§ 3 BUrlG

Teilzeitbeschäftigte haben denselben anteiligen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach entschieden, dass der Urlaubsanspruch proportional zur Anzahl der ...

Letzte Aktualisierung: 2. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit nach § 3 BUrlG

Teilzeitbeschäftigte haben denselben anteiligen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mehrfach entschieden, dass der Urlaubsanspruch proportional zur Anzahl der Wochenarbeitstage zu kürzen ist. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für gesetzliche Urlaubsansprüche.

Rechenformel: Urlaubsanspruch Teilzeit = Urlaubsanspruch Vollzeit × (Wochenarbeitstage / 5). Bei einer 3-Tage-Woche und 30 Urlaubstagen Vollzeit ergibt sich: 30 × (3/5) = 18 Urlaubstage. Diese Berechnung ist durch das BAG (Az. 9 AZR 552/19) für alle Arbeitszeitmodelle verbindlich.

Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 4 Wochen pro Jahr. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, bei einer 3-Tage-Woche entsprechend 12 Arbeitstage. Viele Tarifverträge oder Arbeitsverträge gewähren höhere Urlaubsansprüche.

Häufige Fragen — Teilzeit Urlaubsanspruch Rechner 2026

Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Urlaubsanspruch Teilzeit = Vollzeit-Urlaub × (Wochentage Teilzeit / 5). Bei 30 Tagen Vollzeiturlaub und 3 Arbeitstagen/Woche: 30 × 3/5 = 18 Urlaubstage. Dieser Grundsatz gilt nach ständiger BAG-Rechtsprechung.

Was ist der gesetzliche Mindesturlaub bei Teilzeit?

Der Mindesturlaub nach § 3 BUrlG beträgt 4 Kalenderwochen × Wochenarbeitstage / 5. Bei einer 3-Tage-Woche: 4 × 3 = 12 Arbeitstage Mindesturlaub. Bei einer 2-Tage-Woche: 4 × 2 = 8 Arbeitstage.

Ändert sich der Urlaubsanspruch bei Wechsel von Voll- zu Teilzeit?

Ja, beim Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit im laufenden Jahr ist der Urlaub für jeden Teilzeitraum anteilig zu berechnen. Urlaubstage, die bereits vor dem Wechsel genommen wurden, sind entsprechend anzurechnen.

Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem BUrlG. Der Urlaubsanspruch berechnet sich proportional zu den vereinbarten Arbeitstagen — z.B. 1 Tag/Woche → 1/5 × 24 = ca. 5 Werktage Urlaub.

Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

§ 3 BUrlG spricht von Werktagen (Mo-Sa), das sind 24 Werktage Mindesturlaub = 20 Arbeitstage. Im Arbeitsalltag werden Urlaub meist in Arbeitstagen (Mo-Fr) angegeben, was zu der bekannten "4 Wochen = 20 Arbeitstage"-Formel führt.

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