Sie werden grundsätzlich nach denselben Pfändungsregeln behandelt wie laufendes Gehalt — es gibt aber Sonderregeln für Bezüge, die einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.

Kann ein Arbeitgeber das Gehalt trotz Pfändungsbeschluss auszahlen?

Nein — erhält ein Arbeitgeber einen Pfändungsbeschluss, muss er den pfändbaren Betrag direkt an den Gläubiger abführen. Zahlt er trotzdem den vollen Lohn an den Arbeitnehmer aus, haftet er dem Gläubiger gegenüber für den Schaden. Der Arbeitgeber wird durch die Drittschuldnerpflicht in die Pflicht genommen.

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?

Eine Lohnpfändung läuft so lange, bis die vollstreckbare Forderung einschließlich Zinsen und Kosten vollständig beglichen ist. Es gibt keine gesetzliche Maximaldauer. Bei der Insolvenz des Schuldners endet die Einzelzwangsvollstreckung, und es gilt der Insolvenzbeschlag.

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