Ab 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 €/Stunde, ab 2027 14,60 €/Stunde (MiLoV5). Berechnen Sie den Monats- und Jahresverdienst und vergleichen Sie optional Ihr aktuelles Gehalt mit dem Mindestlohn.
Mindestlohn 2026/2027 Rechner
Aktueller gesetzlicher Mindestlohn nach MiLoV5 — Monats- und Jahresverdienst berechnen
Rechtsgrundlage
- § 1 Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) ↗
Mindestlohnsätze 2026 (13,90 €) und 2027 (14,60 €)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gültig ab: 1. 1. 2015
- § 20 Mindestlohngesetz (MiLoG) ↗
Ordnungswidrigkeiten bei Mindestlohnunterschreitung
Gültig ab: 1. 1. 2015
Mindestlohn in Deutschland — Übersicht und Berechnung
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, festgelegt im Mindestlohngesetz (MiLoG). Die konkrete Höhe wird regelmäßig durch Verordnung angepasst. Aktuell regelt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) die Sätze für 2026 und 2027. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 € brutto pro Stunde, ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 € brutto pro Stunde.
Berechnung des Monats- und Jahresverdienstes
Um aus dem Stundenlohn ein monatliches Bruttogehalt zu berechnen, multipliziert man die vereinbarten Wochenstunden mit dem Faktor 4,33 (= 52 Wochen ÷ 12 Monate) und anschließend mit dem Mindestlohnsatz. Bei einer regulären 40-Stunden-Woche ergeben sich für 2026 rund 173,20 Monatsstunden und damit ein Mindestbruttogehalt von ca. 2.407 € pro Monat bzw. rund 28.890 € pro Jahr.
Für wen gilt der Mindestlohn?
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, unabhängig von Branche, Arbeitszeit oder Beschäftigungsform. Das umfasst Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte und Minijobber gleichermaßen. Ausnahmen bestehen nur für Auszubildende, bestimmte Praktikanten (Pflichtpraktika, Orientierungspraktika bis 3 Monate), ehrenamtlich Tätige und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Wiederaufnahme einer Beschäftigung (§ 22 MiLoG).
Mindestlohn und Teilzeitarbeit
Bei Teilzeitbeschäftigung gilt derselbe Stundensatz wie bei Vollzeit. Ein Arbeitnehmer mit 20 Wochenstunden hat Anspruch auf mindestens 13,90 € pro Stunde, was einem Monatsgehalt von ca. 1.204 € brutto entspricht. Der Rechner ermöglicht die Eingabe beliebiger Wochenstunden, sodass auch ungewöhnliche Teilzeitmodelle (15, 25 oder 32 Stunden) korrekt berechnet werden.
Vergleich mit dem aktuellen Gehalt
Unser Rechner bietet optional einen Gehaltsvergleich: Geben Sie Ihr aktuelles Bruttomonatsgehalt ein und erfahren Sie sofort, ob es über oder unter dem Mindestlohn liegt. Der Rechner ermittelt Ihren effektiven Stundenlohn und die monatliche Differenz. Bei einer Unterschreitung können Arbeitnehmer die Differenz nachfordern — der Nachzahlungsanspruch verjährt erst nach drei Jahren gemäß § 195 BGB.
Häufige Fragen zum Mindestlohn
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 € brutto pro Stunde. Dies ergibt sich aus § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5). Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem monatlichen Bruttomindestlohn von ca. 2.407 €.
Wann steigt der Mindestlohn auf 14,60 €?
Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 € brutto pro Stunde (§ 1 Abs. 2 MiLoV5). Das bedeutet eine Erhöhung um 0,70 € gegenüber 2026 und entspricht bei Vollzeit ca. 2.528 € brutto monatlich.
Wie berechnet man den Monatslohn aus dem Mindestlohn?
Die Formel lautet: Monatslohn = Wochenstunden × 4,33 × Mindestlohn pro Stunde. Der Faktor 4,33 entspricht der durchschnittlichen Wochenanzahl pro Monat (52 Wochen / 12 Monate). Bei 40 Wochenstunden und 13,90 € Mindestlohn ergibt sich: 40 × 4,33 × 13,90 = ca. 2.407 € brutto.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland — unabhängig von Arbeitszeit, Beschäftigungsform (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) oder Branche. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Gruppen wie Auszubildende, Pflichtpraktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten (§ 22 MiLoG).
Was droht bei Unterschreitung des Mindestlohns?
Arbeitgeber, die den Mindestlohn nicht zahlen, begehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 21 MiLoG. Es drohen Bußgelder bis zu 500.000 €. Außerdem kann der Arbeitnehmer die Differenz nachfordern — der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Bei vorsätzlicher Unterschreitung können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Wie hat sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 mit 8,50 € eingeführt und ist seitdem mehrfach gestiegen: 2017 auf 8,84 €, 2019 auf 9,19 €, 2020 auf 9,35 €, 2021 auf 9,50–9,60 €, 2022 auf 9,82–12,00 €, 2024 auf 12,41 €, 2025 auf 12,82 €, 2026 auf 13,90 € und 2027 auf 14,60 €.