Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt auch für Heimarbeiter und Telearbeitnehmer. Heimarbeit ist die Erwerbstätigkeit von Personen, die in eigener Wohnung oder selbst gew...
Rechtsgrundlage
- § 17 Mindestlohngesetz (17) ↗
Mindestlohn gilt auch für Heimarbeit und Telearbeit
Gültig ab: 1. 1. 2026
Mindestlohn bei Heimarbeit und Telearbeit
Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt auch für Heimarbeiter und Telearbeitnehmer. Heimarbeit ist die Erwerbstätigkeit von Personen, die in eigener Wohnung oder selbst gewählter Arbeitsstätte allein oder mit ihren Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden tätig sind (§ 2 HAG).
Für Heimarbeiter gilt der Mindestlohn von 12,82 Euro je Zeitstunde (2026). Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden müssen aufgezeichnet werden. Besonderheit bei Heimarbeit: Das Entgelt muss so bemessen sein, dass ein normal leistungsfähiger Heimarbeiter bei durchschnittlicher Arbeitsgeschwindigkeit den Mindestlohn verdienen kann.
Arbeitgeber sind nach § 17 MiLoG verpflichtet, bei Heimarbeitern die Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Heimarbeiter können ihre Aufzeichnungen selbst führen und dem Auftraggeber vorlegen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung des Mindestlohns.
Häufige Fragen — Heimarbeit Mindestentgelt Rechner 2026
Gilt der Mindestlohn für Heimarbeiter?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 €/Stunde (2026) gilt auch für Heimarbeiter. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass das Entgelt so bemessen ist, dass ein durchschnittlicher Heimarbeiter den Mindestlohn erreicht.
Wie wird die Arbeitszeit bei Heimarbeit erfasst?
Bei Heimarbeit müssen Arbeitgeber gemäß § 17 MiLoG Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen. Heimarbeiter können die Aufzeichnungen selbst führen, die der Auftraggeber dann prüfen muss.
Was ist der Unterschied zwischen Heimarbeit und Telearbeit?
Heimarbeit nach dem HAG ist eine besondere Beschäftigungsform, bei der Personen von zu Hause aus für Auftraggeber arbeiten und häufig auf Akkord oder Stückbasis vergütet werden. Telearbeit ist reguläre Beschäftigung (oft Vollzeit), bei der Arbeitnehmer von zu Hause aus tätig sind.
Gibt es einen Heimarbeitsmindestlohn?
Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es in einigen Branchen tarifliche Mindestentgelte für Heimarbeiter. Diese können höher als der gesetzliche Mindestlohn sein. Es gilt stets der höhere Satz.
Wer ist Auftraggeber bei Heimarbeit?
Auftraggeber bei Heimarbeit sind Unternehmen, die Aufträge an Heimarbeiter vergeben. Sie haften für die Einhaltung des Mindestlohns und der Aufzeichnungspflichten, auch wenn die Arbeit über Zwischenpersonen (Lohnmeister) vermittelt wird.