§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Berechnen Sie den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil aus Ihrem Dienstwagen nach der 1%-Regelung (Verbrenner) oder der 0,25 %- bzw. 0,5 %-Regelung (Elektrofahrzeuge) — inklusive Fahrkostenanteil für Pendelstrecke.

Dienstwagen 1%-Regelung 2026

Geldwerten Vorteil Dienstwagen berechnen — 1 %, 0,5 % und 0,25 % (§ 6 EStG)

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung ist ein beliebter geldwerter Vorteil — und zugleich ein komplexes steuerliches Thema. Die 1%-Regelung ist die einfachste Methode: Der monatliche Vorteil wird pauschal mit 1 % des Brutto-Listenpreises angesetzt, ohne Belege über tatsächliche Privatfahrten zu benötigen.

Berechnung nach der 1%-Regelung

Der geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Erstens der Privatanteil (1 % des Listenpreises pro Monat) für allgemeine Privatnutzung. Zweitens der Fahrkostenanteil (0,03 % × Listenpreis × einfache Entfernung Wohnung–Arbeit) für Pendlerfahrten. Beide Beträge zusammen ergeben den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, der dem Bruttogehalt zugerechnet wird.

Steuerliche Begünstigung für Elektrofahrzeuge

Seit 2019 gilt für rein elektrische Dienstwagen (BEV) eine reduzierte Bemessungsgrundlage. Fahrzeuge ab Erstzulassung 2022 mit einem Listenpreis bis 60.000 Euro (netto) werden nur mit 0,25 % des Listenpreises bewertet. Bei höherem Preis oder Zulassung 2019–2021 gilt 0,5 %. Diese Regelung wurde bis 31.12.2030 verlängert und gilt auch für Plug-in-Hybride unter bestimmten Voraussetzungen.

Alternative: Fahrtenbuch

Wer den Dienstwagen überwiegend beruflich nutzt, fährt mit einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch oft günstiger. Alle Fahrten müssen dabei zeitnah eingetragen werden (Datum, Ziel, km-Stand, Zweck). Das Finanzamt prüft Fahrtenbücher häufig kritisch; formale Fehler können zur Verwerfung führen.

Häufig gestellte Fragen zur 1%-Regelung

Was ist die 1%-Regelung beim Dienstwagen?

Die 1%-Regelung ist eine Pauschalierungsmethode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung eines Dienstwagens. Monatlich werden 1 % des Brutto-Listenpreises (inkl. USt. und Sonderausstattung) als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesetzt.

Wie wird der Fahrkostenanteil berechnet?

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer einfacher Entfernung pro Monat hinzu. Bei 30 km Entfernung und 40.000 € Listenpreis wären das 40.000 × 0,0003 × 30 = 360 € pro Monat.

Was gilt für Elektrofahrzeuge 2026?

Für rein elektrische Fahrzeuge (BEV) mit einem Listenpreis bis 60.000 € (Nettopreis) gilt seit 2022 die 0,25 %-Regelung. Bei höherem Listenpreis gilt 0,5 %. Für Fahrzeuge, die zwischen 2019 und 2021 zugelassen wurden, gilt einheitlich 0,5 %.

Kann ich statt der 1%-Regelung ein Fahrtenbuch nutzen?

Ja. Das Fahrtenbuch ist die Alternative zur Pauschalierungsmethode. Es muss vollständig und zeitnah geführt werden und ermöglicht eine exakte Aufteilung zwischen privaten und beruflichen Fahrten. Lohnt sich meist nur bei wenigen Privatfahrten.

Welcher Listenpreis gilt für gebrauchte Dienstwagen?

Bei der 1%-Regelung wird stets der ursprüngliche inländische Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt — unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht überlassen wird. Der Zeitwert spielt keine Rolle.

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