Berechnen Sie Ihren monatlichen Pflegeversicherungsbeitrag für 2025 — inklusive des Kinderlosenzuschlags von 0,6 %. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen insgesamt 2,4 % des Bruttogehalts (bis zur BBG), der Arbeitgeber stets 1,8 %.
Pflegebeitrag Kinderlose Rechner 2025
Pflegeversicherungsbeitrag nach § 55 SGB XI — inkl. Kinderlosenzuschlag 0,6 %
Rechtsgrundlage
- § 55 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Beitragssatz 3,6 % + Kinderlosenzuschlag 0,6 %
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 58 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Tragung der Beiträge — AN und AG je 1,8 %
Gültig ab: 1. 1. 2025
Pflegeversicherung 2025: Beiträge und Kinderlosenzuschlag
Die Pflegeversicherung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie sichert Versicherte ab, wenn sie im Alter oder durch Krankheit pflegebedürftig werden. Der Beitragssatz wurde zum 1. Juli 2023 auf 3,6 % angehoben und gilt seitdem unverändert auch für das Jahr 2025. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen diesen Beitrag grundsätzlich hälftig — also je 1,8 % des Bruttogehalts.
Kinderlosenzuschlag: 0,6 % zusätzlich für Kinderlose ab 23 Jahren
Eine Besonderheit der deutschen Pflegeversicherung ist der Kinderlosenzuschlag. Wer keine Kinder hat und das 23. Lebensjahr vollendet hat, zahlt gemäß § 55 Abs. 3a SGB XI einen Zuschlag von 0,6 % des Bruttogehalts. Dieser Zuschlag wird ausschließlich vom Arbeitnehmer getragen — der Arbeitgeber bleibt bei seinen 1,8 % ohne Zuschlag. Damit beträgt der Gesamtbeitrag für kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren: AN 2,4 % + AG 1,8 % = 4,2 %.
Beitragsbemessungsgrenze und Berechnung
Wie bei allen Sozialversicherungszweigen gilt auch in der Pflegeversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für 2025 liegt diese bei 5.512,50 € pro Monat bzw. 66.150 € pro Jahr. Einkommen über dieser Grenze wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt. Der maximale monatliche AN-Beitrag ohne Kinderlosenzuschlag beträgt damit 5.512,50 × 1,8 % = 99,23 €, mit Zuschlag 5.512,50 × 2,4 % = 132,30 €.
Beitragsabschläge für Eltern mit mehreren Kindern
Seit Juli 2023 gibt es nicht nur den Kinderlosenzuschlag, sondern auch Beitragsabschläge für Eltern mit mehreren Kindern. Ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind werden jeweils 0,25 % vom AN-Beitrag abgezogen, solange die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eltern mit fünf oder mehr Kindern zahlen den geringstmöglichen Beitrag. Diese Abschläge müssen dem Arbeitgeber durch geeignete Nachweise (z. B. Geburtsurkunden) gegenüber dem Arbeitgeber nachgewiesen werden.
Unterschiede je nach Bundesland (Sachsen)
In Sachsen gilt eine historische Ausnahme: Da das Land bei Einführung der Pflegeversicherung 1995 einen Feiertag (Buß- und Bettag) abgeschafft hat, tragen die Arbeitnehmer in Sachsen einen um 0,5 % höheren Anteil. Sie zahlen statt 1,8 % insgesamt 2,3 % (ohne Kinderlosenzuschlag), der Arbeitgeber entsprechend nur 1,3 %. Der vorliegende Rechner berechnet nach dem Bundesstandard (ohne Sachsen-Sonderregel).
Häufige Fragen zur Pflegeversicherung
Viele Versicherte fragen sich, ob sie den Kinderlosenzuschlag auch zahlen müssen, wenn sie zwar keine eigenen Kinder haben, aber Kinder adoptiert oder in Pflegefamilien betreut haben. Grundsätzlich gilt: Biologische und adoptierte Kinder befreien gleichermaßen vom Zuschlag. Pflegekinder, die dauerhaft in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden, können ebenfalls befreiend wirken — hier lohnt sich eine Rücksprache mit der Krankenkasse.
Häufige Fragen zur Pflegeversicherung 2025
Wie hoch ist der Pflegebeitrag 2025?
Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2025 insgesamt 3,6 % (AN und AG je 1,8 %). Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,2 % (AN: 2,4 %, AG: 1,8 %).
Wer muss keinen Kinderlosenzuschlag zahlen?
Eltern mit Kindern sind vom Kinderlosenzuschlag befreit. Ab dem 2. Kind gibt es zudem Beitragsabschläge je nach Kinderzahl. Auch Personen unter 23 Jahren zahlen den Zuschlag noch nicht.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung 2025?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt 2025 bei 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr). Auf Einkommensteile darüber fallen keine Pflegeversicherungsbeiträge an.
Ab wann gilt der Kinderlosenzuschlag?
Der Kinderlosenzuschlag gilt ab dem 23. Lebensjahr für kinderlose Versicherte. Jüngere Versicherte zahlen zunächst keinen Zuschlag.
Zahlt der Arbeitgeber auch den Kinderlosenzuschlag?
Nein, den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,6 % trägt ausschließlich der Arbeitnehmer alleine. Der Arbeitgeber zahlt stets nur 1,8 % des Bruttogehalts (bis zur BBG).