Wie viel bringen Ihre Überstunden netto 2026? Geben Sie Stundenlohn, Überstundenzahl, Zuschlag und Steuerklasse ein — der Rechner zeigt Ihnen Brutto, Nettoauszahlung und bei Bedarf den Freizeitausgleich auf einen Blick.
Überstunden-Konto Rechner 2026
Rechtsgrundlage
- § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ↗
Werktägliche Arbeitszeit max. 8h (Ausnahme bis 10h mit 6-Monats-Ausgleich)
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) ↗
Steuerbefreiung für Sonntags- (50 %), Feiertags- (125 %) und Nachtarbeitszuschläge (25 %)
Gültig ab: 1. 1. 2026
Überstunden-Vergütung 2026 — Brutto, Netto und steuerfreie Zuschläge
Überstunden in Deutschland: Rechtliches und Vergütung
Überstunden fallen an, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt Obergrenzen: maximal 10 Stunden täglich, in einem 6-Monats-Durchschnitt maximal 8 Stunden. Ob und wie Überstunden vergütet werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Berechnung der Überstundenvergütung
Die Grundvergütung ergibt sich aus Stundenlohn × Anzahl der Überstunden. Hinzu kommt ein eventueller Überstundenzuschlag (üblich: 25 bis 50 %), der im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein muss. Das Bruttoergebnis wird dann wie normales Arbeitsentgelt versteuert und sozialversicherungspflichtig behandelt — mit Ausnahme bestimmter Zuschläge für Sonder-Arbeitszeiten.
Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 3b EStG bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei: Sonntagszuschlag bis 50 %, Feiertagszuschlag bis 125 % (teils 175 % an Heiligabend, Neujahr, 1. Mai). Die Steuerfreiheit bezieht sich auf den tatsächlich gezahlten Zuschlag — nicht auf den Grundlohn. Voraussetzung ist, dass der Grundlohn nicht mehr als 50 €/Stunde beträgt. Reine Überstundenzuschläge (z. B. Mehrarbeitsprämie) ohne Bezug zur besonderen Lage der Arbeitszeit sind immer steuerpflichtig.
Freizeitausgleich als Alternative
Statt Auszahlung können Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden (Arbeitszeitkonto). Der Freizeitausgleich ist steuer- und sozialversicherungsfrei, weil keine Auszahlung erfolgt. Tarifverträge sehen häufig vor, dass Überstunden bevorzugt als Freizeit abzubauen sind. Bei Kündigung muss ein vorhandenes Guthaben ausgezahlt werden.
Überstunden und Mindestlohn
Jede geleistete Arbeitsstunde — auch Überstunden — muss mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden (§ 1 MiLoG). 2026 beträgt der Mindestlohn 12,82 €/Stunde. Wer weniger verdient oder Überstunden pauschal „mit abgegolten" wähnt, kann Nachzahlungsansprüche geltend machen — bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Häufige Fragen zu Überstunden
Müssen Überstunden immer bezahlt werden?
Eine gesetzliche Pflicht zur Bezahlung von Überstunden gibt es nicht direkt — sie ergibt sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Ohne vertragliche Regelung schuldet der Arbeitgeber Vergütung nur, wenn er die Überstunden angeordnet oder zumindest geduldet hat (§ 612 BGB). Viele Tarifverträge sehen eine Zuschlagspflicht von 25–50 % vor.
Welche Überstundenzuschläge sind steuerfrei?
Nach § 3b EStG sind Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei: Sonntagsarbeit: 50 %, Feiertagsarbeit: 125 % (bis zu 175 % an bestimmten Feiertagen), Nachtarbeit: 25 % (40 % bei Dauernachtarbeit). Basis ist der Grundlohn, maximal 50 €/Stunde. Reine Überstundenzuschläge (ohne Besonderheit des Zeitpunkts) sind steuerpflichtig.
Was ist ein Arbeitszeitkonto?
Ein Arbeitszeitkonto (Gleitzeitkonto, Flexikonto) erfasst geleistete Überstunden und Minusstunden. Überstunden können als Guthaben eingetragen und später als Freizeit abgebaut werden. Das Arbeitszeitkonto muss schriftlich vereinbart sein. Bei Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.
Wie viele Überstunden sind legal?
Das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) erlaubt maximal 10 Stunden werktägliche Arbeitszeit. Bei einer regulären 8-Stunden-Schicht sind also 2 Stunden Überstunden täglich möglich, wenn der Ausgleich innerhalb von 6 Kalendermonaten erfolgt. Innerhalb von 6 Monaten darf der Durchschnitt 8 Stunden nicht überschreiten.
Wie rechnet man den Stundenlohn aus Monatsgehalt?
Die Faustregel: Brutto-Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ 165 (bei 38-Stunden-Woche) oder ÷ 173 (bei 40-Stunden-Woche). Genauer: Jahresgehalt ÷ 52 Wochen ÷ vereinbarte Wochenstunden. Bei einem Gehalt von 3.500 € und 40 h/Woche ergibt sich: 3.500 ÷ 173 ≈ 20,23 €/Stunde.