§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Berechnen Sie den geldwerten Vorteil Ihres Elektro-Dienstwagens — 0,25 % für BEV mit Listenpreis bis 60.000 €, 0,5 % für BEV über 60.000 € — und vergleichen Sie direkt mit der 1 %-Regelung für Verbrenner.

Dienstwagen Elektro Rechner 2026

Geldwerten Vorteil Elektro-Dienstwagen berechnen — 0,25 % und 0,5 %-Regelung (§ 6 EStG)

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Letzte Aktualisierung: 16. 3. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema

Die steuerliche Begünstigung von Elektro-Dienstwagen ist eines der stärksten fiskalischen Instrumente zur Förderung der E-Mobilität in Deutschland. Durch die reduzierte Bemessungsgrundlage zahlen Arbeitnehmer deutlich weniger Steuern auf die private Nutzung eines Elektrodienstwagens als auf einen gleichwertigen Verbrenner.

Entwicklung der E-Auto-Regelung seit 2019

2019 wurde die 0,5 %-Regelung für Elektro- und Hybridfahrzeuge eingeführt. Seit 2022 gilt für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro die noch günstigere 0,25 %-Regelung. Die Förderung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 bis 31. Dezember 2030 verlängert.

Praktischer Unterschied: Zahlenbeispiel

Ein Elektro-Dienstwagen mit 45.000 € Listenpreis und 30 km Pendelstrecke: Geldwerter Vorteil nach 0,25 %-Regelung = 112,50 € + 405 € (Fahrtanteil) = 517,50 €/Monat. Vergleich Verbrenner (1 %): 450 € + 405 € = 855 €/Monat. Die monatliche Differenz von 337,50 € spart bei 35 % Grenzsteuersatz rund 118 € Steuern pro Monat — über 1.400 € pro Jahr.

Voraussetzungen für die 0,25 %-Regelung

Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein (keine Verbrennungsanlage). Der Brutto-Listenpreis darf 60.000 Euro nicht übersteigen. Die Erstzulassung muss ab dem 1. Januar 2022 liegen (für 0,25 %). Plug-in-Hybride fallen nicht unter diese Regelung.

Häufig gestellte Fragen zum Elektro-Dienstwagen

Was gilt für Elektro-Dienstwagen ab 2022?

Rein elektrische Dienstwagen (BEV, keine Hybride) mit einem Brutto-Listenpreis bis 60.000 Euro werden ab Erstzulassung 2022 mit nur 0,25 % des Listenpreises monatlich bewertet. Bei Listenpreis über 60.000 Euro gilt 0,5 %.

Gilt die 0,25 %-Regelung auch für Plug-in-Hybride?

Nein. Plug-in-Hybride fallen unter die 0,5 %-Regelung — aber nur wenn sie bestimmte CO₂-Emissionsgrenzwerte einhalten. Reine Elektrofahrzeuge (BEV, kein Verbrennungsmotor) profitieren von der 0,25 %-Regelung.

Bis wann gilt die Steuerförderung für E-Dienstwagen?

Die 0,25 %- und 0,5 %-Regelung für Elektrofahrzeuge wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 bis 31. Dezember 2030 verlängert.

Wie berechne ich den Vorteil bei einem Elektro-Dienstwagen im Vergleich zu einem Verbrenner?

Verwenden Sie diesen Rechner: Der "Vergleich Verbrenner"-Wert zeigt den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung. Der Unterschied zu Ihrem E-Fahrzeugvorteil (0,25 % oder 0,5 %) zeigt die monatliche Steuerersparnis.

Zählt beim Listenpreisvergleich der Netto- oder Bruttopreis?

Für die Prüfung der 60.000-Euro-Grenze (Berechtigung für 0,25 %) gilt der Brutto-Listenpreis (mit USt.) zur Erstzulassung — anders als frühere BMF-Schreiben zunächst kommuniziert. Seit dem BMF-Schreiben 2022 gilt der Bruttopreis.

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