Berechnen Sie Ihren Selbstkostenpreis und Angebotspreis für öffentliche Aufträge nach den Leitsätzen für die Preisermittlung (PREISLS) — der gesetzlichen Grundlage für Selbstkostenpreise gemäß der Verordnung PR Nr. 30/53. Geben Sie Ihre Einzelkosten und Gemeinkostenzuschläge ein und ermitteln Sie transparent Herstellkosten, Selbstkostenpreis und Angebotspreis inklusive MwSt.
Rechtsgrundlage
- Nr. 4–52 Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (PREISLS (LSP)) ↗
Grundsätze der Selbstkostenkalkulation für öffentliche Aufträge
Gültig ab: 21. 11. 1953
- § 5 Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR 30/53) ↗
Selbstkostenerstattungspreise und Selbstkostenfestpreise bei öffentlichen Aufträgen
Gültig ab: 21. 11. 1953
Selbstkostenkalkulation für öffentliche Aufträge: PREISLS und VO PR 30/53
Bei öffentlichen Aufträgen in Deutschland gilt ein besonderes Preisrecht, das in der Verordnung PR Nr. 30/53 und den zugehörigen Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (PREISLS) geregelt ist. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der öffentliche Auftraggeber keine überhöhten Preise zahlt, wenn kein Marktpreis als Referenz verfügbar ist — etwa bei Einzelfertigungen, Rüstungsaufträgen oder hoch spezialisierten Dienstleistungen.
Aufbau der Selbstkostenkalkulation
Die Selbstkostenkalkulation nach PREISLS gliedert sich in mehrere Stufen. Ausgangspunkt sind die Einzelkosten — also die einem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten wie Fertigungslöhne und Fertigungsmaterial. Darauf werden prozenturale Gemeinkostenzuschläge aufgeschlagen: Personalgemeinkosten (Lohnnebenkosten, Sozialabgaben, Urlaub: typisch 60–100%), Materialgemeinkosten (Lagerhaltung, Transport: typisch 3–8%) und Fertigungsgemeinkosten (Maschinenkosten, Abschreibungen, Raumkosten: typisch 80–150%). Die Summe ergibt die Herstellkosten.
Vom Herstellkostenpreis zum Selbstkostenpreis
Auf die Herstellkosten werden die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten aufgeschlagen (typisch 5–15%). Das ergibt den Selbstkostenpreis — den Betrag, den das Unternehmen mindestens erzielen muss, um kostendeckend zu arbeiten. Der Selbstkostenpreis enthält also noch keinen Gewinn. Erst der Gewinnzuschlag (typisch 3–8%) führt zum Angebotspreis (netto), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% ergibt sich der endgültige Angebotspreis.
Preisprüfung durch die Preisbehörde
Öffentliche Auftraggeber — insbesondere die Bundeswehr, Bundesbehörden und kommunale Träger — können eine Preisprüfung nach § 9 VO PR 30/53 verlangen, wenn Selbstkostenpreise vereinbart wurden. Die zuständigen Preisbehörden der Länder (in Bayern: Regierung von Oberbayern) prüfen dann, ob die geltend gemachten Gemeinkosten und Gewinne den PREISLS entsprechen. Eine sorgfältige Dokumentation des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) ist daher unerlässlich.
Praktische Tipps für die Angebotskalkulation
Die Gemeinkostenzuschlagssätze müssen aus der tatsächlichen Kostenrechnung des Unternehmens abgeleitet sein — sie dürfen nicht geschätzt werden. Eine Abweichung von den PREISLS-Grundsätzen kann zur Rückforderung überzahlter Beträge führen. Es empfiehlt sich, die Zuschlagssätze jährlich auf Basis des Betriebsabrechnungsbogens zu aktualisieren und in einem Kalkulationsformblatt (KBl 3101) zu dokumentieren, das für öffentliche Auftraggeber bereitgestellt werden kann.
Häufig gestellte Fragen zur Selbstkostenkalkulation
Was sind die Leitsätze für die Preisermittlung (PREISLS)?
Die PREISLS (auch LSP — Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten) sind eine Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Sie regeln, wie Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen ohne Marktpreisvergleich ihren Selbstkostenpreis ermitteln dürfen. Sie gelten bei Selbstkostenerstattungspreisen und Selbstkostenfestpreisen.
Was ist der Unterschied zwischen Herstellkosten und Selbstkostenpreis?
Herstellkosten sind alle direkt und indirekt mit der Fertigung verbundenen Kosten: Einzelkosten (Lohn, Material) plus Fertigungs-, Personal- und Materialgemeinkosten. Der Selbstkostenpreis ist der Herstellkostenbetrag zuzüglich der Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten — er deckt alle Kosten des Unternehmens, enthält aber noch keinen Gewinn.
Wie hoch darf der Gewinnzuschlag bei öffentlichen Aufträgen sein?
Der kalkulatorische Gewinnzuschlag ist nach den PREISLS nicht direkt gedeckelt, muss aber angemessen sein. Typisch sind 3–8% auf den Selbstkostenpreis. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Richtsätze veröffentlicht. Überhöhte Gewinne können zur Preisminderung führen, da der Auftraggeber eine Selbstkostenprüfung verlangen kann.
Wann sind Selbstkostenpreise bei öffentlichen Aufträgen zulässig?
Selbstkostenpreise (als Erstattungs- oder Festpreis) sind nur dann zulässig, wenn kein Marktpreis feststellbar ist — insbesondere bei Einzelfertigung, Rüstungsaufträgen oder hoch spezialisierten Leistungen. Grundsätzlich gilt das Vorrang-Prinzip des § 4 VO PR 30/53: Marktpreis vor Selbstkostenpreis.
Was sind Gemeinkosten und wie werden Zuschlagssätze ermittelt?
Gemeinkosten sind nicht direkt einem Auftrag zurechenbare Kosten (z.B. Verwaltung, Abschreibungen, Raumkosten). Sie werden als prozentualer Zuschlag auf die Einzelkosten (oder Herstellkosten) kalkuliert. Die Zuschlagssätze werden aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) des Unternehmens abgeleitet und von der Preisbehörde geprüft.
Gilt die PREISLS auch für Subunternehmer?
Ja. Subunternehmer, die Leistungen für einen öffentlichen Auftrag erbringen und bei denen kein Marktpreis ermittelbar ist, unterliegen ebenfalls den PREISLS. Der Hauptauftragnehmer muss sicherstellen, dass Subunternehmerpreise den Preisvorschriften entsprechen. Dies ist insbesondere bei Rüstungsaufträgen und Beschaffungen der Bundeswehr relevant.