Wie viel Pflegegeld steht Ihnen oder Ihren Angehörigen zu? Wählen Sie den Pflegegrad und die Pflegeform — unser Rechner zeigt Ihnen alle Leistungen der Pflegeversicherung 2026: Pflegegeld, Sachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag auf einen Blick.
Pflegegeld Sätze Rechner 2026
Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach Pflegegrad — SGB XI
Rechtsgrundlage
- § 37 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen — PG 2: 332 €, PG 3: 573 €, PG 4: 765 €, PG 5: 947 €
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 36 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 39 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Verhinderungspflege bis 1.612 €/Jahr (PG 2–5)
Gültig ab: 1. 1. 2025
- § 45b Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ↗
Entlastungsbetrag 125 €/Monat für alle Pflegegrade
Gültig ab: 1. 1. 2025
Pflegegeld 2026 — Beträge und Leistungen im Überblick
Pflegegeld 2026 — Übersicht nach Pflegegrad
Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad: von 332 € (Pflegegrad 2) bis 947 € (Pflegegrad 5). Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, hat aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat.
Pflegesachleistung — ambulante Pflegedienste
Wer einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält statt des Pflegegelds die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI). Die Beträge sind höher: von 761 € (PG 2) bis 2.200 € (PG 5) monatlich. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Wird die Sachleistung nur teilweise genutzt, kann ein anteiliges Pflegegeld beansprucht werden (Kombinationsleistung § 38 SGB XI).
Verhinderungspflege — Vertretung bei Ausfall
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sichert die Pflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 1.612 € pro Jahr für bis zu 6 Wochen zur Verfügung. Zusätzlich kann die Kurzzeitpflege anteilig für die Verhinderungspflege genutzt werden, was das Gesamtbudget auf bis zu 3.386 € erhöhen kann.
Entlastungsbetrag — für alle Pflegegrade
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 € monatlich und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann nur für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote verwendet werden: Tagesstruktur, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Nicht genutzte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden — de facto also 1.500 € pro Jahr angespart werden.
Pflegereform 2025 — aktuelle Sätze
Die aktellen Pflegegeldbeträge gelten seit dem 1. Januar 2025 (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Die Sätze wurden im Vergleich zu 2024 um ca. 5 % angehoben. Weitere Anpassungen sind abhängig von politischen Entscheidungen zur Finanzreform der Pflegeversicherung. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 2026 3,4 % (kinderlose Personen: 4,0 %).
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld 2026 beträgt für Pflegegrad 2: 332 €, Pflegegrad 3: 573 €, Pflegegrad 4: 765 € und Pflegegrad 5: 947 € monatlich. Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat. Die Sätze gelten für häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?
Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige ausgezahlt — der Pflegebedürftige erhält Geld und kann es frei für die Pflege verwenden. Die Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) hingegen wird direkt an ambulante Pflegedienste gezahlt. Beide Leistungen können anteilig kombiniert werden (Kombinationsleistung § 38 SGB XI).
Können Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert werden?
Ja, durch die sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Wenn die Sachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wird, bleibt ein anteiliges Pflegegeld erhalten. Beispiel: Wird 50 % der Sachleistung genutzt, gibt es noch 50 % des Pflegegelds. Diese Kombination ermöglicht es, sowohl professionelle Dienste als auch Angehörigenpflege zu kombinieren.
Was ist die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI greift, wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. Angehörige) vorübergehend verhindert ist — durch Urlaub, Krankheit oder sonstige Gründe. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bis zu 1.612 € pro Jahr (entspricht ca. 6 Wochen) für eine Ersatzpflegeperson oder einen Pflegedienst.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie wird er verwendet?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er ist zweckgebunden und kann nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden — z.B. Tagesbetreuung, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Das Pflegegeld muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicprüfdienst mit der Begutachtung. Der Pflegegrad wird anhand von sechs Lebensbereichen (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags) ermittelt. Ein Widerspruch gegen den festgestellten Pflegegrad ist möglich.