§ 32a EStG 2023

Archiv-Rechner für das Steuerjahr 2023: Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit dem gültigen EStG-Tarif 2023 — Grundfreibetrag 10.908 €, KV-BBG 59.850 €/Jahr, alle sechs Steuerklassen.

Brutto-Netto-Rechner 2023

Nettogehalt 2023 berechnen — Archiv-Rechner für Steuerjahr 2023 (§ 32a EStG)

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2023 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Dieser Archiv-Rechner verwendet ausschließlich die steuerrechtlichen Eckwerte des Jahres 2023. Er ist nützlich für Nachberechnungen, Einsprüche gegen Steuerbescheide oder die Überprüfung von Lohnabrechnungen aus dem Jahr 2023.

EStG-Tarif 2023 im Überblick

Der Einkommensteuertarif 2023 sah folgende Zonen vor: Bis 10.908 Euro war das Einkommen steuerfrei (Grundfreibetrag). Zwischen 10.909 und 15.999 Euro galt eine progressive Zone von 14 % bis ca. 24 %. Von 16.000 bis 62.809 Euro stieg der Tarif weiter von ca. 24 % auf 42 %. Ab 62.810 Euro galt der Spitzensteuersatz von 42 %, ab 277.826 Euro der Reichensteuersatz von 45 %.

Sozialversicherung 2023

Die Beitragssätze 2023 unterschieden sich von 2026: KV-Beitrag für Arbeitnehmer 8,15 % (7,3 % + 0,85 % Zusatzbeitrag), KV-BBG 59.850 €/Jahr. RV-Beitrag 9,3 %, RV-BBG West 87.600 €/Jahr. AV-Beitrag 1,3 %, PV-Beitrag 1,525 % (ohne Kinder 1,775 %).

Steuerklassen und ihre Wirkung 2023

Die sechs Steuerklassen hatten 2023 dieselben Grundprinzipien wie heute: Steuerklasse I für Ledige, II für Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag 4.260 €), III für Verheiratete mit höherem Einkommen (Splitting-Vorteil), IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, V für Verheiratete mit niedrigerem Einkommen und VI für den Zweit-Job ohne Grundfreibetrag.

Häufig gestellte Fragen zum Steuerjahr 2023

Was war der Grundfreibetrag 2023?

Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag betrug 2023 genau 10.908 Euro. Einkünfte bis zu diesem Betrag blieben steuerfrei.

Ab welchem Betrag galt 2023 der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz von 42 % galt ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro. Der Reichensteuersatz von 45 % begann ab 277.826 Euro.

Wie hoch war die KV-Beitragsbemessungsgrenze 2023?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2023 jährlich 59.850 Euro (monatlich 4.987,50 Euro). Der allgemeine KV-Beitragssatz für Arbeitnehmer betrug 7,3 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 0,85 % = 8,15 %.

Wie unterscheidet sich der Rechner für 2023 vom Rechner für 2026?

Die 2023-Version verwendet die Tarif-Eckwerte des Jahres 2023 (Grundfreibetrag 10.908 €, KV-BBG 59.850 €, RV-BBG West 87.600 €) — nicht die aktuellen 2026-Werte. Dies ist wichtig für Nachberechnungen vergangener Steuerjahre.

Gilt für nachträgliche Steuererklärungen der 2023-Tarif?

Ja. Für die Einkommensteuererklärung 2023 (Abgabefrist im Normalfall 31. Juli 2024, mit Steuerberater 28. Februar 2025) gilt immer der Tarif des Veranlagungsjahres 2023.

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